Wann trägt eine Frau eine Kopfbedeckung?

Gesichts- & Handbedeckung im Islam: Pflicht?

29/05/2023

Rating: 4.9 (16608 votes)

Die Frage nach der Verpflichtung zur Bedeckung von Gesicht und Händen für muslimische Frauen in Anwesenheit fremder Männer ist ein Thema, das seit Jahrhunderten unter islamischen Gelehrten diskutiert wird und bis heute von großer Relevanz ist. Während der Hidschâb, die allgemeine Bedeckung des Körpers, weithin als islamische Pflicht anerkannt ist, gibt es spezifische Nuancen und unterschiedliche Interpretationen, die sich auf das Gesicht und die Hände beziehen. Diese Diskussion ist nicht nur von theoretischer Natur, sondern beeinflusst das tägliche Leben von Millionen von Frauen weltweit. Um diese komplexe Materie vollständig zu erfassen, ist es unerlässlich, die verschiedenen Ansichten der großen Rechtsschulen sowie die zugrunde liegenden Beweise aus dem Qur'an und der Sunna des Propheten Muhammad (Friede sei mit ihm) zu beleuchten.

Welche Bedeutung hat das Beten in der biblischen Tradition?

Es ist wichtig zu verstehen, dass die islamische Jurisprudenz (Fiqh) oft unterschiedliche Interpretationen zulässt, die auf verschiedenen Verständnissen der Primärquellen basieren, aber auch auf den historischen, sozialen und kulturellen Kontexten, in denen die Gelehrten lebten. Dennoch gibt es oft eine Übereinstimmung in den Grundprinzipien, selbst wenn die Details variieren. Die Bedeckung von Gesicht und Händen, bekannt als Niqâb und Handschuhe, ist ein solches Thema, das eine breite Palette von Meinungen hervorgebracht hat, die jedoch alle auf dem Fundament der islamischen Lehre fußen.

Inhaltsverzeichnis

Die Vielfalt der Gelehrtenmeinungen und die Bedeutung von Fitna

Die islamischen Rechtsschulen haben unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Verpflichtung zur Bedeckung von Gesicht und Händen einer Frau vor fremden Männern. Diese Meinungsverschiedenheiten spiegeln die Tiefe der islamischen Gelehrsamkeit und die sorgfältige Analyse der Texte wider.

Nach der Auffassung von Imâm Ahmad ibn Hanbal, dem Begründer der Hanbalitischen Rechtsschule, und der korrekten Ansicht von As-Schâfi’î, dem Begründer der Schâfi’itischen Rechtsschule, ist die Frau grundsätzlich verpflichtet, Gesicht und Hände vor fremden Männern bedeckt zu halten. Für diese Schulen gehören Gesicht und Hände zur Al-Aura (zu verhüllende Körperteile), die nicht von Nicht-Mahram-Männern gesehen werden dürfen. Ihre Argumentation basiert auf einer strengen Auslegung der Qur'an-Verse und Hadithe, die die Bedeckung des gesamten Körpers der Frau betonen, um jegliche Art von Verführung oder unerwünschter Aufmerksamkeit zu vermeiden. Sie sehen in der Exposition dieser Körperteile ein potenzielles Einfallstor für Fitna.

Demgegenüber vertreten Abû Hanîfa, der Begründer der Hanafitischen Rechtsschule, und Mâlik ibn Anas, der Begründer der Malikitsichen Rechtsschule, die Ansicht, dass die Bedeckung dieser beiden Körperteile nicht verpflichtend (wâdschib) ist, sondern lediglich mustahabb (erwünscht oder empfehlenswert). Ihre Argumentation stützt sich oft auf die Auslegung des Verses im Qur'an, der „außer dem, was sonst sichtbar ist“ erwähnt, und sie interpretieren dies als das Gesicht und die Hände, die im täglichen Leben schwer zu verbergen sind. Sie sehen diese Teile als Ausnahmen von der allgemeinen Bedeckungspflicht, solange keine Fitna befürchtet wird.

Es ist jedoch von größter Bedeutung, die Entwicklung und die Fatwâs (Rechtsgutachten) der hanafitischen und malikitischen Gelehrten im Laufe der Zeit zu berücksichtigen. Sie haben seit langem verkündet, dass die genannte Bedeckung für Frauen verpflichtend wird, wenn dadurch Fitna (hier: Verführung oder Versuchung) durch sie oder für sie befürchtet wird. Diese Einschränkung ist entscheidend. Unter Fitna ist hier zu verstehen, dass es sich um eine Frau von besonderer Schönheit handelt, die in einer Zeit der sittlichen Verderbnis lebt, in der unmoralische Menschen sich verbreitet haben und deshalb die Gefahr besteht, dass sie selbst in Versuchung gerät oder andere durch sie in Versuchung geraten. In solchen Umständen, so die Fatwâs, wird die Bedeckung von Gesicht und Händen zur Pflicht, um die Frau und die Gesellschaft vor moralischem Verfall zu schützen.

