15/10/2023
Die Entscheidung für eine kirchliche Trauung ist für viele Paare ein tiefgreifender Moment, der weit über die rein rechtliche Eheschließung hinausgeht. Es ist der Wunsch, die Liebe unter den Segen Gottes zu stellen und die Partnerschaft in einem feierlichen Rahmen zu bekräftigen. Doch rund um die kirchliche Hochzeit gibt es oft viele Fragen und Unsicherheiten. In diesem Artikel beleuchten wir umfassend die häufigsten Anliegen, von den Voraussetzungen über den Ablauf bis hin zu speziellen Situationen wie einer Wiederheirat nach Scheidung oder einer Trauung bei unterschiedlichen Konfessionen. Lassen Sie uns gemeinsam eintauchen in die Welt der kirchlichen Trauung und die Antworten finden, die Sie suchen.

- Die tiefe Bedeutung der kirchlichen Trauung
- Rechtliche Aspekte: Standesamt und Kirche
- Kirchlich heiraten trotz unterschiedlicher Voraussetzungen?
- Evangelische vs. Katholische Trauung: Ein Vergleich
- Die Vorbereitung auf die Trauung: Von der Planung bis zum Ja-Wort
- Kirchlich heiraten nach Scheidung oder Tod des Partners
- Häufig gestellte Fragen zur kirchlichen Trauung
Die tiefe Bedeutung der kirchlichen Trauung
In den letzten Jahren hat die gesellschaftliche Bedeutung der Trauung, insbesondere der kirchlichen, wieder stark zugenommen. Für viele Paare ist der Hochzeitstag das größte und wichtigste Fest ihres Lebens, in das sie viel Zeit, Energie und auch finanzielle Mittel investieren. Die Vorbereitung ist intensiv, Verwandte und Freunde werden einbezogen, und die Feier in der Kirche bildet oft den emotionalen und spirituellen Höhepunkt dieses besonderen Tages.
Viele Paare hegen große Erwartungen an ihre kirchliche Trauung. Sie versprechen sich von diesem feierlichen und zeremoniellen Akt, dass ihre Ehe und Partnerschaft dadurch gefestigter und glücklicher wird. Der Wunsch, den Bund der Ehe unter den Segen Gottes zu stellen, steht dabei im Vordergrund. Dies verleiht der Partnerschaft eine zusätzliche, über das Weltliche hinausgehende Dimension. Darüber hinaus stärkt die Trauung die Einbindung und Geborgenheit in der größeren Gemeinschaft der Kirchengemeinde oder der Kirche insgesamt, was den Paaren zusätzliche Unterstützung und Rückhalt bieten kann.
Selbst Paare, die sonst nur selten die Kirche besuchen, beispielsweise zu Weihnachten, möchten oft kirchlich heiraten. Dies ist selbstverständlich möglich und wird von den Kirchen als Chance gesehen, einen neuen Zugang zu Glaube und Spiritualität zu finden. Es bietet dem Paar die Möglichkeit, auf eine andere Weise zueinanderzufinden und neue Seiten an sich und dem gemeinsamen Verständnis von Ehe zu entdecken.
Rechtliche Aspekte: Standesamt und Kirche
In Deutschland ist die Eheschließung primär eine staatliche Angelegenheit mit einem klaren Rechtsrahmen. Aus diesem Grund muss die standesamtliche Trauung der kirchlichen Trauung stets vorausgehen. Nur durch die Eheschließung vor dem Standesamt erlangen Paare den rechtlichen Status eines Ehepaares.
Die kirchliche Trauung hingegen hat eine andere Bedeutung. Sie ist ein Gottesdienst, in dem es um die Bitte um und den Zuspruch von Gottes Segen geht. Hier legen die Paare vor Gott und der versammelten Gemeinde ein gemeinsames Bekenntnis zueinander ab. Sie werden miteinander als Paar gesegnet, oft durch das Zeichen der Handauflegung und ein spezielles Gebet für die Getrauten. Die kirchliche Trauung ist somit eine Ergänzung zur standesamtlichen, die der Ehe eine spirituelle und religiöse Dimension hinzufügt.
Kirchlich heiraten trotz unterschiedlicher Voraussetzungen?
