Was veranstaltet die muslimische Hochschulgruppe der Uni Göttingen?

Ramadan-Fest an Uni Göttingen: Streit entfacht

10/02/2023

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Die Georg-August-Universität in Göttingen sah sich kürzlich im Zentrum einer hitzigen öffentlichen Debatte, ausgelöst durch ein scheinbar alltägliches Ereignis: das jährliche Fastenbrechen, bekannt als Iftar, der Muslimischen Hochschulgruppe (MHG). Was als traditionelles Zusammenkommen zum Ende des Fastenmonats Ramadan gedacht war, wurde schnell zur Zielscheibe von Kritik, insbesondere aus dem Spektrum des Rechtspopulismus. Dieser Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die komplexen Fragen der Religionsfreiheit, der Toleranz und der Rolle religiöser Gruppen in öffentlichen Bildungseinrichtungen in Deutschland.

Was veranstaltet die muslimische Hochschulgruppe der Uni Göttingen?
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken. Die Muslimische Hochschulgruppe der Uni Göttingen veranstaltet ein Fest zum Ramadan.
Inhaltsverzeichnis

Ein traditionelles Fest im modernen Universitätskontext

Jedes Jahr versammelt sich die Muslimische Hochschulgruppe der Universität Göttingen, um gemeinsam das Fastenbrechen zu zelebrieren. Diese Veranstaltung, die traditionell im Zentralen Hörsaalgebäude (ZHG) stattfindet, ist für die Mitglieder der MHG ein wichtiger Bestandteil ihres studentischen und religiösen Lebens. Der Sprecher der Universität, Romas Bielke, bestätigt die Regelmäßigkeit und die etablierte Praxis: „Das Fastenbrechen der Muslimischen Hochschulgemeinde findet jedes Jahr statt und auch fast immer im Zentralen Hörsaalgebäude.“ Dies unterstreicht, dass es sich nicht um eine singuläre oder ungewöhnliche Veranstaltung handelt, sondern um eine fest integrierte Aktivität innerhalb des vielfältigen Angebots der Universität.

Die Universität Göttingen versteht sich als ein offener Ort für eine Vielzahl von registrierten studentischen Hochschulgruppen. Dazu gehören nicht nur die Muslimische Hochschulgruppe, sondern auch andere religiöse Gemeinschaften wie die Katholische Hochschulgemeinde und die Evangelische Studierenden- und Hochschulgemeinde. Dieses Prinzip der Offenheit und des gleichberechtigten Zugangs zu universitären Räumlichkeiten für alle anerkannten Gruppen ist ein Grundpfeiler der Hochschulpolitik. Es ermöglicht Studierenden, ihre Interessen, ob akademischer, kultureller oder religiöser Natur, im Rahmen der universitären Infrastruktur zu verfolgen.

Der Sturm der Entrüstung: Rechtspopulistische Kritik

Die diesjährige Veranstaltung vom 2. April 2024 geriet jedoch ins Visier des als rechtspopulistisch eingestuften Online-Portals „Nius“. Dieses Portal, dessen bekanntester Autor der ehemalige Bild-Chefredakteur Julian Reichelt ist, veröffentlichte einen islamkritischen Bericht, der die Debatte um das Ramadan-Fest entfachte. Die Kritik von „Nius“ fokussierte sich auf mehrere Punkte:

  • Die Bereitstellung öffentlicher Universitätsräume für eine islamische Veranstaltung wurde als unangemessen dargestellt.
  • Es wurden Vorwürfe laut, die Muslimische Hochschulgruppe hätte Verbindungen zur islamistischen Al-Quds-Bewegung.
  • Ein zentraler Kritikpunkt war das geschlechtergetrennt abgehaltene Gebet im Zentralen Hörsaalgebäude, dessen Bilder und Videos „Nius“ veröffentlichte.
  • Auch der Ruf „Allahu Akbar“ während des Gebets wurde von „Nius“ als skandalös dargestellt.

Die Veröffentlichung von Fotos und Videos ohne Genehmigung der Universität selbst führte zu weiteren Irritationen. Romas Bielke betonte, dass für solche Aufnahmen eine Genehmigung erforderlich sei, die für diese Veranstaltung nicht beantragt wurde.