Demnach kann zusammenfassend gesagt werden, dass die Fiqh-Gelehrten der vier Schulen in einem wesentlichen Punkt übereinstimmen: Die Bedeckung von Gesicht und Händen ist in Situationen von Fitna und in Zeiten der Verderbnis zwingend vorgeschrieben. Dies unterstreicht die Priorität des Schutzes der Sittlichkeit und des Vermeidens von Versuchung im Islam. Wenn eine Frau ihr Gesicht nicht bedeckt, obwohl es für sie nach diesen Bedingungen vorgeschrieben ist, so gilt sie nach der Scharîa nicht als vollständig mit dem Hidschâb bedeckt, da ein wesentlicher Teil ihrer Aura unbedeckt bleibt.

Umfassende Belege aus Qurân und Sunna für die Verpflichtung zum Hidschâb

Die Argumente für die Verpflichtung zur Bedeckung von Gesicht und Händen sind vielfältig und stammen direkt aus den primären Quellen des Islam, dem Heiligen Qur'an und der Sunna (Praxis und Aussagen) des Propheten Muhammad (Friede sei mit ihm). Diese Belege bieten eine solide Grundlage für die Ansicht, dass die vollständige Bedeckung der Frau, einschließlich Gesicht und Händen, eine islamische Pflicht ist.

1. Der Dschilbâb-Vers (Sûra Al-Ahzâb, 33:59)

Allâh der Erhabene sagt: „O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf (Dschilbâb) über sich herunterziehen. Das ist eher geeignet, dass sie erkannt und so nicht belästigt werden.“ (Sûra 33:59)

Dieser Vers ist einer der stärksten Beweise für die Verpflichtung der Gesichtsbedeckung. Die meisten Qur'an-Ausleger (Mufassirûn) haben die Bedeutung des Verses dahingehend erklärt, dass hier die Bedeckung des Gesichts befohlen wird. Der Begriff „Dschilbâb“ bezieht sich auf ein großes, weites Gewand, das von oben bis unten den gesamten Körper bedeckt. Wenn dieses Gewand, das auf den Kopf gelegt wird, „heruntergezogen“ wird, wie es der Vers ausdrücklich anweist, bedeckt es unweigerlich das Gesicht. Imâm Al-Qurtubî, ein renommierter Gelehrter, bezeichnete die Ansicht, dass „Dschilbâb“ etwas ist, das den gesamten Körper bedeckt und somit auch das Gesicht einschließt, als die korrekte Interpretation. Der Zweck der Bedeckung, „dass sie erkannt und so nicht belästigt werden“, unterstreicht die Notwendigkeit einer umfassenden Verhüllung, die das Erkennen der Frau als solche ermöglicht, aber nicht als Objekt der Begierde.

2. Der Vers der Ausnahme (Sûra An-Nûr, 24:31)

Allâh sagt: „…außer dem, was sonst sichtbar ist…“ (Sûra An-Nûr, 24:31)

Dieser Teil des Verses wird oft von jenen angeführt, die argumentieren, dass Gesicht und Hände nicht bedeckt werden müssen. Die offenkundigste Ansicht unter den Auslegungen dieses Teils des Verses besagt jedoch etwas anderes: Gemeint ist hiermit das Äußere der Kleidung – nach der Aussage von Ibn Masûd (möge Allâh mit ihm zufrieden sein). Dies bedeutet, dass die Kleidung selbst, die den Körper bedeckt, sichtbar sein darf. Eine andere Interpretation besagt, dass gemeint ist, was unabsichtlich gezeigt wird, so wenn durch Wind oder ähnliche Umstände etwas vom Körper entblößt wird. Das Wort „Zîna“ im Arabischen bedeutet etwas, womit sich eine Frau verschönert und was unabhängig von ihrem Körper ist, so wie Schmuck oder Kleidung. Wird dieses Wort auf einen Teil des Körpers bezogen (wie Gesicht oder Hände), so widerspricht dies dem offenkundigen Wortlaut. Das Gesicht und die Hände sind selbst keine „Zîna“ im Sinne von Schmuck, sondern Teile des Körpers, die selbst als Attraktion dienen können und daher bedeckt werden sollten.

