11/04/2026
Das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist grundsätzlich auf Vertrauen und Zusammenarbeit ausgelegt. Doch in der Praxis kommt es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten, die sich nicht intern lösen lassen. Wenn Gespräche, Abmahnungen oder innerbetriebliche Mediationen scheitern, kann eine Klage gegen den Arbeitgeber der letzte Ausweg sein, um die eigenen Rechte durchzusetzen. Doch dieser Schritt wirft viele Fragen auf: Wann ist eine Klage überhaupt gerechtfertigt? Wie läuft ein solches Verfahren ab? Welche Kosten sind zu erwarten und welche Fristen müssen unbedingt beachtet werden? Die Entscheidung, den Arbeitgeber zu verklagen, sollte wohlüberlegt sein, da sie weitreichende Konsequenzen haben kann.

- Was ist ein Klagebegehren?
- Wann kann man den Arbeitgeber verklagen?
- Arten von Ansprüchen: Unterlassung, Schadenersatz, Schmerzensgeld
- Der Ablauf einer Klage vor dem Arbeitsgericht
- Kosten und Finanzierung einer Klage
- Wichtige Fristen und Verfahrensdauer
- Vorbereitung auf eine Klage: Tipps für Arbeitnehmer
- Arbeitgeber verklagen: Mit oder ohne Anwalt?
- Klage ohne Rechtsschutzversicherung
- Konsequenzen einer Klage für das Arbeitsverhältnis
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist ein Klagebegehren?
Bevor man eine Klage einreicht, ist es entscheidend, das eigene Klagebegehren präzise zu formulieren. Das Klagebegehren ist die konkrete Forderung, die der Arbeitnehmer mit seiner Klage gegenüber dem Arbeitgeber geltend macht. Es ist der Kern des rechtlichen Anliegens und muss klar darlegen, was vom Gericht entschieden werden soll. Dies kann je nach Sachverhalt sehr unterschiedlich sein:
- Bei einer ungerechtfertigten Kündigung ist das Klagebegehren oft die Rücknahme der Kündigung und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.
- Im Falle von Mobbing oder Diskriminierung kann es sich um Schadenersatz, Schmerzensgeld oder eine Unterlassungsforderung handeln.
- Bei ausstehenden Lohnzahlungen ist das Klagebegehren die Zahlung des ausstehenden Gehalts.
Die genaue Formulierung des Klagebegehrens ist entscheidend für den Erfolg der Klage und sollte idealerweise mit einem spezialisierten Juristen abgestimmt werden.
Wann kann man den Arbeitgeber verklagen?
Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die einen Arbeitnehmer dazu berechtigen, gerichtliche Schritte gegen seinen Arbeitgeber einzuleiten. Die häufigsten Anlässe sind:
Kündigung und Kündigungsschutzklage
Die Kündigungsschutzklage ist der bekannteste Fall, in dem Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber verklagen. Wenn ein Arbeitnehmer im Kündigungsschutz steht – das Arbeitsverhältnis also länger als sechs Monate besteht und im Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind – benötigt der Arbeitgeber für eine Kündigung einen triftigen Grund. Dies kann ein betriebsbedingter, personenbedingter oder verhaltensbedingter Grund sein. Auch außerhalb des Kündigungsschutzes kann eine Klage sinnvoll sein, etwa bei Form- oder Verfahrensfehlern der Kündigung oder bei einer sittenwidrigen Kündigung. Die Klagefrist beträgt hierbei lediglich drei Wochen ab Zugang der Kündigung, was ein schnelles Handeln unerlässlich macht. Optionen sind die Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses, die Sicherung von Ansprüchen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder die Erzielung einer Abfindung.