Gemischte Konfessionen und Kirchenaustritte
Eine häufig gestellte Frage betrifft Paare mit unterschiedlichen Konfessionen oder wenn ein Partner nicht Mitglied einer Kirche ist. Die evangelische Kirche ist hier sehr offen:
- Wenn ein Partner evangelisch ist und der andere einer anderen christlichen Konfession angehört (z.B. katholisch), ist eine evangelische Trauung möglich. Oft kann dabei auch ein Geistlicher oder eine Geistliche der anderen Konfession beteiligt werden, was umgangssprachlich als „ökumenische Trauung“ bezeichnet wird.
- Ist ein Partner evangelisch und der andere keiner Konfession zugehörig oder aus der Kirche ausgetreten, steht einer evangelischen Trauung in der Regel nichts entgegen, sofern beide Partner mit der evangelischen Trauung einverstanden sind und dem evangelischen Partner zugestanden wird, seinen Glauben in der Ehe frei zu leben.
- Sollten beide Partner nicht evangelisch sein, aber dennoch Gottes Segen für ihre Partnerschaft wünschen, kann dies unter seelsorgerlichen Erwägungen in Ausnahmefällen ebenfalls geschehen. Hier empfiehlt sich das direkte Gespräch mit dem Pfarramt.
- Wenn beide Partner keiner Kirche angehören, ist eine kirchliche Trauung in der evangelischen Kirche nicht möglich. Der Wunsch nach einer kirchlichen Trauung kann jedoch ein Anlass sein, über einen Eintritt oder Wiedereintritt in die Kirche nachzudenken.
Gleichgeschlechtliche Partnerschaften
Die Frage der kirchlichen Trauung oder Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ist ein Thema, das in den Kirchen unterschiedlich gehandhabt wird. In der evangelischen Kirche gibt es hier große regionale Unterschiede. Viele evangelische Landeskirchen bieten mittlerweile die Segnung oder sogar die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare an. Es ist ratsam, den Wunsch im örtlichen Pfarramt zu äußern. Sollte die eigene Gemeinde diese Feiern nicht durchführen, gibt es in der Regel Gemeinden in der Nähe, die Menschen in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft segnen oder trauen.

Die katholische Kirche erlaubt die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare nicht. Seit Ende 2023 dürfen katholische Geistliche jedoch homosexuelle Paare offiziell segnen, wobei betont wird, dass diese Segnung nicht mit einer kirchlichen Eheschließung verwechselt werden darf und nicht im Rahmen eines Gottesdienstes erfolgen sollte.
Evangelische vs. Katholische Trauung: Ein Vergleich
Obwohl beide Konfessionen die Ehe als wichtigen Bund betrachten, gibt es fundamentale Unterschiede in ihrem Verständnis der Trauung:
| Merkmal | Evangelische Trauung | Katholische Trauung |
|---|---|---|
| Sakrament | Kein Sakrament. Sie ist „ein weltlich Ding“ (Martin Luther), das aber dem Willen Gottes entspricht und seinen Segen erhalten soll. | Ein Sakrament. Die Eheleute spenden sich das Sakrament selbst vor einem Priester oder Diakon. |
| Gültigkeit nach Scheidung | Erneute kirchliche Trauung nach Scheidung möglich. | In der Regel nicht möglich. Eine Überprüfung der Gültigkeit der ersten Ehe durch ein Kirchengericht (Annullierung) kann unter Umständen eine neue Trauung ermöglichen. |
| Brauteinzug | Traditionell betreten Braut und Bräutigam getrennt oder gemeinsam den Kirchenraum. Das Hereinführen durch den Brautvater ist nicht Teil der Tradition, aber nach Wunsch möglich. | Oftmals Tradition des Hereinführens der Braut durch den Vater. |
| Konfession des Partners | Mindestens ein Partner evangelisch. Auch bei nicht-evangelischem Partner (oder keiner Konfession) kann Trauung unter bestimmten Voraussetzungen stattfinden. | Mindestens ein Partner katholisch. Der katholische Partner muss versprechen, seinem Glauben treu zu bleiben und sich für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einzusetzen. |
Die Vorbereitung auf die Trauung: Von der Planung bis zum Ja-Wort
Der Weg zur kirchlichen Trauung ist geprägt von Freude und Vorfreude, aber auch von praktischen Schritten. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:
Terminfindung und Wartezeiten
Wartezeiten im eigentlichen Sinne gibt es für eine kirchliche Trauung kaum. Allerdings kann es vorkommen, dass Ihre Wunschkirche oder Ihr Wunschpfarrer an einem bestimmten Termin bereits ausgebucht ist, besonders in den beliebten Hochzeitsmonaten. Es empfiehlt sich daher, den Termin frühzeitig mit dem Gemeindebüro und dem Pastor oder der Pastorin abzustimmen. In der Karwoche und an einigen Festtagen sind Trauungen in der Regel nicht möglich.
