Wie oft sollte ein Moslem beten?

Das islamische Gebet: Salât verstehen

04/09/2026

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Das Gebet, im Islam als „Salât“ bekannt, ist weit mehr als eine bloße Abfolge von Bewegungen und Rezitationen; es ist eine tiefgreifende spirituelle Handlung, eine direkte Verbindung zwischen dem Gläubigen und Allah, dem Erhabenen. Um diese Verbindung zu stärken und das Gebet in seiner Vollkommenheit zu verrichten, ist es unerlässlich, seine Farâid (Pflichthandlungen), Wâdschibât (notwendigen Handlungen) und Sunna (Praktiken des Propheten) zu befolgen. Das Herz muss dabei ganz Allah zugewandt sein, und die Gebete müssen innerhalb ihrer vorgeschriebenen Zeiten verrichtet werden, bevor diese verstreichen. Dieser Artikel beleuchtet die fundamentalen Aspekte des Salât, um Ihnen ein umfassendes Verständnis dieser zentralen Säule des Islam zu vermitteln.

Was ist ein Gebet?
Die Gebete müssen, ihre Farâid (Pflichthandlungen), ihre Wâdschibât (notwendigen Handlungen) und ihre Sunna (Praktiken des Propheten) befolgend und das Herz Allah, dem Erhabenen, zuwendend, verrichtet werden, bevor ihre Zeiten verstreichen. Im edlen Qur‘ân wird das Gebet „Salât“ genannt.
Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Gebet (Salât)?

Im edlen Qur’ân wird das Gebet als „Salât“ bezeichnet. Es ist eine rituelle Andacht, die fünfmal täglich zu festgesetzten Zeiten verrichtet wird und eine der wichtigsten Säulen des Islam darstellt. Das Salât ist ein Akt der Anbetung, der Dankbarkeit und des Bittens, durch den der Gläubige seine Demut und Hingabe gegenüber Allah ausdrückt. Es dient nicht nur der spirituellen Reinigung, sondern auch der Disziplinierung des Einzelnen und der Stärkung der Gemeinschaft. Jedes Gebet ist eine Gelegenheit, sich von den weltlichen Ablenkungen abzuwenden und sich auf das Göttliche zu konzentrieren, inneren Frieden zu finden und die Beziehung zum Schöpfer zu vertiefen. Die Einhaltung der korrekten Ausführung gemäß den überlieferten Vorschriften ist dabei von größter Bedeutung, um die Akzeptanz des Gebets zu gewährleisten.

Die Notwendigen Bedingungen des Gebets: Äußere und Innere Aspekte

Für die Gültigkeit und Vollständigkeit des Gebets gibt es insgesamt zwölf Bedingungen. Diese werden in zwei Hauptkategorien unterteilt: die äußeren Voraussetzungen, bekannt als ‚Bedingungen für das Gebet’ (Schurût), und die inneren Bedingungen, die als ‚Säulen des Gebets’ (Arkân) bezeichnet werden. Beide Kategorien sind von entscheidender Bedeutung und müssen strikt eingehalten werden, damit das Gebet als gültig betrachtet wird.

1. Äußere Bedingungen (Schurût) für das Gebet

Diese Bedingungen müssen erfüllt sein, bevor das Gebet überhaupt begonnen wird. Sie stellen sicher, dass der Gläubige in einem Zustand der Reinheit und Angemessenheit vor Allah tritt.

