Was passiert wenn man vor dem Gebet schlachtet?

Das islamische Opfer: Regeln und Bedeutung

12/06/2025

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Das Opfern, bekannt als Qurbani im Islam, ist weit mehr als nur das Schlachten eines Tieres; es ist eine tiefgreifende Anbetungshandlung und ein Ausdruck aufrichtiger Ergebenheit gegenüber Allâh. Dieser Ritus gehört zu den größten Taten, die den Menschen seinem Schöpfer näherbringen, und symbolisiert Gehorsamkeit gegenüber Seinen Geboten und Verboten. Besonders während des Opferfestes (Eid al-Adha) praktiziert, erinnert es an die vollkommene Hingabe des Propheten Ibrâhîm (Abraham) und seinen unerschütterlichen Glauben. Im Folgenden werden wir die umfassenden Regeln, Bedingungen und die tiefere Bedeutung des Opferns im Islam beleuchten, um ein klares Verständnis dieser wichtigen Säule der Frömmigkeit zu vermitteln und die häufigsten Fragen zu klären.

Was passiert wenn man vor dem Gebet schlachtet?
Wer dies macht, der hat unsere Sunna befolgt. Wer allerdings vor dem Gebet schlachtet, hat nur Fleisch, dass er seiner Familie geben kann, aber kein Tier geopfert.“ Überliefert von Al-Buchârî. In einer anderen Überlieferung steht: „Wer vor dem Gebet schlachtet, hat nur für sich selbst geschlachtet.
Inhaltsverzeichnis

Die spirituelle Bedeutung und die Grundlagen des Opferns

Das Opfern ist eine von Allâh befohlene Anbetungshandlung, die durch den Qurân, die Sunna des Propheten Muhammad (Friede sei mit ihm) und den Konsens der Gelehrten (Idschmâ‘) belegt ist. Es ist ein Zeichen der Dankbarkeit für die Gaben Allâhs und der Demut vor Seiner Majestät.

Beweise aus Qurân und Sunna

Allâh, der Erhabene, sagt im Qurân:

„So bete zu deinem Herrn und opfere!“ (Sûra 108:2)

Dieser Vers unterstreicht die Wichtigkeit des Opferns als Akt der Gottesdienstes. Die Praxis des Propheten Muhammad (Friede sei mit ihm) untermauert dies zusätzlich. Er selbst schlachtete Opfertiere und lehrte seine Gefährten die damit verbundenen Regeln. Al-Barâ ibn Âzib (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) überlieferte, dass der Gesandte Allâhs (Friede sei mit ihm) sagte:

„Wer nach dem Gebet schlachtet, der hat sein Opfer und damit eine Sunna der Muslime vollbracht.“ (Überliefert von Al-Buchârî)

Dies hebt nicht nur die Authentizität der Praxis hervor, sondern auch den entscheidenden Zeitpunkt des Schlachtens, auf den wir später noch detaillierter eingehen werden. Es ist belegt, dass der Prophet (Friede sei mit ihm) eigenhändig zwei weiße Ziegenböcke mit jeweils zwei Hörnern schlachtete, dabei „Bismillâh und Allâhu Akbar“ sprach und seinen Fuß auf ihre Hälse setzte, wie von Al-Buchârî und Imâm Muslim überliefert.

Der Konsens aller Muslime bestätigt, dass das Opfern ein integraler Bestandteil des Islâm und eine bedeutende Anbetungshandlung ist. Der Prophet (Friede sei mit ihm) praktizierte diese Handlung stets und unterließ sie niemals, was ihre hohe Stellung im Islam verdeutlicht.

Die rechtliche Beurteilung des Opferns im Islam: Sunna oder Pflicht?

Hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung des Opferns gibt es unter den islamischen Gelehrten unterschiedliche Ansichten. Die Mehrheit der Gelehrten betrachtet das Opfern als eine feste Sunna (Sunna Mu'akkadah) für diejenigen, die dazu in der Lage sind. Dies bedeutet, es ist eine stark empfohlene Praxis, die der Prophet (Friede sei mit ihm) selbst pflegte und die große Belohnung mit sich bringt, aber nicht zwingend vorgeschrieben ist wie das Gebet oder das Fasten.

