21/01/2024
Die Frage nach der Haltung von Hunden ist ein Thema, das unter Muslimen oft Diskussionen hervorruft und für Außenstehende manchmal missverstanden wird. Im Islam, einer Religion, die alle Aspekte des Lebens regelt, gibt es klare Richtlinien bezüglich der Tierhaltung, die auf den Lehren des Korans und der Sunnah des Propheten Muhammad (Friede sei mit ihm) basieren. Während Hunde in vielen Kulturen als „bester Freund des Menschen“ gelten und einen festen Platz im häuslichen Leben einnehmen, hat die islamische Tradition eine differenzierte Perspektive, die sowohl Verbote als auch Ausnahmen kennt. Dieser Artikel beleuchtet die Gründe für die allgemeine Untersagung der Hundehaltung als Haustier und die spezifischen Umstände, unter denen sie erlaubt ist, basierend auf authentischen Quellen und den Interpretationen islamischer Gelehrter.

Die allgemeine Regel: Das Verbot der Hundehaltung
Die primäre islamische Haltung zur Hundehaltung im Haus, insbesondere als reines Haustier oder Begleiter, ist die der Untersagung. Dies wird durch mehrere authentische Überlieferungen des Propheten Muhammad (Friede sei mit ihm), bekannt als Hadithe, belegt. Eine der bekanntesten Überlieferungen, die von Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) stammt und in den Sammlungen von Al-Bukhari und Muslim verzeichnet ist, besagt deutlich:
„Wer einen Hund hält, dessen Tat wird, jeden Tag, um ein Qirat (arab. Maßeinheit) verringert, außer bei einem Acker- oder Hütehund.“
Eine weitere Version, ebenfalls von Abu Huraira, erwähnt eine Verringerung um „zwei Qirat“.
Was bedeutet „Qirat“ in diesem Kontext? Ein Qirat ist eine Maßeinheit, die im alten Ägypten und in der islamischen Welt für Gewicht oder Wert verwendet wurde. Im Kontext dieser Hadithe symbolisiert es einen Teil der Belohnung oder des Lohns für gute Taten, der von Allah im Jenseits gewährt wird. Die Verringerung des Lohns um ein oder zwei Qirat täglich ist eine ernste Warnung und deutet auf die Schwere der Sünde hin, einen Hund ohne legitimen Grund zu halten. Es ist eine kontinuierliche spirituelle Einbuße für den Muslim.
Die Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten bezüglich der Reduzierung um einen oder zwei Qirat wird unterschiedlich erklärt. Einige meinen, dass die Reduzierung um zwei Qirat eintritt, wenn der Hund zusätzlichen Schaden verursacht, während die Reduzierung um einen Qirat bei geringerem Schaden gilt. Eine andere, weit verbreitete Erklärung besagt, dass der Prophet (Friede sei mit ihm) zunächst eine Reduzierung um einen Qirat erwähnte und später die Strafe auf zwei Qirat erhöhte, um die Menschen noch stärker von der Anschaffung eines Hundes abzuschrecken. Dies unterstreicht die Wichtigkeit dieses Verbots im Islam und die Notwendigkeit, sich daran zu halten.
Ein weiterer entscheidender Hadith, überliefert von ´Ali ibn Abi Talib (möge Allah mit ihm zufrieden sein) und von Al-Albani als authentisch eingestuft, bekräftigt dieses Verbot:
„Gewiss, die Engel betreten kein Haus, in dem ein Hund oder ein Bild ist.“
Diese Überlieferung ist von großer Bedeutung, da die Engel als Boten Allahs und als Bringer von Segen und Barmherzigkeit gelten. Wenn die Engel ein Haus nicht betreten, bedeutet dies, dass das Haus von spirituellem Segen entleert sein kann, was für einen gläubigen Muslim ein großer Verlust ist. Es wird angenommen, dass es sich hierbei um die Engel der Barmherzigkeit und des Schutzes handelt, nicht um die Engel, die für das Schreiben der Taten zuständig sind, da diese niemals ihr Amt vernachlässigen.
