20/12/2021
Das Fasten während des neunten Monats des islamischen Kalenders, Ramadan, gehört zu den Grundgeboten des Islam. Es ist eine Säule, die tief in der spirituellen Praxis der Muslime verwurzelt ist und weitreichende Bedeutung für die individuelle Frömmigkeit und die Gemeinschaft hat. Dieses Gebot richtet sich an alle Muslime, die sich guter Gesundheit und körperlicher Verfassung erfreuen und das Reifestadium erreicht haben. Es gibt jedoch auch weise Ausnahmen für bestimmte Umstände, wie Reisen, hohes Alter, Krankheit, geistige Unzurechnungsfähigkeit oder insbesondere bei Frauen durch Menstruation, Schwangerschaft oder Niederkunft. Die Einführung des Fastengebotes erfolgte schrittweise und mit großer Weisheit, um die Gläubigen allmählich an diese wichtige Praxis heranzuführen und ihre Akzeptanz zu erleichtern.

Die Gebot des Fastens wurde den Muslimen zur Zeit des Propheten Muhammad (a.s.s.) in drei klar definierten Phasen nähergebracht, was die Barmherzigkeit und Anpassungsfähigkeit der islamischen Gesetzgebung unterstreicht:
- Die Evolution der Fastenvorschriften
- Die Tugenden und Belohnungen des Fastens
- Bestimmung von Beginn und Ende des Monats Ramadan
- Die tägliche Zeitdauer des Fastens
- Wer muss im Ramadan nicht fasten? – Ausnahmen von der Fastenpflicht
- Dinge, die das Fasten ungültig machen
- Erlaubtes während des Fastens
- Das Tarawîh-Gebet: Eine besondere Tradition im Ramadan
- Die Nacht der Macht (Lailat-ul-Qadr)
- Das Sich-Zurückziehen in die Moschee (I'tikâf)
- Id-ul-Fitr (Fest zum Ende des Ramadan)
- Zakat-ul-Fitr (Abgabe anlässlich des Ramadan-Festes)
- Häufig gestellte Fragen zum Fasten im Ramadan
- Verwendete Abkürzungen
Die Evolution der Fastenvorschriften
In der ersten Phase wurde das freiwillige Fasten empfohlen. Es war den Gläubigen freigestellt, ob sie fasten wollten oder nicht. Eine Alternative zur Einhaltung der Fastenempfehlung war in dieser Zeit die Speisung eines Bedürftigen. Dies zeigte bereits früh die soziale Komponente des Fastens, die Fürsorge für die Armen und Bedürftigen. Allah (t.) sagt diesbezüglich im Qur’ân in Sura Al-Baqara, Vers 184: „Und denen, die es mit großer Mühe ertragen können, ist als Ersatz die Speisung der Armen auferlegt.“
In der zweiten Phase wurde das Fasten zur Pflicht (fard). Dies markierte einen wichtigen Schritt in der Entwicklung der islamischen Gesetzgebung, da es das Fasten als eine verbindliche gottesdienstliche Handlung etablierte. Nur Reisenden und Kranken wurde erlaubt, das Fasten auszusetzen, mit der klaren Bedingung, die versäumten Tage nachzufasten. Dies verdeutlichte die Bedeutung der Verpflichtung, während gleichzeitig die Barmherzigkeit für jene gewahrt blieb, die körperlich eingeschränkt waren. Im Qur’ân heißt es dazu in Sura Al-Baqara, Vers 185: „Wer also in dem Monat zugegen ist von euch, der soll in ihm fasten. Und wer krank oder auf einer Reise ist, soll eine Anzahl anderer Tage fasten.“
Die dritte und letzte Phase brachte eine Erleichterung der bis dahin geltenden Fastenvorschriften mit sich. Während in den ersten beiden Phasen Essen, Trinken und Geschlechtsverkehr nur bis zum Schlafengehen erlaubt waren – was bedeutete, dass diese Dinge in der Zeit zwischen dem Aufstehen und dem Fastenbeginn verboten waren – wurden diese Handlungen nun von Sonnenuntergang bis zum nächsten Morgenlicht erlaubt. Dies stellte eine signifikante Erleichterung für die Gläubigen dar und ermöglichte eine bessere Vereinbarkeit des Fastens mit dem Alltag. Die in der zweiten Phase erlassene Pflicht zum Fasten wurde jedoch nicht verändert. Allah (t.) sagte diesbezüglich im Qur’ân in Sura Al-Baqara, Vers 187: „Es ist euch in der Nacht des Fastens erlaubt, euch euren Frauen zu nähern, sie sind Geborgenheit für euch und ihr seid Geborgenheit für sie. Allah weiß, daß ihr gegen euch selbst trügerisch gehandelt habt, und Er wandte euch Seine Gnade wieder zu und vergab euch. So pflegt nun Verkehr mit ihnen und trachtet nach dem, was Allah für euch bestimmt hat. Und esst und trinkt, bis der weiße Faden von dem schwarzen Faden (des Morgenlichtes) für euch erkennbar wird. Danach vollendet das Fasten bis zur Nacht. Und pflegt keinen Verkehr mit ihnen, während ihr euch in die Moscheen zurückgezogen habt. Dies sind die Schranken Allahs, so kommt ihnen nicht nahe! So erklärt Allah den Menschen Seine Zeichen. Vielleicht werden sie (Ihn) fürchten.“
