Was passiert bei einer Sünde gegen das sechste Gebot?

Sünde, Beichte & Absolution: Ein Überblick

17/11/2021

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Die Konzepte von Sünde, Reue und Vergebung bilden das Herzstück vieler religiöser Traditionen. Insbesondere im Christentum spielen sie eine zentrale Rolle für das Verständnis der Beziehung zwischen Mensch und Gott. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den Zehn Geboten, die als grundlegende moralische und ethische Leitlinien dienen. Das sechste Gebot, „Du sollst nicht ehebrechen“, berührt einen zutiefst persönlichen und gesellschaftlichen Bereich. Es schützt die Heiligkeit der Ehe und die Treue innerhalb dieser Verbindung. Doch was geschieht, wenn gegen dieses Gebot verstoßen wird? Und welche Rolle spielt die Absolution, die sakramentale Vergebung der Sünden, in diesem Kontext? Dieser Artikel beleuchtet die spezifischen Konsequenzen einer Sünde gegen das sechste Gebot, insbesondere im Hinblick auf die Beichte und die Absolution, und zieht dabei Vergleiche zwischen der römisch-katholischen und der evangelisch-lutherischen Kirche. Wir werden die komplexen Regeln und tiefgreifenden theologischen Bedeutungen entschlüsseln, die diesen Akt der Vergebung umgeben, und aufzeigen, wie Gläubige nach einem Fehltritt wieder Versöhnung finden können.

Was passiert bei einer Sünde gegen das sechste Gebot?
Ein an einer Sünde gegen das sechste Gebot (Ehebruch) mitschuldiger Priester kann die Person, die mit ihm Ehebruch begangen hat, nicht von dieser Sünde lossprechen. Die Absolution ist – außer in Fällen der Todesgefahr – ungültig (can. 977) [1] und zieht für den Priester die Exkommunikation als Tatstrafe nach sich (can. 1378 § 1).

Die Schwere der Sünde gegen das sechste Gebot und ihre speziellen Konsequenzen

Das sechste Gebot ist nicht nur eine moralische Richtlinie, sondern trägt in vielen Kulturen und Religionen eine tiefe spirituelle Bedeutung. Ehebruch, der Bruch der ehelichen Treue, wird nicht nur als Vergehen gegen den Ehepartner und die Familie, sondern auch als Vergehen gegen Gott selbst verstanden. Die Heiligkeit der Ehe als Bund, der oft als Abbild der Beziehung zwischen Christus und seiner Kirche gesehen wird, macht einen Verstoß dagegen besonders gravierend. Die Auswirkungen einer solchen Sünde können weitreichend sein, sowohl auf persönlicher, familiärer als auch auf spiritueller Ebene.

Innerhalb der römisch-katholischen Kirche gibt es spezifische kanonische Bestimmungen, die die Beichte und die Absolution regeln, insbesondere wenn der Priester selbst in eine schwere Sünde verwickelt ist. Ein besonders hervorzuhebender Fall betrifft einen Priester, der selbst mitschuldig an einer Sünde gegen das sechste Gebot ist, insbesondere am Ehebruch. Die kanonische Gesetzgebung ist hier eindeutig und streng:

  • Ein an einer Sünde gegen das sechste Gebot (Ehebruch) mitschuldiger Priester kann die Person, die mit ihm Ehebruch begangen hat, nicht von dieser Sünde lossprechen.
  • Die Absolution ist – außer in Fällen der Todesgefahr – ungültig (can. 977 CIC). Dies bedeutet, dass die Beichte in diesem speziellen Fall keine Wirkung entfaltet und die Sünden nicht vergeben werden. Die Schwere der Sünde des Priesters selbst beeinträchtigt seine Fähigkeit, das Sakrament der Buße gültig zu spenden, wenn er in direktem Zusammenhang mit dem Beichtenden steht.
  • Für den Priester selbst zieht eine solche Tat die Exkommunikation als Tatstrafe nach sich (can. 1378 § 1 CIC). Dies ist eine sogenannte latae sententiae Exkommunikation, was bedeutet, dass sie automatisch eintritt, sobald die Tat begangen wird, ohne dass ein kirchliches Urteil erforderlich ist. Diese Strafe ist eine der schwersten, die die Kirche verhängen kann, und trennt den Priester vorübergehend von der Gemeinschaft der Gläubigen und von der Ausübung seines Amtes. Sie unterstreicht die besondere Verantwortung und die hohen Erwartungen, die an Geistliche gestellt werden.