Psychische Belastungen: Mobbing, Burnout, Depression
Arbeitgeber haben eine umfassende Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern. Werden psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen vorsätzlich durch Mobbing, Verleumdung oder Diskriminierung verursacht, kann dies eine Klage rechtfertigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber selbst aktiv beteiligt war oder nur passiv davon wusste und die Folgen in Kauf genommen hat. Hier sind Ansprüche auf Schadenersatz, Schmerzensgeld und Unterlassung denkbar. Der Nachweis der Kausalität zwischen den Handlungen des Arbeitgebers und der psychischen Erkrankung ist jedoch oft schwierig und erfordert eine sorgfältige Dokumentation.
Diskriminierung am Arbeitsplatz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Arbeitnehmer vor Benachteiligungen aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Eine Klage ist möglich, wenn eine Diskriminierung im bestehenden Arbeitsverhältnis stattfindet oder ein Bewerber aufgrund solcher Merkmale nicht berücksichtigt wird. Arbeitnehmer haben in solchen Fällen Anspruch auf Schadenersatz und Entschädigung.
Lohn- und Gehaltsansprüche
Der Arbeitgeber ist vertraglich zur pünktlichen Zahlung des vereinbarten Lohns oder Gehalts verpflichtet. Bleibt diese Zahlung trotz Aufforderung und Abmahnung aus, kann der Arbeitnehmer eine Lohnklage beim Arbeitsgericht einreichen. Diese Klage ist eine der häufigsten und oft unkompliziertesten Wege, ausstehende Zahlungen durchzusetzen. Wichtig ist, dass das Unternehmen nicht insolvent ist, da sich dann die Ansprüche auf das Insolvenzgeld verlagern.
Überstunden und deren Abgeltung
Wenn Überstunden angeordnet und geleistet wurden, ist der Arbeitgeber zur Abgeltung dieser Stunden – sei es durch Freizeitausgleich oder finanzielle Vergütung inklusive Zuschlägen – verpflichtet. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann der Arbeitnehmer auf Erfüllung klagen.
Arbeitsunfälle und Haftung
Nach einem Arbeitsunfall greift in Deutschland das sogenannte Haftungsprivileg des Arbeitgebers (§ 104 SGB VII). Das bedeutet, dass der Arbeitgeber in der Regel nicht für Schmerzensgeld oder Schadenersatz bei Personenschäden haftet, da die gesetzliche Unfallversicherung die Entschädigung leistet. Eine Klage gegen den Arbeitgeber ist hier nur dann erfolgreich, wenn dem Arbeitgeber ein „doppelter Vorsatz“ nachgewiesen werden kann, d.h., er den Arbeitsunfall vorsätzlich verursacht und die daraus resultierenden Personenschäden bewusst in Kauf genommen hat. Für Sach- und Vermögensschäden, die nicht von der Unfallversicherung abgedeckt sind, kann der Arbeitgeber jedoch haftbar gemacht werden.
Weitere Klagegründe
Darüber hinaus können Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber auch aus folgenden Gründen verklagen:
- Verletzung der Fürsorgepflicht: Dies umfasst nicht nur psychische Belastungen, sondern auch mangelnden Arbeitsschutz, Missachtung von Arbeits- und Pausenzeiten oder unzureichende Arbeitsplatzgestaltung.
- Verstoß gegen Datenschutz: Bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Missachtung der DSGVO oder des BDSG.
- Versetzung verhindern: Wenn eine Versetzung als unwirksam angesehen wird.
- Aufstockung oder Reduzierung der Arbeitszeit: Zur Durchsetzung des Anspruchs auf Teilzeit oder Vollzeit unter bestimmten Voraussetzungen.
- Erteilung oder Berichtigung eines Arbeitszeugnisses: Wenn kein Zeugnis ausgestellt oder ein unzutreffendes Zeugnis korrigiert werden soll.