Umm Salama (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) überlieferte, dass der Gesandte Allâhs (Friede sei mit ihm) sagte:

„Wenn die zehn Tage anbrechen und jemand von euch schlachten möchte, soll er nichts von seinen Haaren oder Fingernägeln nehmen.“ (Überliefert von Imâm Muslim)

Die Formulierung „schlachten möchte“ deutet darauf hin, dass die Entscheidung dem Einzelnen überlassen bleibt, was gegen eine Verpflichtung sprechen würde. Zudem ist überliefert, dass der Prophet (Friede sei mit ihm) Opfertiere für Mitglieder seiner Umma schlachtete, die nicht selbst schlachten konnten, wodurch die Pflicht für sie entfiel.

Eine Minderheit der Gelehrten betrachtet das Opfern jedoch als Pflicht (Wâdschib) für Wohlhabende. Sie stützen sich auf Hadîthe wie: „Auf den Angehörigen jedes Hauses lastet ein Opfer“ und „Wer wohlhabend ist und nicht schlachtet, soll sich unserem Gebetsplatz nicht nähern.“ (Beide überliefert von Imâm Ahmad).

Was ist der Unterschied zwischen jüdischen und muslimischen Schlachtungen?
Die muslimische, rituelle Schlachtung, die weniger streng als die jüdische Schechita ist, bedarf bestimmter Voraussetzungen und religiöser Handlungen, damit das Fleisch verzehrt werden darf (halal ist). Der Tod des Tieres muss absichtlich sowie unter Anleitung und Aufsicht herbeigeführt werden.

Unabhängig von der genauen rechtlichen Einstufung sind sich die Gelehrten einig, dass es für den Muslim ratsam ist, das Opfern nicht zu unterlassen, wenn er dazu finanziell und körperlich in der Lage ist. Es ist ein Akt der Ehre Allâhs und des Gedenkens an Ihn, der spirituelle Vorteile und Belohnungen mit sich bringt.

Die entscheidende Frage: Was passiert, wenn man vor dem Gebet schlachtet?

Dies ist ein zentraler Punkt der islamischen Opferpraxis und die direkte Antwort auf die gestellte Frage. Der Zeitpunkt des Schlachtens ist eine der wichtigsten Bedingungen für die Gültigkeit des Opfers. Das Schlachten muss zu seiner festgesetzten Zeit stattfinden, und diese beginnt erst nach der Beendigung des Festgebets (Salat al-Eid) am ersten Tag des Opferfestes.

Al-Barâ (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) überlieferte, dass der Gesandte Allâhs (Friede sei mit ihm) sagte:

„Das Erste, womit wir an diesem unseren Tag beginnen, ist das Gebet. Dann kehren wir zurück und schlachten. Wer dies macht, der hat unsere Sunna befolgt. Wer allerdings vor dem Gebet schlachtet, hat nur Fleisch, dass er seiner Familie geben kann, aber kein Tier geopfert.“ (Überliefert von Al-Buchârî)

In einer anderen Überlieferung heißt es noch deutlicher:

„Wer vor dem Gebet schlachtet, hat nur für sich selbst geschlachtet. Wer allerdings nach dem Gebet schlachtet, der hat sein Opfer dargebracht und die Sunna der Muslime befolgt.“

Diese Hadîthe machen unmissverständlich klar: Ein Tier, das vor dem Festgebet geschlachtet wird, gilt nicht als Opfertier im Sinne der Anbetung. Es ist lediglich normales Fleisch, das für den Eigenverbrauch bestimmt ist. Es erfüllt nicht die religiöse Anforderung des Opferns und bringt nicht die damit verbundene Belohnung ein. Für Personen, die aufgrund von Reise oder anderen Umständen nicht am Festgebet teilnehmen können, beginnt die erlaubte Zeit des Schlachtens zu dem Zeitpunkt, zu dem das Gebet theoretisch in ihrer Region beendet wäre.

