12/05/2024
In einer Welt, in der genaue Grenzen und klare Besitzverhältnisse von entscheidender Bedeutung sind, spielen die Feldgeschworenen eine Rolle, die oft übersehen wird, aber von immenser historischer und praktischer Bedeutung ist. Diese ehrenamtlichen Hüter der Grenzen sind in einigen Teilen Deutschlands, insbesondere in Bayern und Rheinland-Pfalz, seit Jahrhunderten aktiv und bewahren ein einzigartiges Wissen sowie ein geheimnisvolles Erbe: das sogenannte Siebenergeheimnis. Sie sind nicht nur Zeugen alter Traditionen, sondern auch wichtige Akteure bei der Sicherung von Grundstücksgrenzen und Flurstücken. Ihr Amt, das tief in der lokalen Gemeinschaft verwurzelt ist, gewährleistet die Kontinuität und Richtigkeit der Abmarkung und trägt so maßgeblich zum Rechtsfrieden bei. Doch wer sind diese Feldgeschworenen eigentlich, welche Aufgaben erfüllen sie genau und wie kann man sie erreichen?
Was sind Feldgeschworene?
Feldgeschworene sind ehrenamtlich tätige Bürger, die von ihrer Gemeinde bestellt werden, um über die Einhaltung und Sicherung von Grundstücks- und Gemeindegrenzen zu wachen. Sie sind ein Relikt aus Zeiten, in denen es noch keine präzisen Katasterämter gab und die Kenntnis über den genauen Grenzverlauf oft nur mündlich von Generation zu Generation weitergegeben wurde. Ihr Amt ist auf Lebenszeit angelegt und mit einem feierlichen Eid verbunden, der sie zur gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit sowie zur Verschwiegenheit verpflichtet. In der Regel werden in jeder bayerischen Gemeinde zwischen vier und sieben Feldgeschworene bestellt, wobei diese Zahl bei Bedarf angepasst werden kann. In Gemeinden mit mehreren Ortsteilen können auch gesonderte Kollegien gebildet werden. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Besitzverhältnisse und die verwaltungsmäßige Zuständigkeit des Territoriums durch die Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen und Flurstücken zu dokumentieren und zu schützen.

Aufgaben und Zuständigkeiten der Feldgeschworenen
Die Tätigkeiten der Feldgeschworenen sind vielfältig und unerlässlich für die Aufrechterhaltung der Ordnung im Bereich der Grundstücksgrenzen. Sie reichen von der regelmäßigen Kontrolle bis hin zur Mitwirkung bei amtlichen Vermessungen.
Die Grenzbegehung
Eine der zentralen Aufgaben der Feldgeschworenen ist die sogenannte Grenzbegehung. Auf Anordnung des ersten Bürgermeisters begehen sie regelmäßig die Gemeindegrenzen, aber auch die Grenzen einzelner Grundstücke. Diese Begehungen dienen dazu, die Grenzzeichen – wie Grenzsteine – zu kontrollieren, freizuhalten und sicherzustellen, dass sie unversehrt an ihrem richtigen Platz sind. Stellen die Feldgeschworenen bei diesen Rundgängen Mängel oder Beschädigungen an den Grenzzeichen fest, teilen sie dies den betroffenen Grundstückseigentümern mit. Handelt es sich um Mängel an Gemeindegrenzzeichen, wird der Erste Bürgermeister direkt informiert. Diese regelmäßige physische Kontrolle ist ein wichtiger Bestandteil der Grenzpflege und trägt dazu bei, Streitigkeiten vorzubeugen.
Zusammenarbeit mit den Vermessungsbehörden
Obwohl die Abmarkung, also das Setzen von Grenzzeichen, grundsätzlich von den staatlichen Vermessungsbehörden durchgeführt wird, wirken die Feldgeschworenen hierbei aktiv mit. Durch gemeindliche Satzung kann sogar festgelegt werden, dass das Setzen und Entfernen von Grenzsteinen bei behördlichen Vermessungen ausschließlich den Feldgeschworenen vorbehalten ist. Ihre Ortskenntnis und ihr Fachwissen sind hierbei von unschätzbarem Wert. Trotz ihrer Mitwirkung bleibt die Verantwortung für den korrekten und sachgemäßen Steinsatz jedoch stets beim zuständigen Vermessungsamt.