Das Traugespräch
Das Traugespräch ist ein zentraler Bestandteil der Vorbereitung und keineswegs eine „Prüfung“. Es dient dazu, das Paar bei der Vorbereitung auf die Trauung zu unterstützen. Es bietet die Möglichkeit, sich mit dem eigenen Glauben, den Werten und Erwartungen an die Ehe auseinanderzusetzen und sich gegenseitig besser zu verstehen. Im Gespräch bespricht der Pfarrer oder die Pfarrerin den Ablauf der Trauung mit dem Paar und geht auf dessen Wünsche ein. Dies ist auch der Moment, um wichtige biografische Daten aufzunehmen und eventuelle rechtliche Fragen zu klären.
Gestaltung der Feier
Paare haben viel Spielraum bei der Gestaltung ihrer kirchlichen Trauung. Bringen Sie Ihre Vorstellungen am besten gleich beim ersten Gespräch mit der Pfarrperson ein. Grundsätzlich gehört zu jedem Gottesdienst, also auch zur Trauung, das Gebet, der Gesang und eine Ansprache. Unverzichtbar für die Trauung ist das Traubekenntnis, also das Ja-Wort. Dafür gibt es zwei gängige Formen:
- Die Fragen: Der Pfarrer oder die Pfarrerin stellt Fragen, auf die das Brautpaar mit „Ja, mit Gottes Hilfe“ antwortet.
- Die Erklärung: Die Brautleute geben einander ein gegenseitiges Versprechen.
Der Wortlaut dieser Fragen oder Erklärungen kann variieren. Es folgt stets der Zuspruch des Segens und ein besonderes Gebet für das Paar. Elemente, die nicht mit dem christlichen Glauben vereinbar sind, passen nicht in den Gottesdienst.
Der Trauspruch muss in der evangelischen Kirche aus der Bibel stammen. Er soll die Grundlage für die Ehe bilden und ein persönlicher Bibelvers für das gemeinsame Leben werden. Gedichte, Segensworte oder Sinnsprüche sind nicht ausreichend.
Auch bei der Musikauswahl, der Lesung oder den Fürbitten kann das Paar aktiv mitwirken und so die Feier persönlich gestalten.

Wahl der Pfarrperson und des Trauortes
Sie können sich die Pfarrerin oder den Pfarrer für Ihre Trauung selbst aussuchen, auch wenn diese nicht in Ihrer Heimatgemeinde tätig sind. Sprechen Sie dies jedoch frühzeitig mit dem örtlichen Pfarramt ab. Auch eine Trauung außerhalb der Kirche, an einem besonderen Ort, ist in Absprache mit der Pfarrperson oft möglich.
Vorbereitung kirchenferner Gäste
Die Grundregel lautet: Alle sind willkommen! Da bei Trauungen oft Gäste anwesend sind, die nicht mit den Abläufen eines Gottesdienstes vertraut sind, werden gerne Programmblätter ausgelegt. Diese können Liedertexte, den Ablauf des Gottesdienstes und wichtige Hinweise enthalten, damit sich alle schnell orientieren und beteiligen können.
Kosten der kirchlichen Trauung
Für Trauungen in der eigenen Kirchengemeinde werden grundsätzlich keine Gebühren für den Gottesdienst und die Kirche erhoben. Soll die Trauung jedoch nicht am Wohnort oder in einer speziellen Kapelle stattfinden, können Kosten für die Nutzung, Reinigung oder anderen Aufwand anfallen. Wenn die Pfarrperson extra anreisen muss, sollten auch die Fahrtkosten erstattet werden. Blumenschmuck, der über den bereits vorhandenen hinausgeht, muss in der Regel selbst bezahlt und organisiert werden.
