Was ist der Unterschied zwischen einem Gebet und einem Unglaube?

Die ernsten Folgen des Gebetsversäumnisses im Islam

07/01/2023

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Das Gebet (Salat) ist eine der fünf Säulen des Islams und gilt als die wichtigste Säule nach dem Glaubensbekenntnis. Es ist die direkte Verbindung eines Muslims zu seinem Schöpfer, eine tägliche Erinnerung an die Pflichten gegenüber Allah und ein Zeichen der Unterwerfung und Dankbarkeit. Angesichts seiner zentralen Bedeutung stellen sich viele die Frage: Was geschieht, wenn ein Muslim das Gebet absichtlich unterlässt? Die islamische Rechtsprechung und Theologie behandeln diese Frage mit größter Ernsthaftigkeit, da die Konsequenzen weitreichend sind und nicht nur das Diesseits, sondern auch das Jenseits betreffen.

Wie fördert der Islam die Verbindung zwischen Wissen und Glauben?
Der Islam fördert eine enge Verbindung zwischen Wissen und Glauben, da Wissen dazu beiträgt, den Glauben zu stärken und zu vertiefen. Islamische Zitate über den Islam als Religion und Lebensweise lenken die Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit, Wissen zu suchen und zu erwerben.

Die Meinungen der Gelehrten über das Urteil desjenigen, der das Gebet aus Faulheit und nicht aus Verleugnung seiner Pflicht unterlässt, divergieren. Während einige es als eine große Sünde betrachten, die aber nicht aus dem Islam ausschließt (kleiner Unglaube oder Kufr Asghar), sehen andere es als eine Handlung, die den Betreffenden aus der Religion herausführt (großer Unglaube oder Kufr Akbar). Die stärkere Meinung, die von einer großen Anzahl von Prophetengefährten und prominenten Gelehrten vertreten wird, tendiert zur letzteren Ansicht. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte und Konsequenzen des Gebetsversäumnisses gemäß den Lehren des Islam.

Inhaltsverzeichnis

Die weitreichenden Konsequenzen des Gebetsversäumnisses

Basierend auf den Ausführungen islamischer Rechtsgutachter, insbesondere des Instituts für Islamfragen, sind die Folgen für denjenigen, der das Gebet absichtlich unterlässt, äußerst gravierend und betreffen verschiedene Lebensbereiche eines Muslims. Diese Konsequenzen spiegeln die Ernsthaftigkeit wider, mit der das Gebet im Islam betrachtet wird. Es ist nicht nur eine individuelle Pflicht, sondern auch ein Marker für die Zugehörigkeit zur muslimischen Gemeinschaft. Hier sind die aufgeführten Konsequenzen im Detail:

  1. Kein Gruß und keine Grußerwiderung: Einem Gebetsverweigerer darf weder der Friedensgruß (Salam) entboten, noch darf sein Gruß erwidert werden. Dies verdeutlicht eine soziale Isolation und den Bruch mit der Gemeinschaft, da der Salam ein Zeichen der islamischen Brüderschaft ist.
  2. Ablehnung seiner Einladung: Seine Einladung zu Feiern oder Anlässen wird nicht angenommen. Dies ist eine weitere Form der Distanzierung und des Entzugs der sozialen Anerkennung innerhalb der muslimischen Gesellschaft.
  3. Heiratsverbot mit Muslima: Er darf keine Muslima heiraten. Eine bestehende Ehe wird ungültig, falls er das Gebet nach der Eheschließung aufgibt. Dies basiert auf Koranversen, die die Heirat von gläubigen Frauen mit Ungläubigen verbieten.
  4. Besuchsverbot in seiner Wohnung: Es ist nicht gestattet, ihn in seiner Wohnung zu besuchen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, sich von Personen zu distanzieren, die eine so fundamentale Säule des Islams vernachlässigen.
  5. Kein Krankenbesuch: Auch wenn er krank ist, darf er nicht besucht werden. Dies ist eine drastische Maßnahme, da Krankenbesuche im Islam normalerweise sehr empfohlen sind.
  6. Kein Zusammenwohnen: Niemand darf mit ihm in einer Wohnung zusammenwohnen. Dies gilt für Familienmitglieder und andere Muslime und betont die Notwendigkeit einer Trennung.
  7. Zutrittsverbot zur Kaaba in Mekka: Er darf die Heilige Moschee in Mekka nicht betreten. Dies ist eine der schwerwiegendsten Konsequenzen, da Mekka das spirituelle Zentrum des Islams ist und der Zutritt für Nicht-Muslime verboten ist.
  8. Kein Anteil an Almosen (Zakat): Ihm darf nichts von der obligatorischen Almosenabgabe (Zakat) zukommen. Zakat ist für die Bedürftigen unter den Muslimen bestimmt, und wer das Gebet unterlässt, wird von dieser Unterstützung ausgeschlossen.
  9. Verzehrverbot seines Opfertieres: Das Fleisch seines Opfertieres (z.B. an Eid al-Adha) darf nicht verzehrt werden. Dies unterstreicht, dass seine Opfer als ungültig angesehen werden.
  10. Eingeschränkte Eigentumsverwaltung: Er darf sein Eigentum nicht selbst verwalten. Dies kann zur Folge haben, dass ein Vormund für seine Angelegenheiten bestellt wird.
  11. Kein Erbrecht: Er darf kein Erbe von muslimischen Verwandten annehmen, da der Prophet Muhammad (Friede sei auf ihm) sagte: „Ein Ungläubiger darf keinen Gläubigen [Muslim] beerben.“
  12. Kein Heiratsvermittlungsrecht: Er darf weder seine Tochter noch eine andere Frau verheiraten, für die er als Vormund fungiert, da dies die Aufgabe eines Muslims ist.
  13. Hinrichtung als Ungläubiger: Die drastischste Konsequenz ist, dass er als Ungläubiger hingerichtet werden kann, nachdem er vor den muslimischen Machthaber oder Richter gebracht wurde und ihm befohlen wurde zu beten. Falls er zur nächsten Gebetszeit nicht betet, wird er getötet. Dies ist die Meinung der Mehrheit der Rechtsgelehrten, obwohl einige eine dreimalige Bedenkzeit erlauben.

Gebet und Unglaube: Eine theologische Betrachtung

Die Frage, ob das absichtliche Unterlassen des Gebets den Betreffenden zum Ungläubigen macht, ist eine der wichtigsten und am intensivsten diskutierten Fragen im islamischen Recht und in der Theologie. Die Meinungen der Gelehrten reichen von der Annahme einer großen Sünde bis hin zum großen Unglauben (Kufr Akbar), der einen aus der Religion ausschließt. Imam Ahmad Ibn Hanbal vertrat die Ansicht, dass derjenige, der das Gebet aus Faulheit unterlässt, ein Ungläubiger sei, und diese Meinung wird als die stärkere angesehen, gestützt durch umfassende Beweise aus Koran und Sunna.

Beweise aus dem Koran

Der Koran liefert deutliche Hinweise auf die Schwere des Gebetsversäumnisses:

  • Sure At-Tauba (9:11): „Wenn sie aber bereuen, das Gebet verrichten und die Abgabe entrichten, dann sind sie eure Brüder in der Religion.“ Dieser Vers legt drei Bedingungen für die „Brüderschaft in der Religion“ fest: Reue von der Götzendienerei, Verrichtung des Gebets und Entrichtung der Zakah. Wenn eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, entfällt die Brüderschaft. Das Entfallen der Brüderschaft in der Religion bedeutet in diesem Kontext den Austritt aus der Religion, da sie nicht durch bloße Freveltaten oder „kleinen Unglauben“ entfällt.
  • Sure Maryam (19:59-60): „Dann folgten nach ihnen Nachfolger, die das Gebet vernachlässigten und den Begierden folgten. So werden sie (den Lohn für ihre) Verirrung vorfinden, außer demjenigen, der bereut und glaubt und rechtschaffen handelt. Jene werden in den (Paradies)garten eingehen und ihnen wird in nichts Unrecht zugefügt.“ Die Formulierung „außer demjenigen, der bereut und glaubt“ deutet darauf hin, dass diejenigen, die das Gebet vernachlässigen und ihren Begierden folgen, zum Zeitpunkt dieser Vernachlässigung keine Gläubigen waren. Die Bedingung des „Glaubens“ nach der Reue impliziert, dass sie zuvor ihren Glauben verloren hatten.