Arten von Ansprüchen: Unterlassung, Schadenersatz, Schmerzensgeld
Je nach Klagegrund können unterschiedliche Arten von Ansprüchen geltend gemacht werden:
Anspruch auf Unterlassung
Eine Klage auf Unterlassung ist oft der erste Schritt, um ein arbeitsrechtliches Problem mit externer Hilfe zu lösen. Sie zielt darauf ab, dass der Arbeitgeber oder Vorgesetzte zukünftig bestimmte Handlungen unterlässt, die den Arbeitnehmer benachteiligen oder schädigen. Dies ist besonders relevant bei Mobbing, Diskriminierung oder Belästigung. Wichtige Vorfragen sind die Verfügbarkeit ausreichender Belege, Beweise und Zeugen. Im Erfolgsfall kann das Gericht eine Geldstrafe von bis zu 25.000 EUR bei Zuwiderhandlung verhängen.
Schadenersatz vs. Schmerzensgeld
Obwohl oft synonym verwendet, bezeichnen diese Begriffe unterschiedliche Arten von Entschädigungen:
| Merkmal | Schadenersatz | Schmerzensgeld |
|---|---|---|
| Definition | Ausgleich für materielle Schäden | Ausgleich für immaterielle Schäden (Schmerzen, Leid) |
| Zweck | Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (finanziell) | Genugtuung für erlittenes Leid, Ausgleich für Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts |
| Beispiele | Arztkosten, Reparaturkosten, Verdienstausfall | Kompensation für psychische oder physische Schmerzen, seelische Verwundung |
| Rechtsgrundlage (allgemein) | §§ 249 ff. BGB, § 15 AGG | § 253 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), § 15 AGG |
| Nachweis | Konkreter Vermögensschaden | Nachweis von Schmerzen und deren Kausalität zum Ereignis |
| Häufigkeit bei Arbeitsunfällen | Möglich für Sach-/Vermögensschäden | Selten erfolgreich wegen Haftungsprivileg des AG |
Schmerzensgeldansprüche bei psychischen Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen sind dann begründet, wenn diese vorsätzlich durch den Arbeitgeber oder durch Dritte (Kollegen, Vorgesetzte), für die der Arbeitgeber haftet, verursacht wurden und die Schmerzen nachweisbar sind. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von den detaillierten Beweisen und der Intensität der Vorkommnisse ab.
Strafanzeige und Strafantrag
Neben arbeitsrechtlichen Klagen können in bestimmten Fällen auch strafrechtliche Schritte in Betracht gezogen werden, etwa bei Beleidigung, Körperverletzung oder sexueller Belästigung. Eine Strafanzeige ist die formlose Information an die Behörden über den Verdacht einer strafbaren Handlung und kann von jedem erstattet werden. Ein Strafantrag hingegen kann nur vom direkt Geschädigten innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis der Tat und des Täters gestellt werden. Dies ist relevant, da viele Delikte im Arbeitsumfeld nur auf Antrag verfolgt werden.

Der Ablauf einer Klage vor dem Arbeitsgericht
Der Prozess einer Klage gegen den Arbeitgeber folgt einem festgelegten Ablauf, der in der Regel in mehreren Schritten erfolgt:
Zuständiges Arbeitsgericht
Die Klage wird beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich entweder nach dem Wohnsitz des Arbeitgebers (bei natürlichen Personen) bzw. dem Sitz des Unternehmens (bei juristischen Personen) oder nach dem Ort, an dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet.
Einreichung der Klage
Das Klageverfahren beginnt mit der Einreichung des Klageschriftsatzes. Dieser kann entweder direkt vom Arbeitnehmer (ohne Anwalt) oder durch einen Rechtsanwalt beim Gericht eingereicht werden. Die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts kann bei der formalen Korrektheit des Schriftsatzes helfen, bietet jedoch keine Rechtsberatung.
Der Gütetermin: Versuch der Einigung
Nach Eingang der Klage setzt das Arbeitsgericht einen sogenannten Gütetermin an. Dieser Termin findet oft bereits zwei bis fünf Wochen nach Klageeinreichung statt und hat das Ziel, eine außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Der Kammervorsitzende versucht, die Sach- und Rechtslage zu klären und Kompromisslösungen aufzuzeigen. Ist der Gütetermin erfolgreich und es kommt zu einem Vergleich, entstehen den Parteien keine Gerichtskosten. Die Anwaltskosten trägt jede Partei selbst. Ein Vergleich kann auch unter Vorbehalt des Widerrufs geschlossen werden, um Bedenkzeit zu haben.
