Was ist eine Konversionstherapie?

Konversionstherapien: Verbot, Gefahren & Aufklärung

21/04/2023

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Die Vorstellung, dass die sexuelle Orientierung oder die geschlechtliche Identität einer Person „korrigiert“ oder „geheilt“ werden könnte, ist nicht nur wissenschaftlich widerlegt, sondern auch zutiefst schädlich. Solche Praktiken, bekannt als Konversionstherapien, haben weltweit unzähliges Leid verursacht und werden von führenden medizinischen und psychologischen Organisationen als unethisch und gefährlich verurteilt. In Deutschland wurde dieser Erkenntnis Rechnung getragen: Seit einem Jahr sind diese sogenannten Therapien weitgehend verboten. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff, warum ist das Verbot so wichtig, und welche Schutzmechanismen bietet das Gesetz?

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Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Konversionstherapie?

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Der Begriff Konversionstherapie umfasst eine Reihe von Praktiken, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung (z.B. von homosexuell zu heterosexuell) oder die geschlechtliche Identität (z.B. von transgeschlechtlich zu cisgeschlechtlich) einer Person zu verändern oder zu unterdrücken. Diese „Behandlungen“ basieren auf der irrigen Annahme, dass nicht-heterosexuelle Orientierungen oder abweichende Geschlechtsidentitäten eine „Krankheit“ oder eine „Störung“ seien, die einer Heilung bedürfen. Häufig werden dabei psychologische Methoden, aber auch spirituelle oder religiöse Ansätze angewandt. Die Methoden reichen von Gesprächen und Gebeten bis hin zu extremen Formen, die unter Zwang oder Täuschung durchgeführt werden.

Sind Konversionstherapien lebensgefährlich?
Konversionstherapien können aber vor allem eines sein: lebensgefährlich, nämlich dann, wenn sie zu langfristigen psychischen Schäden oder Suizid führen. Warum sie hierzulande nicht in aller Munde sind?
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Es ist wichtig zu verstehen, dass Homosexualität, Bisexualität oder Transgeschlechtlichkeit keine Krankheiten sind. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Homosexualität bereits 1990 aus ihrer Liste psychischer Krankheiten gestrichen und Transgeschlechtlichkeit im Jahr 2018 aus dem Kapitel der psychischen und Verhaltensstörungen in die Kategorie der sexuellen Gesundheit überführt. Auch der Weltärztebund und der Deutsche Ärztetag haben sich klar gegen Konversionstherapien positioniert und sie als Menschenrechtsverletzung verurteilt.

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Das Gesetz in Deutschland: Was ist verboten?

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Das deutsche Gesetz, das im Jahr 2020 in Kraft trat, setzt klare Grenzen für sogenannte Konversionstherapien. Es schützt insbesondere Minderjährige und schutzbedürftige Erwachsene vor diesen schädlichen Praktiken. Das Gesetz verbietet:

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  • Konversionsbehandlungen an Minderjährigen: Generell sind alle Versuche, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität von Personen unter 18 Jahren zu verändern, strengstens untersagt.
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  • Konversionsbehandlungen an Volljährigen mit Willensmangel: Auch bei Erwachsenen ist die Durchführung solcher Behandlungen verboten, wenn deren Zustimmung nicht freiwillig erfolgte, sondern auf Zwang, Drohung, Täuschung oder Irrtum beruhte. Dies gilt insbesondere, wenn Behandelnde nicht über die Schädlichkeit der Therapie aufklären.
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  • Bewerben, Anbieten und Vermitteln: Nicht nur die Durchführung selbst, sondern auch das Bewerben, Anbieten und Vermitteln von Konversionsbehandlungen ist illegal. Dies soll verhindern, dass solche Praktiken überhaupt erst beworben oder zugänglich gemacht werden.
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Das Verbot gilt für alle Personen, nicht nur für Berufsangehörige. Das bedeutet, dass auch Eltern oder andere Fürsorge- oder Erziehungsberechtigte bestraft werden können, wenn sie ihre Fürsorgepflicht grob verletzen, indem sie ihre Kinder solchen „Therapien“ aussetzen.