Die Weisheit hinter dem Verbot
Islamische Gelehrte haben sich intensiv mit der Weisheit (Hikmah) hinter diesen Vorschriften befasst. Scheich Ibn ´Uthaimin (möge Allah ihm barmherzig sein) hob hervor, dass die Anschaffung eines Hundes ohne Notwendigkeit zu den großen Sünden zählt, gerade wegen der Verringerung des Lohns. Er verband dies mit der Reinheit (Taharah), die im Islam eine zentrale Rolle spielt. Hunde gelten im Islam rituell als unrein (najis), insbesondere ihr Speichel. Dies bedeutet nicht, dass Hunde an sich „schlecht“ sind, sondern dass ihre Körperflüssigkeiten bestimmte rituelle Reinigungsrituale erfordern, die im täglichen Leben eines Muslims, insbesondere im Gebet, hinderlich sein könnten.
Ibn ´Uthaimin führte aus, dass diese rituelle Unreinheit der Natur des Hundes innewohnt und selbst durch intensive Reinigung nicht aufgehoben wird, es sei denn, sie wird spezifisch nach islamischen Regeln behandelt (z.B. Reinigung mit Erde nach Kontakt mit Hundespeichel). Er bemerkte auch eine Beobachtung bezüglich der Verbreitung der Hundehaltung in bestimmten Gesellschaften und sah darin eine göttliche Weisheit, die schlechte Dinge mit schlechten Menschen in Verbindung bringt, ähnlich der Offenbarung Satans, der das Schändliche befiehlt. Diese Aussage ist aus einer theologischen Perspektive zu verstehen, die die Trennung von Reinem und Unreinem, Gutem und Bösem im Rahmen der göttlichen Ordnung betont. Es geht nicht um eine Verurteilung von Individuen, sondern um die islamische Sichtweise auf die Natur bestimmter Dinge und deren Auswirkungen auf die spirituelle Reinheit des Gläubigen.
Die Weisheit hinter dem Verbot umfasst also mehrere Aspekte:
- Spirituelle Reinheit: Das Haus eines Muslims soll ein Ort des Gottesdienstes und des spirituellen Friedens sein, frei von ritueller Unreinheit.
- Verringerung des Lohns: Eine direkte Konsequenz, die den Gläubigen motivieren soll, sich von Dingen fernzuhalten, die seinen spirituellen Fortschritt behindern.
- Zugang für Engel: Das Fehlen von Engeln der Barmherzigkeit kann den Segen im Haus mindern.
- Schutz vor übermäßiger Anhaftung: Im Islam wird großer Wert darauf gelegt, dass der Muslim nicht übermäßig an weltliche Dinge gebunden ist, die ihn von Allah ablenken könnten. Eine übermäßige Anhaftung an ein Haustier kann in diesem Kontext gesehen werden.
Die Ausnahmen: Wann die Hundehaltung erlaubt ist
Trotz des allgemeinen Verbots gibt es klare und spezifische Ausnahmen, die in den Hadithen selbst genannt werden. Diese Ausnahmen sind auf praktische Notwendigkeiten im Leben eines Muslims zurückzuführen und zeigen die Pragmatik der islamischen Gesetzgebung:
- Jagdhunde: Hunde, die für die Jagd ausgebildet und eingesetzt werden. Die Jagd ist im Islam erlaubt, und ein ausgebildeter Jagdhund ist ein nützliches Werkzeug dafür.
- Hütehunde: Hunde, die zum Schutz von Viehherden eingesetzt werden. Dies ist eine Notwendigkeit für Hirten, um ihre Tiere vor Raubtieren oder Diebstahl zu schützen.
- Ackerhunde/Feldschutzhunde: Hunde, die zum Schutz von Feldern und Ernten vor Tieren oder Dieben eingesetzt werden. Auch dies ist eine praktische Notwendigkeit für Landwirte.
Ibn ´Abdul Barr bestätigte, dass diese drei Fälle im Hadith explizit als Ausnahmen genannt werden, was ihre Erlaubnis untermauert.