Diese Bestimmungen sollen die Integrität des Sakraments der Buße schützen und sicherstellen, dass die Vergebung der Sünden mit der gebotenen Heiligkeit und Ernsthaftigkeit erfolgt. Sie sind ein klares Zeichen dafür, dass selbst geistliche Amtsträger nicht über den Gesetzen der Kirche stehen und dass bestimmte Vergehen die Fähigkeit zur Ausübung ihrer priesterlichen Funktionen beeinträchtigen können.

Die Absolution in der römisch-katholischen Kirche

Die Absolution ist das Herzstück des Bußsakraments in der römisch-katholischen Kirche. Sie ist der sakramentale Akt, durch den ein Priester im Namen Gottes die Sünden eines Beichtenden vergibt. Dieser Akt ist tief in der Überzeugung verwurzelt, dass Christus seiner Kirche die Vollmacht zur Sündenvergebung verliehen hat.

Der Ablauf der Einzelbeichte

Die Beichte ist in der Regel eine Einzelbeichte, bei der der Gläubige seine Sünden einem Priester bekennt. Dieser Prozess ist nicht nur ein Bekenntnis von Fehlern, sondern auch ein Akt der Demut, der Selbstreflexion und des Wunsches nach Versöhnung.

Bevor die Absolution erteilt werden kann, sind bestimmte Voraussetzungen auf Seiten des Sünders unerlässlich:

  • Reue: Der Beichtende muss seine Taten aufrichtig bereuen. Diese Reue ist nicht nur ein Gefühl des Bedauerns, sondern eine tiefe Erkenntnis des Unrechts und des Schmerzes, der durch die Sünde verursacht wurde – sowohl Gott als auch den Mitmenschen gegenüber.
  • Guter Vorsatz: Neben der Reue ist die ernste Absicht zur Besserung, der sogenannte „gute Vorsatz“, von entscheidender Bedeutung. Dies bedeutet, dass der Beichtende nicht nur seine Sünden bedauert, sondern auch den festen Willen hat, diese Sünden in Zukunft zu meiden und sein Leben in Übereinstimmung mit den göttlichen Geboten zu führen. Ohne diesen Vorsatz wäre die Absolution bedeutungslos, da sie nicht zu einer echten inneren Umkehr führen würde.
  • Bekenntnis der Sünden: Der Gläubige muss alle schweren Sünden, die ihm bewusst sind, dem Priester bekennen.
  • Buße: Der Priester erteilt eine Buße (z.B. Gebete oder gute Werke), die der Beichtende zur Wiedergutmachung und als Zeichen der Besserung leisten soll.

Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, spricht der Priester die Absolutionsformel. Während er die Formel spricht, legt der Priester dem Beichtenden die Hand auf oder streckt die Hand zum Segen aus. Die Formel lautet:

„Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche ich dich los von deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“

Mit dem Sprechen dieser Worte und dem Empfang der Absolution findet die Feier des Bußsakraments ihren Abschluss. Der Beichtende ist von seinen Sünden losgesprochen und wieder in voller Gemeinschaft mit Gott und der Kirche.

Die Generalabsolution in Todesgefahr

In Ausnahmefällen, insbesondere in Situationen der Todesgefahr, kann die römisch-katholische Kirche von der Regel der Einzelbeichte abweichen und eine Generalabsolution erteilen. Dies geschieht, wenn eine Einzelbeichte aufgrund der Umstände (z.B. große Anzahl von Gläubigen in Lebensgefahr, Mangel an Priestern) nicht möglich ist. Der Priester kann dann allen Beichtenden eine Generalabsolution erteilen, ohne dass vorher ein Einzelbekenntnis der Sünden stattgefunden hat.