  • Reinheit von unsichtbaren Verunreinigungen (Tahârat min al-Hadath): Dies bedeutet, dass der Betende den Zustand der rituellen Reinheit erlangt haben muss. Dies geschieht in der Regel durch die kleine Gebetswaschung (Wudū’) oder, falls erforderlich, durch die Ganzwaschung des Körpers (Ghusl). Sollten diese aus bestimmten Gründen nicht möglich sein, beispielsweise bei Wassermangel oder Krankheit, kann eine ersatzweise Waschung mit Erde oder etwas Ähnlichem (Tayammum) vorgenommen werden. Ohne diesen Zustand der rituellen Reinheit ist das Gebet ungültig.
  • Reinheit von sichtbaren Verunreinigungen (Tahârat min an-Najâsa): Nicht nur der Körper des Betenden, sondern auch seine Kleidung und der genutzte Gebetsplatz müssen frei von jeglichen sichtbaren Verunreinigungen (Najâsa) wie Blut, Urin oder Kot sein. Die Sauberkeit dieser drei Bereiche ist eine grundlegende Voraussetzung für die Gültigkeit des Gebets.
  • Bedeckung der zu bedeckenden Körperteile (Satru l-Aura): Die vorgeschriebenen Körperteile (Aura) müssen angemessen bedeckt sein. Für männliche Gläubige bedeutet dies, mindestens den Bereich vom Nabel bis über die Knie zu bedecken. Für weibliche Gläubige ist es vorgeschrieben, den gesamten Körper zu bedecken, mit Ausnahme des Gesichts, der Hände und der Füße. Sollte während eines der inneren Säulen des Gebets ein Viertel eines zu bedeckenden Körperteils unbedeckt sein, wird das Gebet dadurch ungültig. Die Bedeckung muss so beschaffen sein, dass sie nicht durchsichtig ist und die Körperkonturen nicht übermäßig betont.
  • Hinwendung zur Gebetsrichtung (Istiqbâlu l-Qibla): Während des gesamten Gebets muss man sich der Qibla zuwenden, der Gebetsrichtung, die auf die Ka´ba in Mekka ausgerichtet ist. Dies symbolisiert die Einheit der muslimischen Ummah (Gemeinschaft) weltweit. Sollte man sich während des Gebets absichtlich von der Qibla abwenden, wird das Gebet ungültig. In Situationen, in denen die Richtung unsicher ist, muss der Gläubige sein Bestes geben, um die Richtung zu ermitteln.
  • Die Gebetszeit (Waqt): Jedes der fünf täglichen Pflichtgebete hat eine spezifische, vorgeschriebene Zeitspanne, innerhalb derer es verrichtet werden muss. Es ist nicht erlaubt, das Gebet vor seiner Zeit zu verrichten oder es über seine Zeit hinaus aufzuschieben, es sei denn, es liegen triftige Gründe vor (wie Schlaf oder Vergesslichkeit, in welchem Fall es sofort nach dem Erwachen oder Erinnern nachgeholt werden muss). Die genaue Einhaltung der Gebetszeiten ist ein wichtiger Aspekt der Disziplin und des Gehorsams im Islam.
  • Die Absicht (Niyyat): Vor Beginn jedes Gebets muss die Absicht gefasst werden, das entsprechende Gebet zu verrichten. Diese Absicht ist eine innerliche Entschlossenheit und muss nicht laut ausgesprochen werden, obwohl es gebräuchlich ist, sie leise zu formulieren. Beim Gemeinschaftsgebet sollte der Vorbeter (Imâm) beim Fassen der Absicht auch seine Rolle als Leiter des Gebets einschließen. Die Absicht unterscheidet ein Gebet von einer bloßen körperlichen Übung und gibt ihm seine spirituelle Bedeutung.

2. Innere Bedingungen (Arkân) des Gebets – Die Säulen des Gebets

Diese Bedingungen sind integrale Bestandteile des Gebets selbst und müssen während des Gebets in der richtigen Reihenfolge und Form ausgeführt werden. Das Auslassen einer dieser Säulen macht das gesamte Gebet ungültig.