Selbstverantwortliche Tätigkeit
Innerhalb eines eng gesteckten gesetzlichen Rahmens dürfen Feldgeschworene auch eigenständig Abmarkungshandlungen vornehmen. Auf Antrag eines Grundstückseigentümers dürfen sie beispielsweise vormals gesetzte Grenzzeichen suchen und aufdecken. Soll eine Abmarkung durch Feldgeschworene erfolgen, können entsprechende Anträge an die jeweilige Gemeinde oder direkt an den zuständigen Obmann der Feldgeschworenen gerichtet werden. Der Obmann prüft dann, ob die Angelegenheit in den Zuständigkeitsbereich der Feldgeschworenen fällt oder ob ein Vermessungsantrag beim staatlichen Vermessungsamt gestellt werden muss. Über jede durchgeführte Abmarkung, die einen Verwaltungsakt darstellt, fertigen die Feldgeschworenen ein detailliertes Protokoll an, welches zur Aufbewahrung an das zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung gesandt wird.
Wie erreiche ich einen Feldgeschworenen?
Wenn Sie eine Angelegenheit haben, die die Aufgaben der Feldgeschworenen betrifft – sei es das Suchen eines Grenzsteins, die Meldung einer Beschädigung oder eine Frage zu Grundstücksgrenzen – ist der erste Ansprechpartner der Obmann der Feldgeschworenen. Dieser koordiniert die Einsätze und ist die zentrale Kontaktperson für Bürger und Behörden. Der Obmann nimmt Anzeigen über den Verlust oder die Beschädigung von Grenzzeichen entgegen und teilt die Feldgeschworenen zur Dienstleistung ein. Sie erreichen den Obmann der Feldgeschworenen in der Regel über Ihre jeweilige Gemeindeverwaltung. Die Gemeinde kann Ihnen die Kontaktdaten des Obmanns oder des zuständigen Feldgeschworenenkollegiums vermitteln und Sie über das weitere Vorgehen informieren.
Rechtlicher Rahmen und Status
Das Amt des Feldgeschworenen ist in Deutschland, wo es noch existiert, klar gesetzlich geregelt und genießt einen besonderen Status.
Kommunales Ehrenamt
Das Amt des Feldgeschworenen ist ein kommunales Ehrenamt. Das bedeutet, dass die Feldgeschworenen nicht hauptberuflich tätig sind, sondern ihre Aufgaben im Rahmen eines bürgerschaftlichen Engagements wahrnehmen. Für ihren Aufwand steht ihnen eine Aufwandsentschädigung zu, deren Höhe in einer Gebührenordnung des Kreistags bzw. Stadtrats festgelegt wird. Diese Gebühren werden auf Antrag der Feldgeschworenen von der Gemeinde eingezogen.
Bestellung und Amtszeit
Die Bestellung der Feldgeschworenen erfolgt durch die Gemeinde. Der Gemeinderat legt die Anzahl der Feldgeschworenen für sein Gebiet fest und wählt sie erstmals. Nach dem Ausscheiden einzelner Feldgeschworener haben die verbleibenden Mitglieder das Recht, neue Kollegen selbst nachzuwählen, sofern die festgelegte Mindestzahl (meist drei) nicht unterschritten wird. Nur wenn die Feldgeschworenen ihr Wahlrecht nicht ausüben oder zu wenige Mitglieder vorhanden sind, wählt der Gemeinderat die fehlenden Personen. Die Bestellung erfolgt auf Lebenszeit, was die besondere Vertrauensstellung und die Bedeutung der langfristigen Ortskenntnis unterstreicht. Eine Abberufung ist nur aus wichtigem Grund und unter bestimmten Bedingungen möglich.