Wichtig ist hierbei jedoch eine entscheidende Bedingung, die im Kirchenrecht (Can. 962 CIC) festgelegt ist: Falls der Gläubige die Notsituation überlebt, muss das Einzelbekenntnis der in der Generalabsolution vergebenen schweren Sünden so bald wie möglich nachgeholt werden. Dies unterstreicht die hohe Wertschätzung der Kirche für die Einzelbeichte als die ordentliche Form der Sündenvergebung und stellt sicher, dass die Generalabsolution nicht als bequeme Abkürzung missbraucht wird, sondern als eine Notlösung in extremen Situationen dient.

Die Absolution in der evangelisch-lutherischen Kirche

Auch in der evangelisch-lutherischen Kirche spielt die Absolution eine wesentliche Rolle, wenn auch mit einigen theologischen und praktischen Unterschieden zur römisch-katholischen Tradition. Hier bildet die Absolution ebenfalls den Abschluss und Höhepunkt der Beichte, sei es in privater oder allgemeiner Form.

Ablauf und Verständnis

In der lutherischen Tradition werden die Sünden ausschließlich durch den ordinierten Geistlichen im Namen Gottes des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes vergeben. Dies geschieht in der Regel unter Handauflegung, als Zeichen des Segens und der göttlichen Gnade. Ähnlich wie in der katholischen Kirche sind auch hier Voraussetzungen auf Seiten des Beichtenden notwendig: eine vorherige Reue und ein Bußgebet.

Die Beichte kann auf verschiedene Weisen erfolgen:

  • Privat- oder Einzelbeichte: Hier bekennt der Gläubige seine Sünden einem Pfarrer persönlich, beispielsweise in der Sakristei oder in einem Seelsorgegespräch. Dies ähnelt der katholischen Einzelbeichte und bietet Raum für individuelle Seelsorge und Beratung.
  • Allgemeine Beichte: Diese findet oft im Rahmen eines Bußgottesdienstes statt, bei dem die Gemeinde gemeinsam ihre Sünden bekennt und der Pfarrer die Absolution für alle Anwesenden spricht. Dies ist eine Form der kollektiven Sündenvergebung.

Grundsätzlich wird die Beichte in der evangelisch-lutherischen Kirche von einem ordinierten Geistlichen abgenommen. Es gibt jedoch innerhalb der Gliedkirchen der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) eine Besonderheit: Hier kann die Beichte auch von jedem getauften Christen abgenommen werden. Allerdings kommt der Rechtsschutz (z.B. das Beichtgeheimnis) nur beauftragten Personen zu. Dies zeigt eine gewisse Flexibilität, betont aber gleichzeitig die Notwendigkeit einer klaren Ordnung.

Reditus ad Baptismum: Die Beichte als Rückkehr zur Taufe

Ein zentrales theologisches Verständnis der lutherischen Kirchen, das sich an Martin Luthers Großem Katechismus anlehnt, sieht die Beichte bzw. die Absolution als eine „Rückkehr zur Taufe“ oder ein „Wiederhineinkriechen“ in die Taufe (lateinisch: reditus ad baptismum). Die Taufe wird als der grundlegende Akt der Vergebung und der Aufnahme in die Gemeinschaft Gottes verstanden. Wenn ein Mensch sündigt, entfernt er sich von diesem Taufbund. Die Beichte und Absolution ermöglichen es ihm, zu den Gnaden und Verheißungen seiner Taufe zurückzukehren und sich ihrer neu zu vergewissern.

Aus dieser theologischen Perspektive ergibt sich eine wichtige Konsequenz: Die Taufe ist die unabdingbare Voraussetzung für den Empfang der Absolution. Ungetauften kann die Absolution nicht gespendet werden, da sie noch nicht in den Gnadenbund der Taufe aufgenommen wurden, zu dem die Absolution zurückführt.