Beweise aus der Sunna

Die Überlieferungen des Propheten Muhammad (Friede sei auf ihm) untermauern die Ansicht vom großen Unglauben:

  • Hadith von Jabir Ibn ‘Abdillah (Muslim): „Gewiss, zwischen dem Mann, der Götzendienerei und dem Unglauben ist das Unterlassen des Gebets.“ Dieser Hadith zieht eine klare Trennlinie zwischen Glauben und Unglauben, wobei das Gebet als Scheidepunkt dient. Wer diese Verbindung nicht aufrechterhält, fällt auf die Seite des Unglaubens.
  • Hadith von Buraida Ibn Al-Husaib (Ahmad, Abu Dawud, At-Tirmidhi, An-Nasaai und Ibn Majah): „Das Abkommen zwischen uns und ihnen ist das Gebet; wer es unterlässt, der begeht Unglauben.“ Dieses Abkommen ist das fundamentale Unterscheidungsmerkmal zwischen Gläubigen und Ungläubigen. Wer es bricht, verlässt die Gemeinschaft der Gläubigen.
  • Hadith von 'Auf Ibn Malik (Muslim): Bezüglich der Führer, die sich nicht an die Religion halten: „Nein, solange sie unter euch das Gebet verrichten.“ Dieser Hadith wird als Beweis dafür herangezogen, dass man gegen Führer nur dann mit dem Schwert vorgehen darf, wenn sie einen klaren Unglauben zeigen, wofür das Unterlassen des Gebets als Beispiel genannt wird. Dies bestätigt, dass das Gebetsversäumnis als eine Form des klaren Unglaubens betrachtet wird, der den Kampf gegen die Herrschenden rechtfertigen würde.

Widerlegung von Missverständnissen

Es gibt Stimmen, die versuchen, die oben genannten Texte anders zu interpretieren, um die Schwere des Gebetsversäumnisses abzuschwächen. Diese Interpretationen werden jedoch von der Mehrheit der Gelehrten als unzulässig angesehen:

Missverständnis 1: Unglaube nur bei Verleugnung der Pflicht

Manche argumentieren, dass die genannten Überlieferungstexte nur für diejenigen gelten, die die Verpflichtung des Gebets leugnen, nicht aber für diejenigen, die es aus Faulheit unterlassen, obwohl sie an seine Pflicht glauben. Diese Interpretation wird aus folgenden Gründen zurückgewiesen:

  1. Negation der gesetzgeberischen Absicht: Der Gesetzgeber (Allah und Sein Prophet) hat das Urteil des Unglaubens an das Unterlassen der Handlung selbst geknüpft, nicht an die Verleugnung der Pflicht. Wenn nur die Verleugnung gemeint wäre, hätte dies explizit erwähnt werden müssen. Der Koran ist eine „klare Darlegung von allem“, und der Prophet (Friede sei auf ihm) sollte „den Menschen klar machen, was ihnen offenbart worden ist“.
  2. Unterscheidung der Gründe für Unglauben: Das Leugnen der Verpflichtung der fünf Gebete führt zum Unglauben, selbst wenn die Person betet, solange sie nicht aufgrund von Unwissenheit entschuldigt ist. Eine Person, die alle Gebete verrichtet, aber ihre Pflicht leugnet, wäre ungläubig. Dies zeigt, dass das Leugnen und das Unterlassen zwei unterschiedliche Gründe für Unglauben sein können. Der Hadith von 'Ubada Ibn As-Samit: „Wer es absichtlich unterlässt, der verlässt die Religion“, bezieht sich eindeutig auf das Unterlassen der Handlung, nicht auf die Verleugnung.