  • Die Eröffnung des Gebets mit den Worten ‚Allahu akbar’ (Takbîru l-Iftitâh): Nach dem Fassen der Absicht wird das Gebet mit dem Aussprechen von „Allahu akbar“ (Allah ist der Größte), dem sogenannten Takbîr, eröffnet, oft begleitet vom Heben der Hände. Dies ist der erste formale Schritt ins Gebet und markiert den Beginn der direkten Kommunikation mit Allah. Ohne diesen Takbîr beginnt das Gebet nicht.
  • Stehen (Qiyâm) im Gebet: Für diejenigen, die körperlich dazu in der Lage sind, ist das Stehen während des Gebets eine Säule. Wer nicht im Stehen beten kann, darf in einer sitzenden, liegenden oder einer anderen, seinen Möglichkeiten entsprechenden Position beten. Die aufrechte Haltung symbolisiert Demut und Respekt vor Allah.
  • Rezitation (Qirâ’at) aus dem heiligen Qur’ân: In der stehenden Position muss ein Teil des Heiligen Qur’ân rezitiert werden. Die Rezitation sollte mindestens aus drei kurzen Versen (Âyât) aus dem Qur’ân oder einer entsprechenden längeren Passage bestehen. Die genaue Länge und die zu rezitierenden Verse können variieren, aber die Rezitation ist eine unverzichtbare Säule.
  • Verneigung (Rukû´): Auf die Rezitation im Stehen folgt die Verneigung. Dabei beugt sich der Gläubige nach vorne, sodass Hände die Knie umfassen und der Rücken gerade ist. Dies ist ein Zeichen der Demut und Ehrfurcht.
  • Niederwerfung (Sajda, pl. Sujûd): Nachdem man sich aus der Verneigung wieder aufgerichtet hat, folgt die Sajda. Dies bedeutet, sich auf dem Boden so zu positionieren, dass Stirn, Nase, beide Handflächen, Knie und die Zehen den Boden berühren. Die Sajda ist der Höhepunkt der Demut, bei dem das Gesicht, der edelste Teil des Menschen, auf den Boden gelegt wird.
  • Aufrecht-Sitzen am Ende des Gebets (Qa´datu l-akhîra): Am Schluss des Gebets muss der Betende so lange aufrecht sitzen, wie nötig ist, um das ‚at-Tahiyyât’ genannte Bittgebet zu sprechen. Dieses Sitzen ist die letzte Säule des Gebets und leitet den Abschluss ein.

3. Wâjibât: Die notwendigen Handlungen des Gebets

Die Wâjibât sind Handlungen, die im Gebet notwendig sind. Wenn sie absichtlich ausgelassen werden, wird das Gebet ungültig. Wenn sie jedoch aus Vergesslichkeit ausgelassen werden, kann dies durch die Niederwerfung der Vergesslichkeit (Sajdatu s-Sahw) korrigiert werden.

Was sagt der Koran über das Beten?
Ganz wichtig ist es ihnen vor allem, mit dem Herzen und mit den Gedanken bei der Sache zu sein und die Nähe und das Vertrauen zu Allah zu spüren. Auch im Koran steht an vielen Stellen, dass sich die Menschen neben dem Beten auch mit Herz und Verstand für Gutes einsetzen sollen (Sure 2:177 und Sure 2:262-265).
  1. Das Gebet mit den Worten ‚Allahu akbar’ zu beginnen.
  2. Während der Pflichtgebete in den ersten beiden Gebetseinheiten, im Witr-Gebet und in allen freiwilligen Gebeten in jeder Gebetseinheit, die erste Sure des Qur’ân (al-Fâtiha) zu rezitieren.
  3. Rezitation der Sure al-Fâtiha vor der Rezitation von anderen Suren oder Versen.
  4. Während der Pflichtgebete in den ersten beiden Gebetseinheiten, im Witr-Gebet und in allen freiwilligen Gebeten in jeder Gebetseinheit nach der Sure al-Fâtiha eine weitere Sure oder eine, der kürzesten Sure von drei Versen entsprechende, Anzahl von Qur’ânversen zu rezitieren.
  5. Während der Niederwerfung (Sajda) sowohl mit der Stirn als auch mit der Nase den Boden zu berühren.
  6. Aufeinander folgend zwei Niederwerfungen (in jeder Gebetseinheit) zu vollführen.
  7. Vollständige Ausführung aller Abläufe und Positionen, was bedeutet, sich in jeder Position kurz zu verweilen und nicht hastig zu sein.
  8. Aufrechtes Sitzen (Qa´da) nach zwei Gebetseinheiten in den Gebeten, die aus drei oder vier Gebetseinheiten bestehen (dies ist das erste Sitzen, bekannt als Qa'da-i Ula).
  9. Während des aufrechten Sitzens, sowohl nach zwei Gebetseinheiten als auch am Ende des Gebets, das ‚at-Tahiyyât’ genannte Bittgebet zu sprechen.
  10. (Wieder-)Aufstehen nach dem Sitzen im Anschluss an zwei Gebetseinheiten nach dem Sprechen des ‚at-Tahiyyât’ genannten Bittgebetes in den Pflichtgebeten, die aus mehr als zwei Gebetseinheiten bestehen, sowie beim Witr-Gebet.
  11. Deutlich hörbare Rezitation der Sure al-Fâtiha und der darauffolgend rezitierten Verse durch den Imâm im gemeinschaftlich verrichteten Gebet während der ersten beiden Gebetseinheiten des Morgen-, Abend- und Nachtgebets, sowie im Freitagsgebet (Salâtu l-Jumu´a) und bei den Festtagsgebeten (Salâtu l-´Îd).
  12. Leise, nur für den Rezitierenden selbst hörbare, Rezitation während des gesamten Mittags- und Nachmittagsgebets, sowie während der Gebetseinheiten im Abend- und Nachtgebet, die auf das Sprechen des at-Tahiyyât nach den ersten zwei Gebetseinheiten folgen.
  13. Deutlich hörbare Rezitation der Sure al-Fâtiha und der darauffolgend rezitierten Verse durch den Imâm im gemeinschaftlich verrichteten Tarâwîh- und anschließenden Witr-Gebet während des Monats Ramadân.
  14. Im gemeinschaftlich verrichteten Gebet rezitiert nur der Imâm die Sure al-Fâtiha und die darauffolgend rezitierten Suren oder Verse. Die dem Imâm im Gebet Folgenden rezitieren nicht.
  15. Rezitation des ‚Qunût’ genannten Bittgebets in der letzten Gebetseinheit des Witr-Gebets.
  16. Die Festtagsgebete mit den ihnen vorbehaltenen, zusätzlichen Takbîr zu verrichten.
  17. Beenden des Gebets durch Aussprechen des Friedensgrußes (Salâm), zur rechten und zur linken Seite.
  18. Vollführen der Niederwerfung der Vergesslichkeit (Sajdatu s-Sahw), wenn dies erforderlich ist.
  19. (Zusätzliche) Niederwerfung im Gebet, wenn Qur’ânverse rezitiert werden, bei deren Rezitation eine Niederwerfung vorgeschrieben ist (Sajdatu t-Tilawa).