Martin Luther und die Beichte

Martin Luther selbst, der Reformator, maß der Beichte zeitlebens eine hohe Bedeutung bei und praktizierte sie bis zu seinem Lebensende. Er sah in ihr eine Quelle des Trostes und der Stärkung im Kampf gegen Versuchungen und Zweifel. Ein bekanntes Zitat von ihm unterstreicht dies eindrucksvoll:

„Die heimliche Beichte will ich mir von niemandem nehmen lassen und wollte sie nicht um der ganzen Welt Schätze geben, denn ich weiß, was Stärke und Trost sie mir gegeben hat. Ich wäre längst vom Teufel überwunden und abgewürgt worden, wenn mich diese Beichte nicht erhalten hätte.“

Dieses Zitat zeigt Luthers persönliche Wertschätzung für die Beichte als ein Mittel der Gnade, das ihm half, in seinem Glauben standhaft zu bleiben. Für ihn war die Absolution nicht nur ein formaler Akt, sondern eine lebendige Erfahrung der Vergebung Gottes, die das Leben des Gläubigen grundlegend verändern sollte. Nach lutherischem Verständnis folgt aus der Beichte mit dem Höhepunkt der Sündenvergebung die Konsequenz, von der Sünde zu lassen und das Leben zum Besseren zu wenden. Die Absolution ist somit ein Aufruf zur Umkehr und zur Neuausrichtung des Lebens.

Wichtige theologische Grundlagen für das lutherische Verständnis der Beichte finden sich neben dem Großen Katechismus auch in der Confessio Augustana (Augsburger Bekenntnis) von 1530 und deren Apologie aus den Jahren 1530/1531. Auch Luthers Kleiner Katechismus enthält eine Erklärung zur Beichte und einen Ablauf eines Beichtvorganges, was ihre Bedeutung für die Unterweisung der Gläubigen unterstreicht.

Vergleich: Absolution in Katholischer und Evangelisch-Lutherischer Kirche

Obwohl beide Konfessionen die Absolution als einen Akt der Sündenvergebung verstehen, gibt es doch signifikante Unterschiede in Theologie, Praxis und kanonischem Recht. Eine vergleichende Betrachtung hilft, diese Nuancen besser zu verstehen.

MerkmalRömisch-Katholische KircheEvangelisch-Lutherische Kirche
Sakramentaler StatusEines der sieben Sakramente (Bußsakrament).Nicht als eigenständiges Sakrament gezählt, aber als wesentlicher Teil des Evangeliums und der Taufe verstanden.
Form der BeichtePrimär Einzelbeichte; Generalabsolution nur in Todesgefahr und unter strengen Bedingungen.Einzelbeichte und Allgemeine Beichte (im Bußgottesdienst).
Spender der AbsolutionAusschließlich geweihter Priester.Primär ordinierte Geistliche; in VELKD auch jeder getaufte Christ (ohne Rechtsschutz).
Voraussetzung des BeichtendenReue, guter Vorsatz, Bekenntnis aller schweren Sünden, Erfüllung der Buße.Reue und Bußgebet.
Theologisches VerständnisSakramentale Versöhnung mit Gott und der Kirche; Wiederherstellung des Gnadenstandes.Rückkehr zur Taufe (reditus ad baptismum); Vergewisserung der Taufgnade.
Voraussetzung für EmpfangGültige Taufe und Absicht zur Beichte.Unabdingbar getauft sein.
Sonderfall PriesterPriester kann Mitschuldigen nicht lossprechen (ungültig); Priester selbst exkommuniziert (latae sententiae).Keine expliziten Sonderregeln im vorliegenden Text, Fokus auf gültige Spendung durch ordinierten Geistlichen.

Diese Tabelle verdeutlicht, dass trotz des gemeinsamen Ziels der Sündenvergebung und Versöhnung die Wege und die theologische Einbettung in beiden Konfessionen unterschiedlich sind. Während die katholische Kirche einen stärkeren Fokus auf die Sakramentalität und die klerikale Autorität legt, betont die lutherische Kirche die Verbindung zur Taufe und die allgemeine Priesterschaft aller Gläubigen, auch wenn die Spendung der Absolution primär durch ordinierte Geistliche erfolgt.

Häufig gestellte Fragen zur Sünde und Absolution

Um ein umfassendes Verständnis zu gewährleisten, beantworten wir hier einige der am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Sünde gegen das sechste Gebot und die Absolution.

Was besagt das sechste Gebot genau?

Das sechste Gebot lautet traditionell „Du sollst nicht ehebrechen“. Es schützt die Heiligkeit der Ehe, die Treue zwischen Ehepartnern und die Integrität der Familie. Es fordert sexuelle Reinheit und die Achtung der Ehe als einen Bund, der von Gott eingesetzt ist.