Missverständnis 2: Unglaube als „Undankbarkeit“ oder „kleiner Unglaube“

Einige versuchen, den Begriff „Unglaube“ (Kufr) in diesen Hadithen als „Undankbarkeit der Gunst“ (Kufr An-Ni’ma) oder als „kleinen Unglauben“ (Kufr Asghar) zu interpretieren, ähnlich wie in Hadithen, die das Schmähen der Abstammung oder das Wehklagen über Tote als „Kufr“ bezeichnen. Diese Interpretation wird aus mehreren Punkten widerlegt:

  1. Klare Trennung: Der Prophet (Friede sei auf ihm) setzte das Gebet als eine trennende Grenze zwischen Unglauben und Glauben, und zwischen Gläubigen und Ungläubigen. Eine trennende Grenze impliziert eine vollständige Abgrenzung, nicht nur eine Abstufung innerhalb des Glaubens.
  2. Säule des Islams: Das Gebet ist eine Säule des Islams. Das Zerstören einer Säule der Religion führt zum Austritt aus der Religion, im Gegensatz zu Handlungen, die zwar Unglaube sind, aber nicht die gesamte Religionsstruktur zum Einsturz bringen.
  3. Konsistenz der Texte: Es gibt weitere Überlieferungstexte, die beweisen, dass das Unterlassen des Gebets einen Unglauben begeht, der aus der Religion ausschließt. Um die Übereinstimmung der Texte zu gewährleisten, muss der Begriff „Unglaube“ hier im Sinne des großen Unglaubens verstanden werden.
  4. Sprachliche Präzision: Die Verwendung des bestimmten Artikels „Al“ im arabischen Begriff „Al-Kufr“ in Hadithen wie „Zwischen dem Mann und zwischen der Götzendienerei und dem Unglauben (Al-Kufr)“ deutet auf den absoluten Unglauben hin, im Gegensatz zum unbestimmten „Kufr“ oder dem Verb „kafara“, die lediglich auf eine Tat des Unglaubens hindeuten könnten. Der Gelehrte Ibn Taymiyya erklärte diesen Unterschied und betonte, dass das Vorhandensein eines „Zweigs des Unglaubens“ in einer Person nicht bedeutet, dass die Person selbst ein „absoluter Ungläubiger“ ist, es sei denn, der Unglaube selbst ist in ihr. Beim Gebetsversäumnis ist jedoch der Unglaube selbst gemeint.

Der rationale und optische Beweis unterstützt ebenfalls die Ansicht des großen Unglaubens. Wie kann eine Person, die an den Islam glaubt, das Gebet vernachlässigen, welches die Stütze der Religion ist und für das es unzählige Anreize und Warnungen gibt? Das absichtliche Unterlassen trotz dieser klaren Aufforderungen und Warnungen lässt keinen Glauben mit dem Unterlassen übrig.

Konsens der Gelehrten und Prophetengefährten

Die Meinung, dass das absichtliche Unterlassen des Gebets zum großen Unglauben führt, der aus der Religion ausschließt, ist nicht nur die Ansicht von Imam Ahmad Ibn Hanbal, sondern auch eine der beiden Aussagen von Asch-Schafi’i, wie von Ibn Kathir und Ibn Al-Qayyim erwähnt. Insbesondere aber war dies die Meinung der Mehrheit der Prophetengefährten.

‘Abdullah Ibn Schaqiq sagte: „Die Gefährten des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- haben das Unterlassen keiner Tat als Unglaube angesehen, bis auf das (Unterlassen) des Gebets.“ Diese Aussage, die von At-Tirmidhi und Al-Haakim als authentisch eingestuft wurde, ist ein starker Beleg für den Konsens der frühen Muslime.

Ishaq Ibn Rahawaih, ein bekannter Imam, bekräftigte: „Es wurde vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- authentisch überliefert, dass derjenige, der das Gebet unterlässt, ein Ungläubiger ist.“

Ibn Hazm erwähnte, dass diese Meinung von prominenten Gefährten wie ‘Umar, ‘Abdurrahman Ibn ‘Auf, Mu’adh Ibn Jabal, Abu Huraira und anderen überliefert wurde und fügte hinzu: „Wir kennen, unter den Prophetengefährten, keinen, der diesem widersprochen hat.“ Al-Mundhiri erweiterte diese Liste um ‘Abdullah Ibn Mas’ud, ‘Abdullah Ibn ‘Abbas, Jabir Ibn ‘Abdillah und Abu Ad-Darda`. Auch spätere Gelehrte wie Ahmad Ibn Hanbal, Ishaq Ibn Rahawaih, ‘Abdullah Ibn Al-Mubarak, An-Nakha’i, Al-Hakam Ibn ‘Utaiba, Ayyub As-Sakhtiyani, Abu Dawud At-Tayalisi, Abu Bakr Ibn Abi Schaiba und Zuhair Ibn Harb schlossen sich dieser Ansicht an.