Kirchlich heiraten nach Scheidung oder Tod des Partners
Dies ist eine der wichtigsten Fragen, die viele Menschen beschäftigt:
- Nach dem Tod eines Ehegatten: Der Tod eines Ehegatten hebt die erste Ehe automatisch auf („…bis dass der Tod euch scheidet“). Eine erneute kirchliche Trauung ist in der evangelischen Kirche jederzeit möglich und wird als selbstverständlich angesehen.
- Nach einer Scheidung: Die evangelische Kirche erlaubt eine erneute kirchliche Trauung nach einer Scheidung. Eine Scheidung wird nicht als Versagen in den Augen der Kirche betrachtet, das von Gottes Liebe ausschließt. Scheitern gehört zum Leben, und die Kirche schließt niemanden von ihrer Gemeinschaft oder vom Abendmahl aus. Es kann hilfreich sein, sich im Vorfeld klarzumachen, weshalb man es erneut versuchen möchte, und die Kirche bietet hierbei Unterstützung durch seelsorgerliche Gespräche an.
Im Gegensatz dazu ist in der katholischen Kirche eine kirchliche Eheschließung nach einer Scheidung zu Lebzeiten des geschiedenen Partners in der Regel nicht möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, in einem kirchlichen Verfahren prüfen zu lassen, ob die erste Ehe im katholischen Verständnis gültig geschlossen wurde. Wird die erste Eheschließung für ungültig erklärt (Annullierung), steht einer kirchlichen Trauung nichts mehr im Wege. In solchen Fällen ist das Gespräch mit einem katholischen Pfarrer oder pastoralen Mitarbeitenden ratsam.
Häufig gestellte Fragen zur kirchlichen Trauung
- Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?
- Dies wird in jeder Gemeinde unterschiedlich gehandhabt. Oft ist das Fotografieren während des Gottesdienstes nicht erlaubt, aber nach dem Gottesdienst besteht die Möglichkeit, Bilder zu machen. Wenn es erlaubt ist, wird meist darum gebeten, dass eine einzige Person das Filmen oder Fotografieren übernimmt, um Unruhe zu vermeiden. Der Gottesdienst soll im Mittelpunkt stehen.
- Dürfen wir selbst bestimmen, wofür die Kollekte bei unserer Trauung verwendet wird?
- In vielen Gemeinden ist das möglich. Fragen Sie Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin.
- Gibt es ein kirchliches Ritual anlässlich einer Scheidung?
- Ein offizielles Scheidungsritual gibt es in der evangelischen Kirche bisher nicht, aber es wird an verschiedenen Stellen darüber diskutiert. Pastorinnen und Pastoren begleiten Menschen jedoch gerne in Krisensituationen und können individuelle Formen und Rituale für Sie finden.
- Kann man einen Gottesdienst anlässlich eines Hochzeitsjubiläums feiern?
- Ja, es gibt kirchliche Formen, um solche Jubiläen zu feiern. Dies kann eine schöne und würdige Möglichkeit sein, an Ihre kirchliche Trauung zu erinnern. Fragen Sie in Ihrem Pfarramt nach.
- Was passiert, wenn es später einmal schwierige Zeiten in unserer Ehe gibt?
- Fast in jeder Kirchengemeinde oder im Kirchenbezirk gibt es Paarberatungen, Veranstaltungen oder Angebote, die speziell für Paare gedacht sind und die häufigsten Themen in Partnerschaften behandeln. Sie können jederzeit aktiv um Hilfe und Unterstützung, um Gespräche oder Gebet anfragen. Bei bestimmten Problemen vermitteln die Gemeinden auch den Kontakt zu Fachstellen.
Eine kirchliche Trauung ist ein bedeutsames Ereignis, das den Beginn eines gemeinsamen Lebensweges unter Gottes Segen markiert. Sie bietet nicht nur einen feierlichen Rahmen für die Liebe zweier Menschen, sondern auch die Möglichkeit, den Glauben in die Partnerschaft zu integrieren und die Unterstützung einer Gemeinschaft zu erfahren. Die evangelische Kirche zeigt sich dabei in vielen Fragen als offen und unterstützend, um Paaren diesen Wunsch zu ermöglichen.
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