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Wann gilt das Verbot NICHT? – Wichtige Abgrenzungen

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Das Gesetz ist präzise formuliert, um wichtige und notwendige Behandlungen nicht zu behindern. Es verbietet nicht:

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  • Behandlungen bei Störungen der Sexualpräferenz: Dies bezieht sich auf anerkannte medizinische Störungen wie Exhibitionismus oder Pädophilie, die eine Gefahr für andere darstellen und therapeutisch behandelt werden können. Diese haben nichts mit der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität zu tun.
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  • Behandlungen zur Geschlechtsangleichung: Therapien, die einer selbstempfundenen geschlechtlichen Identität oder dem Wunsch nach einem eher weiblichen oder eher männlichen Körperbild Ausdruck verleihen, sind ausdrücklich vom Verbot ausgenommen. Dies umfasst also geschlechtsangleichende Maßnahmen (Transition), die der Stärkung der psychischen und physischen Gesundheit von trans* Personen dienen.
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  • Seelsorgerische und psychotherapeutische Gespräche: Der Austausch in seelsorgerischen oder psychotherapeutischen Kontexten ist nur dann verboten, wenn der Gesprächspartner gezielt versucht, Einfluss auf die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität eines Betroffenen zu nehmen. Ein offenes, unterstützendes Gespräch, das die Person in ihrer Identität stärkt, ist nicht betroffen.
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Diese Abgrenzungen sind entscheidend, um klarzustellen, dass das Gesetz die Selbstbestimmung und die Gesundheit von Menschen schützt und nicht darauf abzielt, notwendige oder affirmierende Therapien zu unterbinden.

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Strafen und Geltungsbereich bei Verstößen

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Verstöße gegen das Gesetz haben ernsthafte Konsequenzen. Das Gesetz sieht unterschiedliche Strafen vor, je nachdem, um welche Art des Verstoßes es sich handelt:

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  • Durchführung von Konversionsbehandlungen: Wer Konversionsbehandlungen durchführt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.
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  • Werbung, Anbieten und Vermitteln: Wer solche Behandlungen bewirbt, anbietet oder vermittelt, wird mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet.
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Diese Strafen unterstreichen die Entschlossenheit des Gesetzgebers, diese Praktiken in Deutschland zu unterbinden und ein klares Signal gegen Diskriminierung und Gesundheitsgefährdung zu senden. Das Gesetz gilt, wie bereits erwähnt, für alle Personen, unabhängig davon, ob sie beruflich handeln oder nicht.

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Warum sind Konversionstherapien so gefährlich?

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Die Gefährlichkeit von Konversionstherapien ist wissenschaftlich eindeutig belegt. Zahlreiche Studien zeigen, dass diese „Therapien“ nicht nur unwirksam sind, sondern schwerwiegende gesundheitliche Schäden verursachen können. Zu den nachgewiesenen negativen Auswirkungen gehören:

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  • Depressionen und Angsterkrankungen: Der Versuch, die eigene Identität zu unterdrücken oder zu verändern, führt oft zu tiefgreifenden psychischen Belastungen.
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  • Verlust sexueller Gefühle: Betroffene berichten häufig von einem Verlust der Fähigkeit, sexuelle Gefühle zu empfinden, was zu weiterem Leid und Isolation führt.
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  • Erhöhtes Suizidrisiko: Dies ist die wohl gravierendste Folge. Der psychische Druck, die Selbstablehnung und die Hoffnungslosigkeit, die aus solchen „Therapien“ resultieren, können das Risiko für Suizidgedanken und -versuche drastisch erhöhen.
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  • Stigmatisierung und Diskriminierung: Diese „Therapien“ verstärken die gesellschaftliche Stigmatisierung von nicht-heterosexuellen oder transgeschlechtlichen Menschen und tragen zu einem Klima der Diskriminierung bei. Dies wird oft als „Minderheitenstress“ bezeichnet, der sich negativ auf die psychische Gesundheit auswirkt.
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Es gibt keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität dauerhaft verändert werden kann. Stattdessen sind die Risiken für die psychische und physische Gesundheit der Betroffenen enorm.

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Beratungsangebot und Aufklärung: Hilfe für Betroffene

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Neben dem Verbot enthält das Gesetz auch eine wichtige Regelung zur Unterstützung Betroffener: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist mit einem umfassenden Beratungsangebot beauftragt. Dieses Angebot soll:

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  • Kostenfrei, mehrsprachig und anonym sein.
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  • Als Telefon- und Onlineberatung zur Verfügung stehen.
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  • Sich an alle betroffenen Personen, deren Angehörige sowie an Fachkräfte richten, die sich beruflich mit dem Thema befassen.
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Ein zentraler Bestandteil dieser Initiative ist die Online-Plattform „Liebesleben“ der BZgA. Diese Plattform bietet umfassende Informationen zu sexueller Vielfalt, Schutz und Safer Sex sowie persönliche Beratung. Sie klärt über die negativen Wirkungen von Konversionstherapien auf und trägt dazu bei, Diskriminierung und LGBTQIA+-feindliche Maßnahmen zu verhindern. Die Aufklärung ist ein entscheidender Pfeiler im Kampf gegen diese schädlichen Praktiken.