Der Kammertermin und das Urteil
Sollte der Gütetermin erfolglos bleiben, wird ein Kammertermin angesetzt. Dieser findet einige Monate später mit der gesamten Kammer statt, die aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern (einem aus Arbeitnehmer- und einem aus Arbeitgeberkreisen) besteht. Können sich die Parteien auch hier nicht einigen, fällt das Gericht ein Urteil. Dies ist jedoch seltener der Fall, da viele Verfahren mit einem Vergleich enden.
Berufung und weitere Instanzen
Ist eine Partei mit dem Urteil des Arbeitsgerichts nicht einverstanden, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen. In der Berufungsinstanz herrscht Anwaltszwang, d.h., beide Parteien müssen sich anwaltlich vertreten lassen. In seltenen Fällen kann danach noch die Revision zum Bundesarbeitsgericht möglich sein.
Kosten und Finanzierung einer Klage
Eine Klage vor dem Arbeitsgericht ist mit Kosten verbunden, die sich aus Anwaltskosten und Gerichtsgebühren zusammensetzen. Die Höhe dieser Kosten hängt maßgeblich vom sogenannten Streitwert ab.
Anwaltskosten und Gerichtsgebühren
Eine Besonderheit im Arbeitsrecht ist, dass in der ersten Instanz jede Partei die Kosten ihres eigenen Anwalts selbst tragen muss, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Dies soll die Hemmschwelle für Arbeitnehmer senken, ihre Rechte gerichtlich geltend zu machen. Gerichtsgebühren fallen an, wenn das Verfahren mit einem Urteil endet; in diesem Fall trägt der Verlierer die Kosten. Endet das Verfahren mit einem Vergleich oder wird die Klage zurückgenommen, entfallen die Gerichtsgebühren. Arbeitsgerichte verzichten zudem auf die Bevorschussung der Gerichtsgebühren.
Streitwertberechnung und Rechenbeispiel
Der Streitwert ist der Wert, um den vor Gericht gestritten wird, und dient als Berechnungsgrundlage für die Kosten. Bei einer Lohnklage ist es der eingeforderte Betrag. Bei einer Kündigungsschutzklage beträgt der Streitwert in der Regel drei Bruttomonatsgehälter. Ein Antrag auf Weiterbeschäftigung kann den Streitwert um ein weiteres Bruttomonatsgehalt erhöhen. Bei einem Arbeitszeugnis wird oft ein Bruttomonatsgehalt zugrunde gelegt.
Rechenbeispiel: Angenommen, ein Arbeitnehmer klagt auf Zahlung von 6.000 Euro ausstehendem Gehalt. Der Streitwert beträgt 6.000 Euro. Die Anwaltskosten könnten sich wie folgt zusammensetzen (ungefähre Werte nach RVG):
- Verfahrensgebühr (1,3): ca. 500 Euro
- Terminsgebühr (1,2): ca. 460 Euro
- Post- und Telekommunikationspauschale: 20 Euro
- Zzgl. 19% Umsatzsteuer
- Gesamtanwaltskosten: ca. 1.160 Euro
Hinzu kämen noch Gerichtskosten von etwa 250 Euro, falls es zu einem Urteil kommt. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass selbst bei „kleineren“ Streitwerten erhebliche Kosten entstehen können.
Möglichkeiten zur Kostenminimierung
Um die Kosten einer Klage zu minimieren, gibt es verschiedene Optionen:
- Selbstvertretung: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Arbeitnehmer können sich selbst vertreten oder durch eine bevollmächtigte Person (z.B. Gewerkschaftsvertreter) vertreten lassen. Dies ist jedoch nur bei einfachen Sachverhalten ratsam.