Die Tugenden und Belohnungen des Fastens
Das Fasten im Ramadan ist nicht nur eine körperliche Enthaltsamkeit, sondern eine tiefgreifende spirituelle Übung, die immense Belohnungen und Vorzüge birgt. Es ist eine Zeit der Reinigung, der Selbstbeherrschung und der Hinwendung zu Allah (t.). Abu Huraira (r.a.) berichtete, dass Muhammad (a.s.s.), der Gesandte Allahs, sagte: „Das Fasten ist ein Schutz; so soll er (während des Fastens) weder Schändlichkeit noch Torheit begehen; und wenn jemand ihn zum Zweikampf auffordert oder beschimpft, soll er ihm zweimal sagen: ‚Ich faste.‘ Ich schwöre bei Dem, in Dessen Hand mein Leben ist, dass der Geruch aus dem Mund eines Fastenden bei Allah besser ist als Moschus. Allah sagte: ‚Er (der Fastende) stellt Meinetwegen sein Essen und Trinken sowie seine Begierde ein. Das Fasten ist Mir gewidmet und Ich belohne entsprechend; und jede gute Tat wird gleichermassen zehnfach belohnt.‘“ (Al-Bukhârî). Dieser Hadith unterstreicht die gewaltige spirituelle Bedeutung des Fastens als einen Schild gegen Sünden und als eine direkte Hingabe an Allah, die außergewöhnlich belohnt wird. Der unangenehme Mundgeruch, der beim Fasten entstehen kann, wird hier als Zeichen der Hingabe höher bewertet als der wohlriechendste Moschus.
Ein weiterer Hadith von Abu Huraira (r.a.) betont die Vergebung, die mit dem Fasten im Ramadan einhergeht: „Wer immer – aus dem Glauben her und aus der Hoffnung auf den Lohn Allahs – die Nacht der Macht (Lailat-ul-Qadr) im Beten verbringt, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben. Und wer immer – aus dem Glauben her und der Hoffnung auf den Lohn Allahs – im Ramadan fastet, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben.“ Dies zeigt, dass das Fasten nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Gnade ist, die es den Gläubigen ermöglicht, ihre Sünden zu tilgen und eine neue Seite aufzuschlagen. Es ist eine Zeit der Reue und der Erneuerung des Bundes mit dem Schöpfer.
Bestimmung von Beginn und Ende des Monats Ramadan
Der Ramadan ist der neunte Monat des islamischen Mondkalenders. Sein Beginn und Ende sind von großer Bedeutung für die gesamte muslimische Gemeinschaft weltweit. Die Festlegung erfolgt primär durch zwei Methoden, die beide in der Sunna des Propheten (a.s.s.) verankert sind:
Durch Sichtung des Neumondes
Die traditionelle und bevorzugte Methode ist die Sichtung des Ramadan-Neumondes. Wenn der Neumond kurz vor Sonnenuntergang am 29. Scha’bân (des 8. Monats des islamischen Mondkalenders) gesichtet wird, beginnt am folgenden Tag der Ramadan. Der Einsatz von modernen Hilfsmitteln wie Teleskopen ist bei der Sichtung erlaubt, da sie als Mittel zur besseren Beobachtung dienen. Der Prophet Muhammad (a.s.s.) sagte dazu: „Beginnt das Fasten nach der Sichtung (des Ramadan-Neumondes) und hört nach der Sichtung (des Schawwal-Neumondes) auf.“ (Al-Bukhârî und Muslim). Für die Festlegung des Ramadan-Beginns genügt es, wenn ein einziger vertrauenswürdiger Muslim den Ramadan-Neumond sichtet. Diese Sichtung ist als «fard-kifaya» eingestuft, was bedeutet, dass es ausreicht, wenn eine Gruppe von Muslimen stellvertretend für die gesamte islamische Gemeinschaft diese Aufgabe übernimmt. Kommt jedoch niemand dieser Pflicht nach, so sündigt die gesamte Gemeinschaft.