Verteidigung der Religionsfreiheit und Entkräftung der Vorwürfe

Die Universität Göttingen und unabhängige Experten traten den Anschuldigungen von „Nius“ entgegen. Die Universität verwies auf ihren „Raum der Stille“, der bereits seit 2015 für Gebete zur Verfügung steht. Im konkreten Fall des Ramadan-Festes war dieser Raum jedoch aufgrund der erwarteten Teilnehmerzahl nicht ausreichend, weshalb das Gebet im größeren ZHG abgehalten wurde. Dies ist ein pragmatischer Ansatz, um den Bedürfnissen einer großen Gruppe gerecht zu werden, ohne den Universitätsbetrieb zu stören.

Besonders deutlich wurde die Kritik an der Berichterstattung von „Nius“ durch den Göttinger Theologieprofessor Wolfgang Reinbold, Islambeauftragter der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover. Er bezeichnete den „Nius“-Artikel als „komplette Ahnungslosigkeit“ und wies darauf hin, dass sowohl die Trennung von Frauen und Männern beim Gebet als auch der Ruf „Allahu Akbar“ übliche Bestandteile des muslimischen Gebets sind und keineswegs eine Skandalisierung rechtfertigen. Diese theologische Einordnung unterstreicht, dass die von „Nius“ kritisierten Praktiken im Kontext des islamischen Glaubens normal sind und nicht als Anzeichen für Extremismus missinterpretiert werden sollten.

Auch aus juristischer Sicht gab es Rückendeckung für die Universität. Der Göttinger Staats- und Kirchenrechtler Michael Heinig konnte keine juristischen Verstöße erkennen. Er betonte, dass Universitäten zwar zur religiös-weltanschaulichen Neutralität verpflichtet sind, dies aber nicht bedeute, dass sie „religionsfreie Zonen“ sein müssten. Vielmehr gehe es darum, einen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen im Rahmen der Religionsfreiheit zu finden. Solange der störungsfreie Universitätsbetrieb gewährleistet ist und die Rechts- und Verfassungsordnung geachtet wird, sei das Vorgehen der Hochschulleitung in Göttingen rechtlich unbedenklich.

Politische Einmischung und die Debatte um Toleranz

Die Debatte um das Ramadan-Fest fand schnell ihren Weg in die politische Arena. Marc Jongen, kulturpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, äußerte sich ebenfalls auf dem „Nius“-Portal und bezeichnete die Entscheidung der Universitätsleitung als „ein Musterbeispiel von falsch verstandener Toleranz“. Er kritisierte, dass „Allahu Akbar“-Rufe an einer deutschen Universität „ein Unding und eine Schande“ seien, unabhängig davon, wie viele „radikale Muslime“ tatsächlich anwesend gewesen sein mögen. Diese Äußerungen spiegeln eine politische Haltung wider, die religiöse Praktiken, insbesondere des Islam, kritisch beäugt und oft mit Sicherheitsproblemen oder fehlender Integration in Verbindung bringt. Die Universität Göttingen verteidigte jedoch ihre Position im Einklang mit der deutschen Verfassung, die die Religionsfreiheit als Grundrecht schützt.

Hintergrund: „Nius“ – Eine Stimme des Rechtspopulismus

Um die Dimension der Kritik zu verstehen, ist es wichtig, den Absender zu kennen. „Nius“ (gesprochen wie das englische Wort „News“) ist ein Online-Portal, das seit Juli 2023 existiert und sich selbst als „Die Stimme der Mehrheit“ bezeichnet. Seine Inhalte werden von Beobachtern und Medienexperten als rechtspopulistisch und rechtskonservativ eingeordnet. Julian Reichelt, der ehemalige Chefredakteur der Bild-Zeitung, ist geschäftsführender Direktor der Betreiberfirma „Vius“. Die Plattform ist bekannt dafür, Themen aufzugreifen, die in konservativen und rechten Kreisen Anklang finden, oft mit einer kritischen Haltung gegenüber Migration, Islam und etablierten Institutionen. Die Berichterstattung über das Ramadan-Fest in Göttingen passt in dieses Muster der Skandalisierung und der Mobilisierung gegen vermeintliche „Islamisierung“ oder „falsche Toleranz“.