Haftung der Feldgeschworenen
Die rechtliche Stellung der Feldgeschworenen beinhaltet auch klare Regelungen zur Haftung. Wenn ein Feldgeschworener eine Amtspflicht verletzt, während er unter der Leitung einer staatlichen Vermessungsbehörde tätig ist, liegt die Verantwortlichkeit beim Träger dieser Behörde. Führt ein Feldgeschworener hingegen eine Tätigkeit selbstständig aus (z.B. das Suchen und Aufdecken von Grenzzeichen auf Antrag des Eigentümers), haftet die Gemeinde. In gemeindefreien Gebieten, wo die Feldgeschworenen von der Kreisverwaltungsbehörde bestellt werden, haftet in diesem Fall der Freistaat Bayern. Für die persönliche Haftung des Feldgeschworenen gegenüber dem Freistaat oder einer Gemeinde gelten die Vorschriften des Beamtenstatusgesetzes und des Bayerischen Beamtengesetzes entsprechend, was bedeutet, dass sie nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit persönlich in Regress genommen werden können.
Aufsicht
Die Feldgeschworenen unterliegen einer zweigeteilten Aufsicht: Die Fachaufsicht, die sich auf die korrekte Ausführung der vermessungstechnischen Aufgaben bezieht, liegt bei den staatlichen Vermessungsbehörden (Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung). Die Rechtsaufsicht, die die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und die Rechtmäßigkeit des Handelns überwacht, obliegt den Rechtsaufsichtsbehörden der Gemeinden – also dem Landratsamt bei kreisangehörigen Kommunen und der jeweiligen Bezirksregierung bei kreisfreien Kommunen.
Geschichte und regionale Besonderheiten
Das Amt der Feldgeschworenen blickt auf eine lange und facettenreiche Geschichte zurück, die eng mit der Entwicklung der Landwirtschaft und der Siedlungsstrukturen verbunden ist.
Ursprung in Franken
Das Ehrenamt der Feldgeschworenen hat seinen Ursprung im 13. Jahrhundert in Franken. Hier war aufgrund der kleinteiligen Grundstücksparzellen ein besonders hoher Bedarf an verlässlicher Dokumentation von Grenzverläufen. Die damaligen Territorialherren erkannten die Notwendigkeit lokaler Ansprechpartner, die mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut waren und die Grenzbeaufsichtigung gewährleisteten. Weil ursprünglich meist eine Gruppe von sieben Personen für die Regelung und Bestimmung von Grundstücksgrenzen eingesetzt wurde, bürgerte sich der Begriff „Siebener“ ein. Das Feldgeschworenenwesen entwickelte sich aus den damaligen Feld- und Untergangsgerichten, die ihrerseits aus den Dorfgerichten hervorgegangen waren.
Entwicklung in Bayern
Bis zum Erlass des bayerischen Abmarkungsgesetzes im Jahr 1900 hatten die Feldgeschworenen das Recht, selbstständig Grenzermittlungen, Grundstücksteilungen und -abmarkungen durchzuführen. Mit dem Gesetz wurde ihre Rolle stärker in die Zusammenarbeit mit den staatlichen Vermessungsämtern integriert, wobei sie weiterhin eine wichtige unterstützende Funktion beibehalten. Ein bedeutendes historisches Dokument ist das „Sechserbuch“ aus Frammersbach (Spessart), das von 1572 bis 1764 geführt wurde und Einblicke in ihre Arbeit gibt. Als in den 1970er Jahren die Abschaffung des Ehrenamtes in Bayern diskutiert wurde, setzten sich Landtagsabgeordnete erfolgreich für dessen Erhalt ein. Im Jahr 2016 wurde das Feldgeschworenenwesen schließlich als deutsches UNESCO-Kulturerbe anerkannt, was seine kulturelle und historische Bedeutung unterstreicht.