3. Der Hidschâb-Vers (Sûra Al-Ahzâb, 33:53)

Allâh sagt: „Und wenn ihr sie um einen Gegenstand bittet, so bittet sie hinter einem Vorhang. Das ist reiner für eure Herzen und ihre Herzen.“ (Sûra 33:53)

Dieser Vers wurde zwar ursprünglich im Kontext der Mütter der Gläubigen (den Frauen des Propheten) offenbart, aber die darin enthaltene Weisheit und der Grundsatz der Reinheit („athar“) beschränken sich nicht auf sie. Vielmehr benötigen alle Frauen der Gläubigen diese Reinheit, und auf sie trifft dieses Urteil noch mehr zu als auf die Mütter der Gläubigen, die ohnehin als rein und frei von falschen Vorwürfen galten. Der Vorhang symbolisiert hier eine physische und metaphorische Trennung, die dazu dient, die Herzen von Männern und Frauen rein zu halten und jegliche Versuchung oder unerwünschte Gedanken zu verhindern. Wenn selbst eine Trennung durch einen Vorhang für die Mütter der Gläubigen als „reiner“ angesehen wird, wie viel mehr gilt dies dann für die Gesichtsbedeckung, die eine ähnliche Barriere schafft?

4. Kopftücher auf den Brustschlitz (Sûra An-Nûr, 24:31)

Allâh sagt: „Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihres Gewandes schlagen…“ (Sûra 24:31)

Dieser Vers befiehlt den Frauen, ihre Kopftücher so zu tragen, dass sie nicht nur den Kopf, sondern auch den Brustbereich bedecken. Al-Buchârî berichtet von Âischa (möge Allâh mit ihr zufrieden sein), dass sie sagte: „Als dieser Vers herabgesandt wurde, nahmen die Frauen von ihrem Izâr (Art Überwurf bzw. Unterbekleidung) und rissen sie an ihren Rändern auf, um sich damit zu bedecken (ichtamarna).“ Al-Hâfidh Ibn Hadschar, einer der größten Hadith-Gelehrten, kommentierte: „‚Ichtamarna‘ bedeutet, dass sie ihre Gesichter bedeckten.“ Dies zeigt, dass die Frauen der damaligen Zeit, als Antwort auf diesen Vers, ihre Tücher so trugen, dass sie auch ihr Gesicht bedeckten, was die umfassende Natur des Hidschâb unterstreicht.

5. Die Erleichterung für ältere Frauen (Sûra An-Nûr, 24:60)

Allâh sagt: „Und für diejenigen unter den Frauen, die sich zur Ruhe gesetzt haben und nicht mehr zu heiraten hoffen, ist es keine Sünde, wenn sie ihre Gewänder ablegen, ohne jedoch ihren Schmuck zur Schau zu stellen. Doch sich (dessen) zu enthalten, ist besser für sie.“ (Sûra 24:60)

Dieser Vers gewährt eine Konzession für ältere Frauen, die das Alter erreicht haben, in dem sie nicht mehr begehrt werden und nicht mehr zu heiraten hoffen. Ihnen ist es erlaubt, (etwas von) ihren Gewändern abzulegen. Gemeint ist hier das Unterlassen des Hidschâb, insbesondere die Gesichtsbedeckung, da dies die Stelle für Verschönerung ist. Die Bedingung „ohne jedoch ihren Schmuck zur Schau zu stellen“ bedeutet, dass sie sich nicht übermäßig verschönern, auch wenn sie ihr Gesicht nicht bedecken müssen. Diese Erleichterung für ältere Frauen beweist im Umkehrschluss, dass andere, also jüngere Frauen, zum Hidschâb und dem Bedecken des Gesichts verpflichtet sind und nichts von ihren Kleidern weglassen dürfen. Der Vers schließt mit der Empfehlung an die älteren Frauen: „Doch sich dessen zu enthalten, ist besser für sie.“ Dies bedeutet, dass selbst für sie die vollständige Bedeckung, mit der man Keuschheit anstrebt, die höhere und wünschenswertere Option ist, was die Tugend der umfassenden Bedeckung für alle Frauen nochmals unterstreicht.