4. Sunna: Dem Brauch des Propheten (s) entsprechende Bestandteile des Gebets

Die Sunna-Handlungen sind Praktiken, die der Prophet Muhammad (Friede sei mit ihm) regelmäßig ausgeführt hat. Obwohl ihr Auslassen das Gebet nicht ungültig macht, mindert es den Lohn und die Vollkommenheit des Gebets. Sie tragen wesentlich zur spirituellen Tiefe und zur Nachahmung des besten Vorbilds bei.

  • Heben der Hände bis zu den Ohren bei der Eröffnung des Gebets, zu Beginn des Qunût im Witr-Gebet und bei den zusätzlichen Takbîr während der beiden Festtagsgebete. Anschließend werden die Hände (rechte Hand über der linken) knapp unterhalb des Nabels (bei Damen in Brusthöhe) übereinandergelegt.
  • Lesen der ‚Subhânaka’ genannten Formel sowie der Worte ‚A´ûdhu billâhi min asch-Schaytâni r-rajîm’ (‚Ich suche Zuflucht bei Allah vor Schaytân, dem Gesteinigten’) vor der Sure al-Fâtiha in der ersten Gebetseinheit jedes Gebets.
  • Leise, nach der Rezitation der Sure al-Fâtiha, sowohl im gemeinschaftlichen Gebet als auch beim alleine verrichteten Gebet, ‚Âmîn’ zu sagen.
  • Das Aussprechen des Takbîr (beim Übergang von einer Gebetsposition in eine andere), außer dem Takbîru l-Iftitâh, denn dieser zählt zu den Pflichtbestandteilen (Säulen) des Gebets.
  • Bei der Rückkehr aus der Verneigung in die stehende Position zu sagen: ‚Sami´a llahu liman hamidah’ (‚Allah hört den, der Ihn lobpreist’) und anschließend: ‚Rabbanâ laka l-hamd’ (‚Unser Herr, Lobpreis sei Dir!’).
  • In der Verneigung drei Mal zu sagen: ‚Subhâna rabbiyya l- ´Azîm’ (‚Lob sei meinem Herrn, dem All-Gewaltigen’) und in der Niederwerfung: ‚Subhâna rabbiyya l- A´lâ’ (‚Lob sei meinem Herrn, dem Allerhöchsten’).
  • Während der Verneigung mit den Händen die Knie zu umfassen, die Ellbogen dabei gerade zu strecken und den Kopf in gerader Linie mit dem gestreckten Rücken zu halten.
  • Beim Übergang in die Niederwerfung zuerst die Knie, dann die Hände, dann das Gesicht den Boden berühren zu lassen und sich anschließend in umgekehrter Reihenfolge aus der Niederwerfung zu erheben, sowie das Gesicht in der Niederwerfung zwischen beiden Händen zu platzieren.
  • Während der Position des Aufrecht-Sitzens die Hände auf die Knie zu legen, das ‚at-Tahiyyât’ genannte Bittgebet zu sprechen und zusätzlich, während des Sitzens am Ende des Gebets, daran anschließend ‚Salawât ´alâ n-Nabiyy’, Segenswünsche auf den Propheten – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden – zu sprechen.
  • Beim Aussprechen der Friedensgrüße ‚As-Salâmu alaikum wa rahmatullah’ am Ende des Gebets den Kopf zuerst nach rechts und dann nach links zu wenden.