Situation in anderen deutschen Bundesländern
Außerhalb von Bayern und Rheinland-Pfalz existiert diese eigenständige Aufgabe der Feldgeschworenen heute in den meisten Bundesländern nicht mehr. Nach der Wiedervereinigung führte Thüringen das Amt zwar 1991 wieder ein, doch nur die Stadt Hildburghausen machte davon Gebrauch. Seit dem 1. Januar 2015 gibt es in Thüringen keine Feldgeschworenen mehr; die Vermessung wird dort ausschließlich von Beamten der Vermessungsämter oder öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren wahrgenommen. Dort verlässt man sich auf moderne Vermessungszahlenwerke und Koordinaten, ergänzt durch unterirdische Marksteinzeugen wie Tonkegel oder Flaschen, die jedoch nicht das Geheimnis der Feldgeschworenen besitzen.
Regionale Bezeichnungen
Das Feldgeschworenenwesen ist regional stark verwurzelt, was sich auch in einer Vielzahl von Bezeichnungen widerspiegelt, insbesondere in Franken, dem Ursprungsgebiet des Amtes:
| Region | Häufige Bezeichnungen |
|---|---|
| Franken (allgemein) | Siebener (häufigste Bezeichnung), Elfer, Flurer, Flurerer, Gemarker, Grenzer, Neuner, Vier-Richter, Vierer |
| Oberfranken | Feldgeschworener, Marker, Geometer |
| Süd-/Westmittelfranken, Südunterfranken | Steiner, Schieder, Schiederer |
| Ausdrücke mit "Stein" | Grenzsteinsetzer, Marksteinsetzer, Rainsteinrucker, Rainsteinsetzer, Steinsetzer |
| Ober-/Niederbayern, Oberpfalz | Feldgeschworener, Geschworener, Geometer (Oberbayern), Schätzleute (Oberbayern), Schätzmänner (Oberbayern), Vermesser (Oberbayern), Schätzmann (Niederbayern), Markmacher (Niederbayern), Marksteinsetzer (Oberpfalz) |
| Schwaben | Untergänger, Steinerer, Marker, Feldgericht (Raum Nördlingen), Umgang (Mittelschwaben) |
Frauen als Feldgeschworene
Historisch war das Amt des Feldgeschworenen lange Zeit ausschließlich Männern vorbehalten, wie auch aus alten Definitionen hervorgeht. Dies änderte sich jedoch im Jahr 1981, als Frauen das Amt einer Feldgeschworenen offiziell ausüben durften. Seitdem werden auch weibliche Bezeichnungen wie „Feldgeschworene“ oder „Siebenerin“ verwendet. Derzeit üben in Bayern etwa 50 Frauen dieses wichtige Ehrenamt aus, was die moderne Entwicklung dieser traditionsreichen Institution widerspiegelt.
Brauchtum und Traditionen
Die praktische Tätigkeit der Grenzbegehung hat vielerorts zu lebendigen Traditionen geführt. Aus dem aktiven Kontrollieren und Abgehen der Gemeindegrenze entwickelten sich im Laufe der Jahrhunderte vielerorts Volksfeste, die regional unterschiedliche Namen tragen, wie beispielsweise Schnadegang, Banntag oder Grenzgang. Diese Veranstaltungen sind oft eine Mischung aus festlichem Umzug, historischem Gedenken und der praktischen Überprüfung der Grenzen, bei der die Bevölkerung aktiv einbezogen wird. Im Rahmen der Brauchtumspflege und zur Unterstützung des Fremdenverkehrs wurden beispielsweise im fränkischen Langenzenn sogenannte Siebenerwege eingerichtet, auf denen die lokalen Siebenersteine und die Geschichte der Feldgeschworenen erwandert und erlebt werden können. Diese Traditionen tragen dazu bei, das Bewusstsein für die Bedeutung von Grenzen und das Ehrenamt der Feldgeschworenen lebendig zu halten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was genau ist das Siebenergeheimnis?