Die Diskussion über Wachhunde für Häuser
Eine häufig gestellte Frage ist, ob es erlaubt ist, einen Hund zum Schutz des Hauses anzuschaffen. Die Hadithe nennen explizit nur Jagd-, Hüte- und Ackerhunde. Dies führte zu einer Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten:
- Strenge Ansicht: Einige Gelehrte vertreten die Ansicht, dass nur die explizit genannten drei Fälle erlaubt sind und jede andere Form der Hundehaltung verboten bleibt. Sie argumentieren, dass man sich strikt an den Wortlaut der Hadithe halten sollte.
- Umfassendere Ansicht (Mehrheitsmeinung): Die Mehrheit der Gelehrten, darunter renommierte Persönlichkeiten wie An-Nawawi und Scheich Ibn ´Uthaimin, vertritt die Ansicht, dass es erlaubt ist, Hunde zum Schutz von Häusern anzuschaffen. Ihre Argumentation basiert auf dem Prinzip des Qiyas (Analogie) und der Maslaha (öffentliches Interesse/Nutzen).
An-Nawawi erklärte in „Scharh Muslim“:
„Ist es erlaubt sich einen Hund anzuschaffen, damit dieser Häuser, Wege u.Ä. bewacht? Darüber gibt es zwei Ansichten: Erstens, dass es nicht erlaubt ist, aufgrund der offenkundigen Ahadith, denn diese legen dar, dass es verboten ist, außer für den Acker, die Jagd und das Vieh. Richtiger aber ist, dass es erlaubt ist, verglichen mit diesen dreien und in Handlung nach dem verstandenen Grund aus den Ahadith, welcher die Notwendigkeit ist.“
Scheich Ibn ´Uthaimin stimmte dieser Ansicht zu und erklärte in „Scharh Sahih Muslim“:
„Richtig ist, dass es erlaubt ist sich einen (Hund) anzuschaffen, um Häuser zu bewachen. Und wenn es erlaubt ist sich einen Hund anzuschaffen, um so einen Nutzen dadurch zu erlangen, wie bei der Jagd, so ist es eher erlaubt sich einen anzuschaffen, um Schaden abzuwehren und sich selbst zu schützen.“
Die Logik hinter dieser umfassenderen Ansicht ist klar: Wenn es erlaubt ist, Hunde zum Schutz von Vieh oder Ernten zu halten, um finanziellen Schaden abzuwenden und Besitz zu schützen, dann ist es umso logischer und notwendiger, einen Hund zum Schutz des eigenen Hauses und der Familie vor Diebstahl oder Gefahr zu halten. Der Grundgedanke (die „verstandene Notwendigkeit“) ist in allen diesen Fällen der Schutz von Leben und Eigentum. Daher wird die Haltung eines Wachhundes, wenn eine tatsächliche Notwendigkeit dafür besteht, als zulässig betrachtet.
Vergleichstabelle: Erlaubte und verbotene Hundehaltung
Um die verschiedenen Aspekte der Hundehaltung im Islam besser zu verdeutlichen, fasst die folgende Tabelle die wichtigsten Punkte zusammen:
| Zweck der Hundehaltung | Islamisches Urteil | Begründung aus den Hadithen / Prinzipien | Bemerkungen |
|---|---|---|---|
| Jagd | Erlaubt | Explizite Ausnahme im Hadith. | Der Hund muss für die Jagd ausgebildet sein. |
| Viehhütung | Erlaubt | Explizite Ausnahme im Hadith, Schutz von Eigentum. | Dient dem Schutz der Herde vor Dieben und Raubtieren. |
| Acker-/Feldschutz | Erlaubt | Explizite Ausnahme im Hadith, Schutz von Eigentum. | Dient dem Schutz der Ernte vor Tieren und Dieben. |
| Hausschutz / Wachhund | Erlaubt (Mehrheitsmeinung) | Analogie (Qiyas) zu Vieh-/Feldschutz, Notwendigkeit zum Schutz von Leben und Eigentum. | Nur wenn eine tatsächliche Notwendigkeit für den Schutz besteht. |
| Haustier / Begleiter | Verboten | Verringerung des Lohns, Engel betreten das Haus nicht. | Gilt für das Halten im Haus ohne spezifischen Nutzen. |
| Blindenhund / Assistenzhund | Erlaubt (Implizit durch Notwendigkeit) | Fällt unter die Kategorie der Notwendigkeit (Darurah), ähnlich einem Wachhund. | Dient der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was bedeutet „Qirat“ und warum ist seine Verringerung so wichtig?