5. Das rechte Verhalten (Adab) im Gebet

Adab bezieht sich auf die Etikette und das angemessene Verhalten, das die Spiritualität und Konzentration im Gebet fördert. Obwohl das Nichtbefolgen dieser Verhaltensweisen das Gebet nicht ungültig macht, trägt ihre Einhaltung zur Vollkommenheit und zum inneren Frieden während des Gebets bei.

  • Es gehört zum rechten Verhalten im Gebet, die Augen in der stehenden Position auf den Punkt zu richten, auf dem unsere Stirn in der Niederwerfung zu ruhen kommt.
  • In der Verneigung sollte der Blick auf die Füße gerichtet sein.
  • In der sitzenden Position ist es angemessen, auf die Hände zu schauen.
  • Am Ende des Gebets, während man sich nach rechts und links wendet, um die Friedensgrüße auszusprechen, sollte man auf die Schultern schauen.

6. Die Niederwerfung der Vergesslichkeit (Sajdatu s-Sahw)

Die Sajdatu s-Sahw ist eine spezielle Korrekturmaßnahme im Gebet, die notwendig wird, wenn bestimmte Fehler aus Vergesslichkeit oder Unachtsamkeit während des Gebets auftreten. Sie besteht aus zwei aufeinanderfolgenden zusätzlichen Niederwerfungen am Ende des Gebets, bevor der abschließende Friedensgruß gesprochen wird.

Die Sajdatu s-Sahw wird zum Beispiel notwendig, wenn:

  • Man im Witr-Gebet vergessen hat, das Qunût zu lesen.
  • Man, obwohl dies notwendig gewesen wäre, nach der Sure al-Fâtiha keine weitere Sure oder Qur’ânverse rezitiert hat, bevor man sich verneigt hat.
  • Man vergessen hat, zum Aussprechen des ersten ‚at-Tahiyyât’ sitzen zu bleiben (in Gebeten mit mehr als zwei Gebetseinheiten).
  • Man keine Niederwerfung vollzogen hat, wenn ein Qur’ânvers rezitiert wurde, bei dessen Rezitation eine Niederwerfung vorgeschrieben ist (Sajdatu t-Tilawa).
  • Man zum Beispiel in einem Gebet, das aus mehr als zwei Gebetseinheiten besteht, nach dem ersten ‚at-Tahiyyât’ die Segenswünsche auf den Propheten – Allah segne ihn und schenke ihm Frieden – spricht, bevor man wieder aufsteht (da dies erst am Ende des Gebets geschehen sollte).
  • Man al-Fâtiha nach der Rezitation einer anderen Sure oder anderer Qur’ânverse gelesen hat, anstatt vorher.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Sajdatu s-Sahw nur bei Fehlern aus Vergesslichkeit oder Unachtsamkeit angewendet wird, nicht bei absichtlichen Fehlern. Sollte man jedoch vergessen, die Sajdatu s-Sahw zu vollziehen, ist es nicht erforderlich, das gesamte Gebet zu wiederholen. Das ursprüngliche Gebet bleibt gültig, auch wenn die Korrektur nicht erfolgte.