Die Zeit des Schlachtens erstreckt sich über vier Tage: vom ersten Festtag nach dem Gebet bis zum Sonnenuntergang des vierten Festtages (dem 13. Tag des Monats Dhû Al-Hiddscha). Der Prophet (Friede sei mit ihm) sagte: „Die Festtage sind alle zum Schlachten da.“ (Überliefert von Imâm Ahmad und von Al-Albânî als hasan eingestuft).

Die Bedingungen für ein gültiges Opfertier

Damit ein Opfer gültig ist und von Allâh angenommen wird, müssen bestimmte Bedingungen hinsichtlich des Opfertieres erfüllt sein:

  1. Art des Tieres: Das Opfertier muss zu den Vierfüßlern unter dem Vieh gehören, die Allâh erlaubt hat. Dies sind Kamele, Kühe, Ziegen und Schafe. Allâh, der Erhabene, sagt: „Und für jede Gemeinschaft haben Wir einen Ritus festgelegt, damit sie den Namen Allâhs über dem aussprechen, womit Er sie an Vierfüßlern unter dem Vieh versorgt hat.“ (Sûra 22:34) Der Prophet (Friede sei mit ihm) sagte: „Schlachtet nur eine «Musinna», sofern es euch möglich ist! Sonst schlachtet eine «Dschadha´a» von einer Ziege!“ (Überliefert von Imâm Muslim). Eine Musinna ist ein reifes Weidetier, das das Mindestalter erreicht hat.
  2. Mindestalter des Tieres: Jede Tierart hat ein vorgeschriebenes Mindestalter, das sie erreicht haben muss:
    • Kamel: Fünf Jahre
    • Kuh: Zwei Jahre
    • Schaf: Ein Jahr
    • Ziege: Ein halbes Jahr

    Das beste Opfer ist ein Kamel, gefolgt von einer Kuh, dann einer Ziege oder einem Schaf. Für ein Kamel oder eine Kuh können sich bis zu sieben Personen zusammenschließen, um ein gemeinsames Opfer darzubringen. Eine Ziege oder ein Schaf kann jedoch nur von einer Person geopfert werden. Es ist jedoch immer vorzuziehen, die Kosten für die Schlachtung allein zu tragen, auch bei einem Kamel oder einer Kuh.

  3. Makellosigkeit des Tieres: Das Opfertier muss frei von bestimmten Mängeln sein, die seine Eignung für das Opfern ausschließen. Al-Barâ ibn Âzib überlieferte vom Propheten (Friede sei mit ihm): „Vier sind für das Opfern nicht erlaubt: Das eindeutig auf einem Auge Blinde, das eindeutig Kranke, das Hinkende, dessen Bein eindeutig lahm ist, und das Schwache, das bereits wegen seiner Schwäche den Verstand verloren hat.“ (Überliefert in den vier Sunna-Werken mit authentischen Überlieferungsketten). Es gibt auch Mängel, die zwar vermieden werden sollten, das Opfertier aber nicht ungültig machen, wie ein gebrochenes Horn, ein abgetrenntes Ohr oder ein abgeschnittener Schwanz. Das beste Opfertier ist jedoch dasjenige, das in jeder Hinsicht makellos und vollkommen ist, kräftig, viel Fleisch hat und gut aussieht. Allâh der Erhabene sagt: „So ist es. Und wenn einer die Kulthandlungen Allâhs hoch ehrt, so ist es von Fürchten Allâhs in den Herzen.“ (Sûra 22:32). Ibn Abbâs (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) sagte dazu: „Das Ehren der Riten bedeutet, dass das Opfertier kräftig ist, starke Knochen hat und gut aussieht.“

Die praktische Durchführung des Schlachtens

Die Schlachtung des Opfertieres sollte nach bestimmten islamischen Richtlinien erfolgen, um die Barmherzigkeit gegenüber dem Tier zu gewährleisten und die Gültigkeit des Opfers zu sichern.