- Gewerkschaft oder Arbeitgeberverband: Mitglieder erhalten oft kostenlose Rechtsberatung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
- Rechtsschutzversicherung: Eine private Rechtsschutzversicherung kann die Kosten des Verfahrens übernehmen, wenn der Fall versichert ist. Eine Deckungszusage sollte unbedingt vor Klageerhebung eingeholt werden.
- Prozesskostenhilfe: In begründeten Härtefällen und bei geringem Einkommen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Das Gericht prüft dann, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat und die Partei die Kosten nicht selbst tragen kann.
Wichtige Fristen und Verfahrensdauer
Einhaltung von Fristen
Die Einhaltung von Fristen ist im Arbeitsrecht von größter Bedeutung, da das Versäumen einer Frist den Verlust des Anspruchs bedeuten kann. Die wichtigste Frist ist die bereits erwähnte 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage ab Zugang der Kündigung. Bei anderen Klagegründen, wie Mobbing oder Diskriminierung, können längere Fristen gelten, die oft in Tarif- oder Arbeitsverträgen geregelt sind und als sogenannte Ausschlussfristen ausgestaltet sein können. Diese Fristen müssen unbedingt beachtet werden.

Dauer des gesamten Verfahrens
Die Dauer eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens ist sehr variabel und hängt vom Klagebegehren, der Komplexität des Falles und der Bereitschaft der Parteien zur Einigung ab. Der Gütetermin findet in der Regel schnell, bereits 3 bis 5 Wochen nach Klageeinreichung, statt. Kommt es dort zu keiner Einigung, kann das Verfahren in der ersten Instanz über ein Jahr oder länger dauern. Besonders langwierig wird es, wenn Berufung eingelegt wird und das Verfahren in die zweite Instanz geht. Statistiken zeigen jedoch, dass ein Großteil der arbeitsgerichtlichen Fälle (im Jahr 2022 waren es 65%) durch einen Vergleich beendet wird, was für eine relativ schnelle Lösung spricht.
Vorbereitung auf eine Klage: Tipps für Arbeitnehmer
Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete für den Erfolg einer Klage. Auch wenn ein Anwalt die professionelle Durchführung übernimmt, sind folgende Punkte für den Arbeitnehmer wichtig:
- Dokumentation: Notieren Sie präzise, was wann passiert ist, wer beteiligt war und welche Schäden entstanden sind. Führen Sie bei Mobbing oder Diskriminierung ein detailliertes Tagebuch.
- Beweismittel sammeln: Sammeln Sie alle relevanten schriftlichen oder digitalen Beweismittel (E-Mails, Nachrichten, Fotos, Dienstpläne).
- Zeugen identifizieren: Benennen Sie mögliche Zeugen, die bereit sind, auszusagen, und deren Kontaktdaten.
- Fristen und Termine: Halten Sie alle wichtigen Fristen und Termine schriftlich fest.
- Forderung festlegen: Machen Sie sich Gedanken über Ihre konkrete Forderung und überlegen Sie einen Rahmen für eine mögliche gütliche Einigung.
- Finanzielle Auswirkungen: Kalkulieren Sie die potenziellen finanziellen Belastungen und Auswirkungen des Verfahrens.
- Unterstützung: Prüfen Sie, ob Unterstützung von Interessengemeinschaften (Gewerkschaften, Kammern) oder einer Rechtsschutzversicherung möglich ist.
Arbeitgeber verklagen: Mit oder ohne Anwalt?
Vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz besteht kein Anwaltszwang. Das bedeutet, Arbeitnehmer können sich selbst vertreten. Dies ist jedoch nur bei sehr einfachen und eindeutigen Sachverhalten ratsam, beispielsweise bei einer unstrittigen Lohnforderung. Bei komplexeren Fällen wie Kündigungsschutzklagen, Mobbing oder Diskriminierung, bei denen es um Beweisführung, juristische Feinheiten und taktisches Vorgehen geht, ist die Beauftragung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht dringend zu empfehlen. Ein erfahrener Anwalt kann die Erfolgsaussichten der Klage realistisch einschätzen, alle notwendigen Schritte einleiten und die Interessen des Arbeitnehmers bestmöglich vertreten.