Häufig gestellte Fragen zum Gebet (FAQ)

Um ein tieferes Verständnis des Gebets zu ermöglichen und die wichtigsten Anliegen der Betenden zu adressieren, beantworten wir hier einige häufig gestellte Fragen:

Was macht mein Gebet ungültig?
Ihr Gebet wird ungültig, wenn Sie eine der sechs äußeren oder inneren Bedingungen (Schurût oder Arkân) absichtlich nicht erfüllen. Dazu gehören beispielsweise fehlende rituelle Reinheit, das Nichtbedecken der vorgeschriebenen Körperteile, die Abwendung von der Qibla, das Verrichten des Gebets außerhalb der vorgeschriebenen Zeit, das Fehlen der Absicht, das Auslassen des Takbîru l-Iftitâh, des Stehens (wenn möglich), der Rezitation, der Verneigung, der Niederwerfung oder des letzten Sitzens. Auch das absichtliche Auslassen einer der Wâjibât (notwendigen Handlungen) macht das Gebet ungültig.
Kann ich das Gebet verschieben oder vorziehen?
Nein, die fünf täglichen Pflichtgebete müssen innerhalb ihrer vorgeschriebenen Zeit verrichtet werden. Sie können weder vorgezogen noch aufgeschoben werden. Sollte ein Gebet aus einem triftigen Grund, wie zum Beispiel Schlaf oder Vergesslichkeit, verpasst werden, muss es sofort nachgeholt werden, sobald man sich erinnert oder aufwacht.
Muss ich Sajdatu s-Sahw wiederholen, wenn ich sie vergessen habe?
Nein, sollte man vergessen, die Sajdatu s-Sahw zu vollziehen, ist es nicht erforderlich, das Gebet zu wiederholen. Das Gebet bleibt dennoch gültig, auch wenn die Korrektur der Vergesslichkeit unterblieben ist.
Was ist der Unterschied zwischen Schurût, Arkân, Wâjibât und Sunna?
  • Schurût (Äußere Bedingungen): Müssen vor dem Gebet erfüllt sein, damit es überhaupt gültig ist (z.B. Reinheit, Qibla-Richtung). Ohne sie ist das Gebet von vornherein ungültig.
  • Arkân (Säulen): Sind integrale, unverzichtbare Bestandteile des Gebets selbst (z.B. Takbîru l-Iftitâh, Stehen, Niederwerfung). Das absichtliche Auslassen einer Säule macht das Gebet ungültig und kann nicht durch Sajdatu s-Sahw korrigiert werden.
  • Wâjibât (Notwendige Handlungen): Sind ebenfalls sehr wichtig, aber ihr Auslassen aus Vergesslichkeit kann durch Sajdatu s-Sahw korrigiert werden. Absichtliches Auslassen macht das Gebet ungültig (z.B. Rezitation der Fatiha in den ersten beiden Rak'ât).
  • Sunna (Prophetische Praktiken): Sind wünschenswerte Handlungen, die der Prophet (s) ausgeführt hat. Ihr Auslassen macht das Gebet nicht ungültig, mindert aber den Lohn und die Vollkommenheit (z.B. Heben der Hände beim Takbîr).
Dürfen Frauen und Männer die Aura (zu bedeckende Körperteile) unterschiedlich bedecken?
Ja, die Vorschriften zur Bedeckung der Aura unterscheiden sich zwischen Männern und Frauen. Für Männer ist es vorgeschrieben, mindestens den Bereich vom Nabel bis über die Knie zu bedecken. Für Frauen bedeutet es, den gesamten Körper zu bedecken, mit Ausnahme des Gesichts, der Hände und der Füße. Diese unterschiedlichen Anforderungen sind Teil der islamischen Gesetzgebung bezüglich der Kleidung im Gebet und im Alltag.

Das Gebet im Islam ist eine umfassende spirituelle Praxis, die den Gläubigen in seiner Gesamtheit beansprucht – Körper, Geist und Herz. Die Einhaltung der hier erläuterten Bedingungen, Säulen, notwendigen Handlungen und Sunna-Praktiken ist entscheidend für die Gültigkeit und die Annahme des Gebets durch Allah. Möge dieses Wissen dazu beitragen, Ihre Gebete zu vertiefen und Ihre Verbindung zu Ihrem Schöpfer zu stärken.

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