Es ist vorzuziehen, dass der Besitzer des Opfertieres das Tier selbst schlachtet, sofern er dazu in der Lage ist und die Regeln beherrscht. Andernfalls kann er jemanden damit beauftragen. Der Prophet (Friede sei mit ihm) schächtete eigenhändig 63 Rinder und Kamele und ließ den Rest von Alî (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) schlachten, was die Erlaubnis zur Beauftragung belegt.

Wichtige Verhaltensregeln beim Schlachten sind:

  • Das Schlachttier sollte gut behandelt und beruhigt werden.
  • Die Gebetsrichtung (Qibla) sollte eingenommen werden.
  • Bei einem Kamel wird es stehend und mit angebundenem linken Fuß geschlachtet, wie es im Qurân heißt: „So sprecht den Namen Allahs über sie aus, wenn sie mit gebundenen Beinen dastehen!“ (Sûra 22:36).
  • Andere Tiere werden auf ihrer linken Seite liegend geschlachtet.
  • Der Metzger sollte seinen Fuß auf den unteren Teil des Halses des Tieres setzen.
  • Vor dem Schnitt muss „Bismillâh, Allâhu Akbar“ (Im Namen Allâhs, Allâh ist der Größte) gesprochen werden, und Allâh um die Annahme des Opfers gebeten werden.
  • Das Messer sollte extrem scharf sein, um einen schnellen und schmerzlosen Schnitt zu gewährleisten. Das Messer sollte nicht vor den Augen des Tieres geschliffen werden.
  • Der Schnitt sollte schnell und professionell erfolgen, indem die Halsschlagadern, Luft- und Speiseröhre durchtrennt werden. Eine vollständige Enthauptung wird abgeraten, aber toleriert. Das Brechen des Genicks ist verboten.

Verteilung des Opferfleisches

Ein Opfertier ist ausreichend für einen Mann und die Familienmitglieder, die in seinem Haus wohnen. Dschâbir (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) sagte: „Der Mann pflegte zur Zeit des Propheten (Friede sei mit ihm) ein Schaf für sich und die Familienmitglieder, die in seinem Haus wohnen, zu schlachten. Sie aßen dann davon und speisten Andere.“ (Überliefert von At-Tirmidhî).

Wie wird ein Kamel geschlachtet?
Im Gegensatz zu anderen Tieren wird ein Kamel auf seiner rechten Seite geschlachtet. Es ist vorzuziehen, dass der Metzger den Fuß auf den unteren Teil des Halses setzt und sagt: „Bismillâh, Allâhu Akbar“, und Allah darum bittet, das Opfer anzunehmen.

Der Schlachtende sollte vom Fleisch seines Opfertieres essen, einen Teil verschenken und einen Teil als Almosen geben. Die Gelehrten bevorzugen eine Aufteilung in drei gleiche Teile: ein Drittel zum Essen, ein Drittel zum Verschenken und ein Drittel als Almosen.

Es ist strengstens verboten, Fleisch, Haut, Fell oder andere Teile des Opfertieres zu verkaufen, da das Geld für Allâh ausgegeben wurde und nicht zurückverlangt werden darf. Auch der Metzger darf für seine Dienste nicht aus dem Opfertier bezahlt werden. Alî (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) überlieferte, dass der Prophet (Friede sei mit ihm) dies anwies (Al-Buchârî). Ihm etwas vom Opfertier zu schenken oder zu spenden, ist nach Erhalt seines regulären Lohns jedoch erlaubt.

Wer die Absicht hat zu schlachten, sollte zu Beginn der ersten zehn Tage des Dhû Al-Hiddscha weder Haare noch Fingernägel schneiden, bis er geschlachtet hat, wie vom Propheten (Friede sei mit ihm) empfohlen wurde.

Umgang mit Tieren im Islam: Eine Ethik der Barmherzigkeit

Der Islam legt großen Wert auf den barmherzigen Umgang mit Tieren. Tiere besitzen eine Seele und empfinden Schmerz und Genuss, ähnlich wie Menschen. Daher ist das grundlose Töten oder Jagen von Tieren zu Spaß- oder Unterhaltungszwecken strengstens verboten und sündhaft. Dies gilt für alle Tiere, ob zum Verzehr erlaubt oder nicht.