Klage ohne Rechtsschutzversicherung
Wenn keine Rechtsschutzversicherung, Gewerkschaft oder Prozesskostenhilfe die Verfahrenskosten übernimmt, müssen die Kosten aus eigener Tasche getragen werden. In diesem Fall ist es besonders wichtig, vorab eine detaillierte Kostenkalkulation vorzunehmen und die Erfolgsaussichten der Klage kritisch zu bewerten. Ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt kann hier Aufschluss über die zu erwartenden Kosten und Risiken geben. Manchmal ist ein außergerichtlicher Vergleich die finanziell sinnvollere Lösung.
Konsequenzen einer Klage für das Arbeitsverhältnis
Es ist wichtig zu bedenken, dass eine Klage das Arbeitsklima in der Regel nachhaltig stört. Selbst bei einem erfolgreichen Ausgang kann das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber und den Kollegen so stark beschädigt sein, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses schwierig wird. Oft endet eine Klage daher mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag, der oft eine Abfindungszahlung beinhaltet. In spezialisierten Branchen kann eine Klage auch negative Auswirkungen auf die berufliche Zukunft haben, da sich Netzwerke zurückziehen und andere Arbeitgeber die Konfliktbereitschaft eines Arbeitnehmers kritisch sehen könnten. Daher sollte eine Klage immer gründlich abgewogen und gegebenenfalls alternative, außergerichtliche Lösungsansätze in Betracht gezogen werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen Schadenersatz und Schmerzensgeld?
Schadenersatz gleicht materielle Schäden wie finanzielle Verluste oder Kosten aus (z.B. Arztkosten, entgangener Lohn). Schmerzensgeld hingegen ist ein Ausgleich für immaterielle Schäden, also für erlittene Schmerzen, Leid oder die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts (z.B. bei psychischen Belastungen durch Mobbing).
Muss ich meinen Arbeitgeber zuerst abmahnen, bevor ich klage?
In vielen Fällen ist eine vorherige Abmahnung des Arbeitgebers sinnvoll und oft auch erforderlich, um ihm die Möglichkeit zur Korrektur zu geben. Bei einer Lohnklage ist eine Abmahnung zwar nicht zwingend, aber ratsam. Bei einer Kündigungsschutzklage ist keine Abmahnung notwendig, da hier die 3-Wochen-Frist ab Zugang der Kündigung ausschlaggebend ist.
Wie lange dauert ein Arbeitsgerichtsprozess in der Regel?
Die Dauer variiert stark. Ein Gütetermin findet oft schon 2 bis 5 Wochen nach Klageeinreichung statt. Wenn dort eine Einigung erzielt wird, ist der Prozess schnell beendet. Kommt es zu keinem Vergleich und muss ein Urteil gesprochen werden, kann sich das Verfahren in der ersten Instanz über mehrere Monate bis zu einem Jahr hinziehen. Bei Berufung kann es deutlich länger dauern.
Kann ich meinen Arbeitgeber wegen psychischer Belastung verklagen?
Ja, eine Klage wegen psychischer Belastung ist möglich, insbesondere wenn diese auf eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers oder auf Mobbing, Verleumdung oder Diskriminierung zurückzuführen ist. Der Nachweis, dass die psychische Belastung vorsätzlich durch den Arbeitgeber verursacht wurde und nicht auf private Gründe zurückzuführen ist, stellt jedoch oft eine große Hürde dar.
Was passiert, wenn ich vor Gericht verliere?
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Die Gerichtskosten muss der Verlierer tragen. In der zweiten Instanz (Berufung) trägt der Verlierer alle Kosten, also auch die Anwaltskosten der Gegenseite.
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