Das Siebenergeheimnis ist ein nur den Feldgeschworenen bekanntes, mündlich überliefertes System von geheimen Zeichen oder Marksteinzeugen. Diese bestehen meist aus besonders geformten und beschrifteten Objekten aus dauerhaftem Material wie gebranntem Ton, Glas, Porzellan oder Metall. Sie werden im Bereich des Grenzsteins in einer bestimmten, nur den Feldgeschworenen bekannten Anordnung ausgelegt. An Form und Lage dieser Zeichen können die Feldgeschworenen erkennen, ob ein Grenzstein manipuliert oder verändert wurde. Es dient der Sicherung der Grenzsteine vor unbefugtem Verrücken und ist ein Symbol für die Integrität und Vertrauenswürdigkeit des Amtes.
Werden Feldgeschworene für ihre Tätigkeit bezahlt?
Nein, Feldgeschworene erhalten kein Gehalt im herkömmlichen Sinne, da es sich um ein Ehrenamt handelt. Ihnen steht jedoch eine Aufwandsentschädigung zu, die ihre Auslagen und den Zeitaufwand für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben abdecken soll. Die Höhe dieser Entschädigung wird durch eine Gebührenordnung des Kreistags oder Stadtrats festgelegt.
Können auch Frauen Feldgeschworene werden?
Ja, seit dem Jahr 1981 dürfen Frauen das Amt einer Feldgeschworenen ausüben. Zuvor war dies über Jahrhunderte hinweg ausschließlich Männern vorbehalten. Heute gibt es auch weibliche Feldgeschworene, die eine wichtige Rolle bei der Pflege und Sicherung der Grenzen spielen.
In welchen Regionen Deutschlands gibt es noch Feldgeschworene?
Das Amt der Feldgeschworenen ist heute hauptsächlich in Bayern und Rheinland-Pfalz verbreitet. In anderen Bundesländern wurde es entweder abgeschafft oder existiert nur noch in sehr geringem Umfang, wie es kurzzeitig in Thüringen der Fall war. Der Schwerpunkt des Feldgeschworenenwesens liegt historisch und aktuell in Franken.
Wer übt die Aufsicht über die Feldgeschworenen aus?
Die Feldgeschworenen unterliegen einer doppelten Aufsicht. Die Fachaufsicht, die die korrekte Ausführung ihrer vermessungstechnischen Aufgaben sicherstellt, liegt bei den staatlichen Vermessungsbehörden (Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung). Die Rechtsaufsicht, die die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überwacht, liegt bei den Rechtsaufsichtsbehörden der jeweiligen Gemeinde (Landratsamt oder Bezirksregierung).
Was ist die Aufgabe des Obmanns der Feldgeschworenen?
Der Obmann ist der Sprecher und Koordinator des Feldgeschworenenkollegiums in seinem Zuständigkeitsbereich. Er nimmt Anzeigen über den Verlust oder die Beschädigung von Grenzzeichen entgegen, teilt die Feldgeschworenen für Dienstleistungen ein und prüft, ob Anfragen in den Zuständigkeitsbereich der Feldgeschworenen fallen oder an das Vermessungsamt weitergeleitet werden müssen. Er ist somit der erste Ansprechpartner für Bürger und Behörden bezüglich der Aufgaben der Feldgeschworenen und über die jeweilige Kommune erreichbar.
Fazit
Die Feldgeschworenen sind weit mehr als nur Grenzsteinsetzer; sie sind ein lebendiger Teil des kulturellen Erbes und ein unverzichtbares Glied in der Kette der Grundstücksverwaltung. Ihr Ehrenamt verbindet jahrhundertealte Tradition mit modernen Anforderungen an die Grenzpflege und Rechtssicherheit. Durch ihre gewissenhafte Arbeit, ihre tiefe Ortskenntnis und die Bewahrung des geheimnisvollen Siebenergeheimnisses tragen sie maßgeblich dazu bei, dass Grenzen klar definiert und geschützt bleiben. In einer Zeit, in der digitale Daten immer wichtiger werden, bleibt die physische Präsenz und das überlieferte Wissen der Feldgeschworenen ein unschätzbarer Wert für die Gemeinschaft und den Frieden zwischen Nachbarn. Ihr Engagement ist ein bemerkenswertes Beispiel für bürgerschaftliches Engagement, das über Generationen hinweg Bestand hat.
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