Vergleich der Standpunkte

Die Kontroverse um das Ramadan-Fest in Göttingen lässt sich als Kollision unterschiedlicher Perspektiven zusammenfassen:

Kritikpunkte von „Nius“ / RechtspopulistenAntworten der Universität / Experten
Bereitstellung von Universitätsräumen für islamisches Fest.Alle registrierten Hochschulgruppen haben Recht auf Raumnutzung; dies ist gängige Praxis für diverse Gruppen.
Angeblich Verbindungen der MHG zur Al-Quds-Bewegung.Keine Bestätigung oder juristische Relevanz im vorliegenden Fall; Fokus auf die Veranstaltung selbst.
Geschlechtergetrenntes Gebet im ZHG.Übliche Praxis im Islam; Raum der Stille war zu klein, daher Ausweich in größeren Raum.
„Allahu Akbar“-Ruf während des Gebets.Normaler Bestandteil des muslimischen Gebets; keine Skandalisierung gerechtfertigt.
„Falsch verstandene Toleranz“ der Universität.Einhaltung der Religionsfreiheit und Verpflichtung zum Ausgleich unterschiedlicher Interessen, keine juristischen Verstöße.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist die Muslimische Hochschulgruppe (MHG) der Uni Göttingen?
Die Muslimische Hochschulgruppe ist eine der vielen registrierten studentischen Hochschulgruppen an der Georg-August-Universität Göttingen, die sich für die Interessen muslimischer Studierender einsetzt und religiöse sowie kulturelle Veranstaltungen organisiert.
Warum veranstaltet die Uni Göttingen ein Ramadan-Fest?
Die Universität Göttingen veranstaltet das Ramadan-Fest nicht selbst, sondern stellt als offene Bildungseinrichtung ihren registrierten Hochschulgruppen, darunter auch religiösen Gruppen, Räumlichkeiten für deren Veranstaltungen zur Verfügung. Das Fastenbrechen ist ein jährliches Ereignis, das von der MHG organisiert wird.
Ist geschlechtergetrenntes Gebet im Islam üblich?
Ja, im Islam ist es eine gängige Praxis, dass Männer und Frauen beim Gebet getrennt voneinander stehen. Dies hat theologische und traditionelle Gründe und ist kein Indikator für Extremismus.
Was bedeutet „Allahu Akbar“?
„Allahu Akbar“ bedeutet „Gott ist am größten“ oder „Gott ist größer“. Es ist ein fundamentaler Ausdruck des islamischen Glaubens, der in vielen Kontexten verwendet wird, insbesondere als Teil des Gebetsrufs (Adhan) und während des Gebets selbst. Es ist kein Ruf des Hasses oder der Gewalt, sondern eine Bekundung der Gottesgröße.
Dürfen Hochschulgruppen generell Veranstaltungen an der Universität abhalten?
Ja, alle an der Universität Göttingen registrierten studentischen Hochschulgruppen haben das Recht, Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Universität anzumelden und abzuhalten, sofern die Regeln der Universität und die Rechts- und Verfassungsordnung eingehalten werden.
Welche Rolle spielt „Nius“ in dieser Debatte?
„Nius“ ist ein Online-Portal, das als rechtspopulistisch und rechtskonservativ eingestuft wird. Es hat die Berichterstattung über das Ramadan-Fest genutzt, um Kritik an der Universität und muslimischen Praktiken zu äußern, und damit die öffentliche Debatte maßgeblich angeheizt.
Sind religiöse Veranstaltungen an öffentlichen Universitäten in Deutschland rechtlich zulässig?
Ja, Universitäten sind zwar zur religiös-weltanschaulichen Neutralität verpflichtet, aber keine religionsfreien Zonen. Sie müssen die Religionsfreiheit als Grundrecht achten und einen Ausgleich der Interessen finden. Solange der Universitätsbetrieb nicht gestört und die Verfassungsordnung eingehalten wird, sind solche Veranstaltungen rechtlich zulässig.

Fazit: Eine Debatte über Grundwerte

Der Vorfall an der Universität Göttingen zeigt exemplarisch, wie religiöse Praktiken im öffentlichen Raum zu einem Brennpunkt gesellschaftlicher Debatten werden können. Während die Universität und juristische Experten die Handlungen der Muslimischen Hochschulgruppe im Rahmen der geltenden Gesetze und der universitären Prinzipien der Vielfalt und Religionsfreiheit verteidigten, nutzten rechtspopulistische Akteure die Gelegenheit zur Skandalisierung. Die Kontroverse ist mehr als nur ein Streit um ein Fastenbrechen; sie ist eine Diskussion über die Auslegung von Toleranz, die Grenzen der Religionsfreiheit in einem säkularen Staat und die Rolle von Medien im politischen Diskurs. Die Universität Göttingen hält an ihrem Kurs fest, ein offener Ort für alle zu sein, solange dies im Einklang mit den gesetzlichen und verfassungsmäßigen Vorgaben geschieht. Dies unterstreicht die Bedeutung eines ausgewogenen Verständnisses von Neutralität, das nicht die Abwesenheit von Religion, sondern den Schutz und die Gleichbehandlung aller Glaubensrichtungen bedeutet.

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