Kann ein Priester jemanden lossprechen, mit dem er eine Sünde gegen das sechste Gebot begangen hat?

Nein, in der römisch-katholischen Kirche ist die Absolution, die ein Priester einer Person erteilt, mit der er mitschuldig an einer Sünde gegen das sechste Gebot (wie Ehebruch) ist, ungültig (can. 977 CIC). Dies gilt nicht in Fällen der Todesgefahr, wo eine Generalabsolution unter bestimmten Bedingungen möglich ist.

Was sind die Konsequenzen für einen Priester, der Ehebruch begeht?

Ein Priester, der Ehebruch begeht und dabei mitschuldig an einer Sünde gegen das sechste Gebot ist, zieht in der römisch-katholischen Kirche die Exkommunikation als Tatstrafe (latae sententiae) nach sich (can. 1378 § 1 CIC). Dies bedeutet, dass die Exkommunikation automatisch eintritt, sobald die Tat begangen wird.

Ist die Taufe eine Voraussetzung für den Empfang der Absolution?

Ja, sowohl in der römisch-katholischen als auch in der evangelisch-lutherischen Kirche ist die gültige Taufe eine unabdingbare Voraussetzung für den Empfang der Absolution. In der lutherischen Theologie wird die Absolution sogar als eine Rückkehr zur Taufe verstanden (reditus ad baptismum).

Was ist eine „Generalabsolution“ und wann wird sie erteilt?

Eine Generalabsolution ist eine Form der sakramentalen Sündenvergebung, die in der römisch-katholischen Kirche in Ausnahmesituationen erteilt werden kann, insbesondere in Todesgefahr, wenn eine Einzelbeichte für eine große Anzahl von Gläubigen nicht möglich ist. Falls die Gläubigen die Notsituation überleben, müssen schwere Sünden, die durch die Generalabsolution vergeben wurden, so bald wie möglich in einer Einzelbeichte nachgeholt werden (Can. 962 CIC).

Warum sind Reue und ein „guter Vorsatz“ so wichtig für die Beichte?

Reue (aufrichtiges Bedauern der Sünde) und ein „guter Vorsatz“ (die feste Absicht, die Sünde in Zukunft zu meiden und das Leben zu bessern) sind fundamentale Voraussetzungen für die gültige Absolution in beiden Kirchen. Ohne diese innere Einstellung wäre die Beichte nur ein Lippenbekenntnis und würde nicht zu einer echten Umkehr und Versöhnung führen.

Fazit

Die Sünde gegen das sechste Gebot, der Ehebruch, stellt eine schwerwiegende Verletzung der göttlichen Ordnung und der menschlichen Beziehungen dar. Die kirchlichen Bestimmungen, insbesondere die des kanonischen Rechts der römisch-katholischen Kirche, unterstreichen die Ernsthaftigkeit dieser Verfehlung, insbesondere wenn ein Priester involviert ist, was weitreichende Konsequenzen für ihn und die Gültigkeit der Absolution hat. Doch über die spezifischen Strafen und Regeln hinaus bietet die Absolution in beiden großen christlichen Konfessionen einen Weg zur Heilung und zur Wiederherstellung der Beziehung zu Gott.

Ob in der katholischen Einzelbeichte mit ihrer klaren sakramentalen Struktur oder in der lutherischen Tradition, die die Absolution als eine Rückkehr zur Taufgnade versteht – das gemeinsame Ziel ist stets die Vergebung der Sünden und die Ermöglichung eines erneuerten Lebens in Gottes Gnade. Die Notwendigkeit von aufrichtiger Reue und dem festen Vorsatz zur Besserung bleibt dabei ein universelles Prinzip. Die Beichte ist somit nicht nur ein Akt der Vergebung, sondern auch ein Akt der Befreiung und der Ermutigung, das Leben nach den göttlichen Geboten auszurichten und in Frieden mit sich selbst, den Mitmenschen und Gott zu leben. Sie erinnert uns daran, dass selbst nach schwerwiegenden Fehlern ein Weg zur Versöhnung offensteht, wenn der Mensch sich aufrichtig Gott zuwendet und seine Gnade sucht.

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