Abū Huraira (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) überlieferte, dass der Gesandte Allâhs (Friede sei mit ihm) sagte: „Wenn jemand aus Sinnlosigkeit einen Spatz tötet, so wird es Allâh den Allerhabenen am Tage des Jüngsten Gerichts anrufen: ‚Oh Herr! Soundso tötete mich aus Sinnlosigkeit und nicht für einen nützlichen Grund.‘“ (Sunan an-Nasāī 4446).

Selbst beim Schlachten von Tieren zum Verzehr gebietet der Islam, Schmerz und Leiden so gering wie möglich zu halten. Der Prophet (Friede sei mit ihm) sagte: „Wahrlich Allâh hat in allen Dingen die beste Art und Weise vorgeschrieben. Das bedeutet, wenn ihr ein Tier tötet, so tötet recht und wenn ihr schlachtet, so schlachtet recht. Jeder von euch soll das Messer schärfen und dem Tier, das er schlachtet, Schmerzen ersparen.“ (Abū Dāwūd).

Was ist das Schlachten im Islam?
Im Umkehrschluss bedeutet dies gleichzeitig, dass das Schlachten im Islam weder eine willkürliche noch banale Angelegenheit ist. Vielmehr ist es eine Form des Gottesdienstes.

Betäubung im islamischen Schlachten

Die Frage der Betäubung vor dem Schächten ist ein kontroverses Thema. Aus islamischer Sicht ist das Schächten (Dhabihah) die von Allâh vorgeschriebene Methode, die als die humanste gilt, da sie einen schnellen Bewusstseinsverlust durch massiven Blutverlust bewirkt, während das Gehirn noch Sauerstoff erhält und die Nervenenden nur kurz Schmerzsignale senden.

Wenn eine Betäubung angewendet wird (z.B. durch Bolzenschuss oder Elektrizität), müssen zwei Bedingungen erfüllt sein, damit das Fleisch als Halal gilt:

  1. Die Betäubung darf das Tier nicht töten. Das Tier muss zum Zeitpunkt des Schnitts noch leben.
  2. Die Betäubung darf dem Tier kein unnötiges Leiden zufügen.

Studien, wie die der Hochschule Hannover von 1978, deuten darauf hin, dass die Gehirnströme bei der Schächtung nach wenigen Sekunden keine Schmerzsignale mehr zeigen, während bei der Bolzenschussbetäubung Schmerzsignale nach der Betäubung noch deutlicher waren. Dennoch ist die primäre islamische Bedingung, dass das Tier zum Zeitpunkt des rituellen Schnitts noch am Leben ist. Wenn die Betäubung zum Tod führt, ist das Fleisch nicht Halal.

Artgerechte Tierhaltung

Der Islam fordert eine ethische und artgerechte Tierhaltung. Tiere sollten ausreichend Platz, Nahrung und Wasser haben. Grausame Behandlung, Schläge, unsachgemäßer Transport oder das Werfen der Tiere sind verboten. Das Schlachten sollte nicht im Angesicht anderer Tiere erfolgen, und das Messer sollte nicht vor dem Tier geschliffen werden.

Es ist wichtig zu verstehen, dass Fleischkonsum im Islam kein Zwang ist. Eine vegetarische oder vegane Ernährung ist mit der richtigen Absicht erlaubt. Der Gesandte Allâhs (Friede sei mit ihm) und seine Gefährten aßen selten Fleisch, was darauf hindeutet, dass ein übermäßiger Fleischkonsum nicht gefordert ist.

Vergleich: Islamisches Schlachten (Dhabihah) vs. Jüdisches Schächten (Schechita)

Obwohl beide Methoden rituelle Schlachtungen sind und Ähnlichkeiten aufweisen, gibt es auch bemerkenswerte Unterschiede.