Wie viele Pflichtgebete gibt es im Islam?
Das Gebet ist eine der fünf Säulen des Islam (‚Salat‘) und ist somit Pflicht (‚fard‘). Es gibt fünf Pflichtgebete, sie werden auch ‚fard‘-Gebete genannt (Fadjr, Dhuhr, Asr, Maghrib, Ishaa), die zu bestimmten Zeiten verrichtet werden müssen, den Gebetszeiten.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Ist jeder, der nicht betet, ein Ungläubiger?

Die islamischen Rechtsgelehrten, die die oben genannte Ansicht vertreten, beziehen sich auf das absichtliche und dauerhafte Unterlassen des Gebets aus Faulheit oder Gleichgültigkeit, nicht auf jemanden, der ein Gebet versehentlich verpasst oder aufgrund von extremen, unkontrollierbaren Umständen nicht verrichten kann. Die Haltung des Herzens und die Absicht spielen hier eine Rolle, aber das bloße Unterlassen der Handlung, ohne Entschuldigung, wird als schwerwiegend genug angesehen, um zum Unglauben zu führen.

Warum ist das Gebet so fundamental im Islam?

Das Gebet ist die direkte Verbindung eines Muslims zu Allah. Es ist eine tägliche Erinnerung an die Existenz Allahs, an Seine Größe und an die Abhängigkeit des Menschen von Ihm. Es reinigt die Seele, stärkt den Glauben und hält den Muslim von schlechten Taten ab. Es ist der erste Akt der Anbetung, über den man am Tag der Auferstehung befragt wird, und seine Akzeptanz oder Ablehnung beeinflusst die Akzeptanz aller anderen Taten.

Was sollte man tun, wenn man das Gebet vernachlässigt hat?

Für jemanden, der das Gebet vernachlässigt hat, ist die dringende Empfehlung, sofort zu bereuen (Tauba) und mit dem Gebet zu beginnen. Reue im Islam bedeutet, die Sünde zu bereuen, sie sofort zu unterlassen, die Absicht zu fassen, sie nicht wieder zu begehen, und wenn möglich, die verpassten Pflichten nachzuholen. Die Tür der Reue steht immer offen, solange der Mensch lebt und die Sonne nicht im Westen aufgegangen ist.

Gibt es Ausnahmen für das Gebet, z.B. bei Krankheit oder Reise?

Ja, der Islam ist eine Religion der Leichtigkeit. Für kranke Menschen gibt es Erleichterungen, wie das Gebet im Sitzen oder Liegen. Reisende dürfen Gebete zusammenlegen oder verkürzen. Frauen sind während der Menstruation oder nach der Geburt vom Gebet befreit. Diese Ausnahmen zeigen, dass die Religion Erleichterungen bietet, aber das Gebet selbst ist unter normalen Umständen niemals vollständig aufzuheben. Die hier diskutierten Konsequenzen beziehen sich auf das absichtliche, unentschuldigte Unterlassen.

Fazit

Das Gebet ist im Islam weit mehr als nur eine rituelle Handlung; es ist die tragende Säule der Religion und ein klares Zeichen des Glaubens. Die islamische Lehre und die überwältigende Mehrheit der klassischen Gelehrten, insbesondere die Prophetengefährten, betrachten das absichtliche Unterlassen des Gebets als eine Tat des großen Unglaubens, die einen aus dem Islam ausschließt. Die Konsequenzen sind dementsprechend schwerwiegend und umfassen soziale Isolation, rechtliche Einschränkungen und letztendlich die potentielle Bestrafung als Ungläubiger. Diese strikte Haltung unterstreicht die immense Bedeutung des Gebets für das spirituelle und weltliche Leben eines Muslims und dient als starke Warnung vor dessen Vernachlässigung.

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