Was ist eine Konversionstherapie?
Konversionstherapien an, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern oder zu unterdrücken. Die Weltgesundheitsorganisation hat erklärt, dass Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit keine Krankheit sind und keine Indikation für eine „Therapie“ besteht.
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Vergleich: Verbotene Handlungen vs. Ausnahmen

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AspektVerbotene HandlungenAusnahmen / Nicht verbotene Handlungen
ZielVeränderung der sexuellen Orientierung/IdentitätBehandlung von Sexualpräferenzstörungen (z.B. Pädophilie); Geschlechtsangleichung; allgemeine seelsorgerische/psychotherapeutische Beratung (ohne zielgerichteten Einfluss)
PersonengruppeMinderjährige generell; Volljährige mit WillensmangelVolljährige mit freier, informierter Entscheidung für nicht-konversive Behandlungen
HandlungstypenDurchführung, Bewerben, Anbieten, VermittelnWissenschaftlich anerkannte Therapien für Störungen; medizinisch/psychologisch begleitete Transitionsprozesse; offene, unterstützende Gespräche
StrafenFreiheitsstrafe bis 1 Jahr (Durchführung); Bußgeld bis 30.000 € (Werbung/Vermittlung)Keine

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Konversionstherapie-Verbot

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Sind Konversionstherapien wirklich lebensgefährlich?

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Ja, indirekt können sie lebensgefährlich sein. Obwohl sie selten direkt physischen Schaden anrichten, können die psychischen Folgen wie schwere Depressionen, Angsterkrankungen und ein stark erhöhtes Suizidrisiko zu tragischen Ausgängen führen. Die Unterdrückung der eigenen Identität und das Gefühl, „falsch“ zu sein, sind extrem belastend.

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Gilt das Verbot auch für religiöse Gruppen oder Seelsorger?

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Ja, das Verbot gilt für alle Personen, unabhängig davon, ob sie beruflich, privat oder im Rahmen einer religiösen Gemeinschaft handeln. Wenn Seelsorger oder andere Personen versuchen, zielgerichtet die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität einer Person zu verändern oder zu unterdrücken, fällt dies unter das Verbot.

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Was soll ich tun, wenn mir eine Konversionstherapie angeboten wird oder ich davon weiß?

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Wenn Ihnen oder einer Ihnen bekannten Person eine Konversionstherapie angeboten wird, oder Sie Kenntnis von solchen Praktiken erhalten, sollten Sie sich umgehend an die Beratungsstelle der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wenden. Die Beratung ist anonym und kann Ihnen helfen, die Situation zu bewerten und weitere Schritte einzuleiten. Im Falle einer konkreten Bedrohung oder eines Verstoßes sollten Sie auch die Strafverfolgungsbehörden informieren.

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Warum wurde ein eigenständiges Gesetz geschaffen und nicht einfach das Strafgesetzbuch geändert?

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Ein eigenständiges Gesetz ermöglichte es, die komplexen Aspekte der Konversionstherapien umfassend zu regeln. Das spezifische Unrecht liegt in der Beeinträchtigung der sexuellen und geschlechtlichen Selbstbestimmung sowie der Gesundheit, oft durch psychische Einwirkungen, was im bestehenden Strafrecht nicht ausreichend abgedeckt war. Das neue Gesetz bündelt Straf- und Bußgeldvorschriften sowie das wichtige Beratungsangebot unter einem Dach.

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Wie viele Konversionstherapien finden in Deutschland noch statt?

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Obwohl das Verbot in Kraft ist, schätzt die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, dass es jährlich immer noch etwa „1.000 Behandlungsversuche gegen die sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung“ gibt. Dies zeigt, dass das Problem trotz des Verbots weiterhin präsent ist und die Notwendigkeit fortgesetzter Aufklärung und Beratung besteht.

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Fazit

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Das Verbot von Konversionstherapien in Deutschland ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Selbstbestimmung und der psychischen Gesundheit aller Menschen. Es sendet ein klares Signal, dass Vielfalt eine Stärke ist und nicht „therapiert“ werden muss. Die fortlaufende Aufklärung durch Initiativen wie „Liebesleben“ der BZgA ist entscheidend, um Wissen zu verbreiten, Betroffene zu unterstützen und sicherzustellen, dass diese schädlichen Praktiken keine Chance mehr haben. Es ist die Verantwortung der gesamten Gesellschaft, sich gegen Diskriminierung zu stellen und ein Umfeld zu schaffen, in dem jeder Mensch seine Identität frei und sicher leben kann.

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