6. Die Frau ist insgesamt Al-Aura (Hadith von Abû Huraira)

At-Tirmidhî und andere überliefern einen Hadîth von Abû Huraira, nach dem der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Die Frau ist insgesamt Al-Aura. Wenn sie hinausgeht, dann schaut der Satan auf sie.“

Dieser Hadith ist ein grundlegendes Prinzip im Verständnis der weiblichen Bedeckung im Islam. Er belegt, dass der gesamte Körper der Frau für den Blick von fremden Männern Al-Aura darstellt, also ein zu bedeckender Körperteil. Der Ausdruck „schaut der Satan auf sie“ warnt vor der Versuchung und den negativen Konsequenzen, die aus der unbedeckten Präsenz einer Frau vor fremden Männern entstehen können. Dies impliziert eine umfassende Bedeckung, die das Gesicht und die Hände einschließt, da diese die am meisten sichtbaren und oft attraktivsten Teile des Körpers sind.

7. Kein Niqâb und keine Handschuhe im Ihrâm-Zustand (Hadith von Ibn Umar)

Von Ibn Umar wird überliefert, dass der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Im Ihrâm-Zustand (auf der Pilgerfahrt) trägt die Frau keinen Niqâb und keine Handschuhe.“ (Al-Buchârî u. a.)

Dieser Hadith ist ein weiterer starker Beweis, der die allgemeine Pflicht zur Gesichts- und Handbedeckung außerhalb des Ihrâm-Zustandes impliziert. Imâm Abû Bakr ibn Al-Arabî sagte dazu: „Das liegt daran, dass die Bedeckung des Gesichts mit einem Gesichtsschleier eine Pflicht ist außer auf dem Haddsch. Demnach lässt sie etwas von ihrem Schleier über ihr Gesicht hängen, ohne dass er fest aufliegt. Sie wendet sich von den Männern ab und diese von ihr.“ Dies zeigt, dass die Ausnahme während der Pilgerfahrt die Regel außerhalb der Pilgerfahrt bestätigt. Die Mutter der Gläubigen, Âischa (möge Allâh mit ihr zufrieden sein), bestätigte diese Praxis und sagte: „Wenn an uns eine Reisegruppe vorbeiging (im Haddsch), dann ließen wir unseren Dschilbâb über das Gesicht herunter. Und wenn sie vorbeigegangen waren, dann deckten wir es (das Gesicht) wieder auf.“ Dies ist ein klares Beispiel dafür, wie die Gefährtinnen des Propheten die Bedeckung des Gesichts praktizierten, auch während des Haddsch, wenn fremde Männer anwesend waren, obwohl ein fester Niqâb im Ihrâm verboten ist.

Vergleichende Übersicht der Rechtsschulen

Um die verschiedenen Ansichten noch klarer darzustellen, bietet die folgende Tabelle eine Zusammenfassung der Positionen der vier großen sunnitischen Rechtsschulen bezüglich der Bedeckung von Gesicht und Händen:

RechtsschuleAnsicht zur Gesichts-/HandbedeckungBedingungen
Hanbalitisch (Imâm Ahmad)Verpflichtend (Wâdschib)Grundsätzlich immer in Anwesenheit fremder Männer.
Schâfi’itisch (Imâm As-Schâfi’î)Verpflichtend (Wâdschib)Korrekte Ansicht: Grundsätzlich immer in Anwesenheit fremder Männer.
Hanafitisch (Imâm Abû Hanîfa)Empfohlen (Mustahabb)Verpflichtend (Wâdschib), wenn Fitna befürchtet wird (besondere Schönheit, sittliche Verderbnis).
Malikitisch (Imâm Mâlik)Empfohlen (Mustahabb)Verpflichtend (Wâdschib), wenn Fitna befürchtet wird (besondere Schönheit, sittliche Verderbnis).

Diese Tabelle verdeutlicht, dass selbst in den Schulen, die es nicht als primär verpflichtend ansehen, die Bedeckung unter bestimmten Umständen, insbesondere bei der Gefahr von Fitna, zur Pflicht wird. Dies zeigt einen starken Konsens unter den Gelehrten, die die Wichtigkeit der Bedeckung unterstreichen.

Häufig gestellte Fragen zur Gesichts- und Handbedeckung

1. Ist die Gesichtsbedeckung (Niqâb) im Islam zwingend vorgeschrieben?

Die Meinungen der Gelehrten variieren, wie oben erläutert. Einige Rechtsschulen (Hanbaliten, Schâfi’iten) sehen sie als zwingend an, während andere (Hanafiten, Malikiten) sie als wünschenswert betrachten, aber unter bestimmten Bedingungen (insbesondere bei befürchteter Fitna) zur Pflicht wird. Es gibt also keine einheitliche Antwort, die alle Rechtsschulen gleichermaßen vertreten, aber eine starke Tendenz zur Verpflichtung unter bestimmten Umständen oder generell.