MerkmalIslamisches Schlachten (Dhabihah)Jüdisches Schächten (Schechita)
SchächterMuslim, oder Anhänger der Buchreligionen (Juden, Christen)Religiös ausgebildeter Jude (Schochet)
MesserScharfe Klinge, kein spezifisches MaterialExtrem scharfe, makellose Klinge (Challaf)
SchnittEin einziger Schnitt, der Halsschlagadern, Luft- und Speiseröhre durchtrennt. Enthauptung abgeraten, aber toleriert.Ein einziger, ununterbrochener Schnitt, der Halsschlagadern, Luft- und Speiseröhre durchtrennt. Enthauptung streng verboten.
Gebet/Spruch„Bismillâh, Allâhu Akbar“ vor jedem Tier, nicht unbedingt verpflichtend, das Tier in Richtung Mekka zu legen.Spezifischer Segen (Bracha) vor jedem Tier. Tier muss in der Regel in Richtung Jerusalem liegen.
BetäubungIn der Regel abgelehnt, es sei denn, es ist bewiesen, dass sie Schmerz minimiert und das Tier nicht tötet.Absolut verboten.
Tier muss lebenUnbedingt lebendig zum Zeitpunkt des Schnitts.Unbedingt lebendig zum Zeitpunkt des Schnitts.
Zusätzliche PrüfungenKeine spezifischen post-mortem Prüfungen für die Gültigkeit des Fleisches.Umfassende post-mortem Prüfung des Tieres (Bedikah) auf Makel und Krankheiten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum islamischen Opfern

Ist das Opfern im Islam Pflicht (Wâdschib)?
Die Mehrheit der Gelehrten betrachtet es als eine stark empfohlene Sunna (Sunna Mu'akkadah) für diejenigen, die dazu in der Lage sind, nicht als eine absolute Pflicht für jeden Muslim. Einige Gelehrte sehen es jedoch als Pflicht für Wohlhabende an.
Was passiert, wenn ich vor dem Gebet schlachte?
Das Schlachten vor dem Festgebet macht das Opfer ungültig als religiöse Anbetung. Das Fleisch gilt dann lediglich als normales Fleisch für den Eigenverbrauch und bringt nicht die Belohnung eines Opfers ein.
Darf ich das Fleisch des Opfertieres verkaufen?
Nein, der Verkauf von Fleisch, Haut, Fell oder anderen Teilen des Opfertieres ist verboten, da es als eine Hingabe an Allâh betrachtet wird.
Muss ich das Tier selbst schlachten?
Es ist vorzuziehen, dass der Besitzer das Tier selbst schlachtet, wenn er dazu fähig ist. Andernfalls ist es erlaubt, eine andere qualifizierte Person damit zu beauftragen.
Darf das Opfertier betäubt werden?
Die meisten islamischen Gelehrten lehnen eine Betäubung ab, es sei denn, es ist absolut sichergestellt, dass die Betäubung das Tier nicht tötet und kein unnötiges Leid verursacht. Das Tier muss zum Zeitpunkt des rituellen Schnitts noch am Leben sein.
Welche Tiere dürfen geopfert werden und wie alt müssen sie sein?
Es dürfen Kamele (mindestens 5 Jahre), Kühe (mindestens 2 Jahre), Schafe (mindestens 1 Jahr) und Ziegen (mindestens 6 Monate) geopfert werden. Sie müssen zudem frei von schweren Mängeln sein.
Wie lange darf man schlachten?
Die Schlachtzeit beginnt nach dem Festgebet am ersten Tag des Eid al-Adha und endet bei Sonnenuntergang des vierten Festtages (13. Dhû Al-Hiddscha).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Opfern im Islam eine tief spirituelle Handlung ist, die Gehorsam, Dankbarkeit und Barmherzigkeit vereint. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Regeln, insbesondere des korrekten Zeitpunkts und der Tierwohl-Richtlinien, ist entscheidend für die Gültigkeit und Annahme des Opfers durch Allâh. Es ist ein Akt, der nicht nur die Verbindung zum Schöpfer stärkt, sondern auch die Gemeinschaft durch das Teilen des Fleisches und das Gedenken an die großen Propheten verbindet.

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