„Qirat“ ist eine Maßeinheit, die in den Hadithen verwendet wird, um den Verlust an Belohnung für gute Taten zu symbolisieren. Seine Verringerung ist wichtig, weil sie eine direkte Auswirkung auf den Lohn eines Muslims im Jenseits hat und somit ein starker Anreiz ist, das Verbot einzuhalten.
Warum betreten Engel kein Haus, in dem ein Hund ist?
Es wird angenommen, dass es sich um die Engel der Barmherzigkeit und des Segens handelt. Ihre Abwesenheit ist ein Zeichen dafür, dass das Haus weniger gesegnet sein könnte oder dass es an spiritueller Reinheit mangelt, was das Gebet und andere gottesdienstliche Handlungen im Haus beeinträchtigen könnte.
Gilt das Verbot für alle Hundearten?
Ja, die Hadithe machen keine Unterscheidung zwischen verschiedenen Hunderassen. Das Verbot und die Ausnahmen gelten allgemein für alle Hunde.
Darf ich einen Hund berühren?
Der Speichel eines Hundes gilt im Islam als rituell unrein (najis). Wenn ein Muslim mit Hundespeichel in Berührung kommt, muss er den betroffenen Bereich siebenmal mit Wasser waschen, wovon einmal mit Erde sein muss (oder einem Ersatz dafür, wie Seife/Reinigungsmittel). Das Berühren des Fells eines trockenen Hundes ist unter den Gelehrten umstritten, viele sehen es als unbedenklich an, solange kein Speichelkontakt stattfindet. Für Jagd-, Hüte- oder Wachhunde, die notwendigerweise berührt werden, ist die Reinigung nach Kontakt mit Speichel weiterhin erforderlich.
Was ist, wenn ich einen Hund aus Not habe, wie einen Blindenhund?
Die Mehrheitsmeinung der Gelehrten erlaubt die Haltung eines Assistenzhundes (z.B. Blindenhund), da dies unter die Kategorie der Notwendigkeit fällt, um einem Menschen mit Behinderung ein eigenständiges Leben zu ermöglichen. Dies ist vergleichbar mit der Notwendigkeit eines Wachhundes zum Schutz.
Kann ich einen Hund außerhalb des Hauses halten?
Ja, die Diskussion und das Verbot beziehen sich primär auf die Haltung des Hundes *im Haus*. Wenn der Hund außerhalb des Hauses gehalten wird (z.B. im Garten oder auf einem Hof) und für einen der erlaubten Zwecke dient oder aus Notwendigkeit gehalten wird (z.B. Schutz), dann ist dies im Allgemeinen zulässig, solange die Hygienevorschriften beachtet werden und keine Belästigung für Nachbarn entsteht.
Fazit
Die islamische Lehre zur Hundehaltung ist nuanciert und spiegelt die umfassende Natur des Islam wider, der sowohl spirituelle Reinheit als auch praktische Notwendigkeiten berücksichtigt. Während die Haltung eines Hundes als reines Haustier oder Begleiter im Haus ohne legitimen Grund aufgrund der spirituellen Implikationen und der rituellen Unreinheit strengstens untersagt ist und zu einem Verlust an Belohnung führt, gibt es klare Ausnahmen für Hunde, die für Jagd, Viehhütung oder den Schutz von Feldern eingesetzt werden. Die Mehrheit der Gelehrten erweitert diese Ausnahmen auch auf Hunde, die zum Schutz von Häusern oder als Assistenzhunde dienen, basierend auf dem Prinzip der Notwendigkeit und der Analogie zu den explizit genannten Fällen. Für Muslime ist es entscheidend, diese Richtlinien zu verstehen und zu befolgen, um die göttliche Zufriedenheit zu erlangen und ihren Glauben in allen Lebensbereichen zu praktizieren.
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