2. Warum gibt es unterschiedliche Meinungen unter den Gelehrten zu diesem Thema?

Die Unterschiede ergeben sich aus der Interpretation der Qur'an-Verse und Hadithe. Gelehrte können dieselben Texte unterschiedlich auslegen, basierend auf linguistischen Nuancen, dem Kontext der Offenbarung, der Priorisierung bestimmter Beweise oder dem Verständnis der arabischen Sprache zur Zeit des Propheten. Auch die Anwendung allgemeiner Prinzipien (wie das Vermeiden von Fitna) kann zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen führen.

3. Was genau bedeutet „Fitna“ im Kontext der Gesichtsbedeckung?

Im Kontext der weiblichen Bedeckung bezieht sich Fitna auf die Gefahr der Verführung oder Versuchung, sei es für die Frau selbst oder für fremde Männer, die sie sehen. Dies kann durch ihre Schönheit, die Attraktivität ihrer unbedeckten Körperteile oder die moralische Verderbnis der Gesellschaft, in der sie lebt, verstärkt werden. Wenn eine Frau besonders schön ist und in einer Zeit lebt, in der moralische Werte verfallen sind und unmoralische Blicke verbreitet sind, wird die Befürchtung von Fitna als Grund für die Verpflichtung zur Gesichts- und Handbedeckung angeführt.

4. Gilt die Pflicht zur Bedeckung auch für die Hände?

Ja, die Debatte und die Beweise, die für die Gesichtsbedeckung angeführt werden, gelten in der Regel auch für die Hände. Die vier Rechtsschulen haben ähnliche Ansichten bezüglich der Hände wie bezüglich des Gesichts. Wenn das Gesicht als Aura oder als potenzielle Quelle von Fitna betrachtet wird, gilt dies oft auch für die Hände, da sie ebenfalls sichtbar sind und zur Attraktivität beitragen können.

5. Muss eine Frau ihr Gesicht bedecken, wenn sie in einem Land lebt, wo dies nicht üblich ist oder sogar als extrem angesehen wird?

Die islamische Rechtsauffassung basiert auf den Quellen des Islam und nicht auf gesellschaftlichen Normen oder dem Druck der Umgebung. Wenn eine Frau nach der Auffassung ihrer Rechtsschule oder unter den gegebenen Umständen (z.B. bei befürchteter Fitna) zur Bedeckung verpflichtet ist, bleibt diese Pflicht unabhängig vom Standort bestehen. Die Schwierigkeit der Umsetzung in einer bestimmten Umgebung entbindet nicht von der religiösen Pflicht, auch wenn dies eine persönliche Herausforderung darstellen kann. Die Entscheidung liegt letztlich bei der Einzelperson, ihrem Gewissen und ihrer Interpretation der islamischen Lehren.

Fazit

Die Frage der Gesichts- und Handbedeckung für Frauen im Islam ist vielschichtig und wird von einer reichen Tradition islamischer Jurisprudenz untermauert. Während es unterschiedliche Ansichten unter den großen Rechtsschulen gibt, ist ein klarer Konsens erkennbar, dass in Zeiten moralischer Verderbnis und bei der Befürchtung von Fitna die Bedeckung von Gesicht und Händen zur Pflicht wird. Die Belege aus dem Qur'an und der Sunna sind zahlreich und weisen stark darauf hin, dass die umfassende Bedeckung der Frau ein Zeichen der Keuschheit, des Schutzes und der Reinheit ist, sowohl für die Frau selbst als auch für die Gesellschaft als Ganzes.

Die islamischen Lehren betonen die Wichtigkeit des Schutzes der Frau und der Aufrechterhaltung der Sittlichkeit in der Gemeinschaft. Ob durch eine strikte Verpflichtung oder eine Pflicht unter bestimmten Bedingungen, die Bedeckung von Gesicht und Händen wird von vielen Gelehrten als integraler Bestandteil des vollständigen Hidschâb und als Mittel zur Erlangung der Zufriedenheit Allâhs angesehen. Letztendlich bleibt die individuelle Entscheidung und das Streben nach Frömmigkeit ein persönlicher Weg, der durch das Verständnis dieser tiefgründigen islamischen Lehren geleitet wird.

Wenn du andere Artikel ähnlich wie Gesichts- & Handbedeckung im Islam: Pflicht? kennenlernen möchtest, kannst du die Kategorie Religion besuchen.

Go up