Durch Berechnung
Sollte die Sichtung des Ramadan-Neumondes aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse oder anderer Hindernisse nicht möglich sein, so wird der Monat Scha’bân mit 30 Tagen berechnet, und das Fasten beginnt dann am darauffolgenden Tag. Der Gesandte (a.s.s.) sagte dazu: „…wenn ihr (den Ramadan-Neumond am 29. Scha’bân) nicht sehen könnt, so zählt der Scha’bân 30 Tage.“ (Al-Bukhârî und Muslim). In analoger Weise wird auch das Ende des Ramadans bestimmt, indem der Neumond des Monats Schawwal gesichtet oder der Ramadan mit 30 Tagen abgeschlossen wird.
Die Frage, ob alle Muslime weltweit gemeinsam den Fastenmonat Ramadan beginnen und beenden sollten, ist unter Gelehrten ein Diskussionspunkt. Die meisten Gelehrten vertreten die Ansicht, dass es wünschenswert sei, wenn die Sichtung des Neumondes in irgendeinem Land der Erde für alle Muslime weltweit ausreichend ist. Einige Gelehrte vertreten die Ansicht, dass es erlaubt sei, Ramadan-Beginn und Ramadan-Ende mit Hilfe zeitgenössischer wissenschaftlicher Methoden im Voraus zu berechnen. Befürworter dieser Methode argumentieren, dass moderne Berechnungen die erwünschte Sicherstellung des Erscheinens des Neumonds gewährleisten und somit den Sinn der Sichtung erfüllen. Gegner dieser Methode hingegen vertreten die Ansicht, dass gottesdienstliche Handlungen ausschließlich nach authentischen Texten zu praktizieren seien und fordern ausdrücklich die physische Sichtung des Neumondes.
Die tägliche Zeitdauer des Fastens
Die Zeit des Fastens beginnt präzise bei Anbruch der Morgendämmerung und dauert bis zum Sonnenuntergang, so wie Allah (t.) dies im Qur’ân in Sura Al-Baqara, Vers 187, angeordnet hat: „…Und esst und trinkt, bis der weiße Faden von dem schwarzen Faden der Morgendämmerung für euch erkennbar wird. Danach vollendet das Fasten bis zur Nacht.“
Die Bedeutung des „weißen Fadens vom schwarzen Faden“ wurde vom Propheten Muhammad (a.s.s.) selbst geklärt. Adiyy Ibn Hatim (r.a.) berichtete: „Als der Qur’ân-Vers ‚… bis der weiße Faden von dem schwarzen Faden …‘ offenbart wurde, legte ich einen weißen und einen schwarzen Strick unter mein Kopfkissen. In der Nacht verglich ich laufend die beiden gegeneinander und habe den Farbunterschied nicht erkannt. Als der Morgen anbrach, suchte ich den Gesandten Allahs (a.s.s.) auf und erzählte ihm dies. Er sagte zu mir: ‚Damit ist nur die Finsternis der Nacht und die Helligkeit des Tages gemeint.‘“ (Al-Bukhârî). Dies verdeutlicht, dass die Metapher die Trennung zwischen der Dunkelheit der Nacht und dem aufkommenden Licht des Tages beschreibt, welches den Beginn des Fastens markiert.
Das Fastenbrechen, das sogenannte Iftar, kann sofort bei Sonnenuntergang beginnen. Dies war die Praxis des Propheten (a.s.s.), der es vorzog, das Fasten unverzüglich nach dem Untergang der Sonne zu brechen. Kein Gelehrter ist der Meinung, dass man die Nacht abwarten sollte, da dies der Sunna widersprechen würde.
Wer muss im Ramadan nicht fasten? – Ausnahmen von der Fastenpflicht
Die islamische Gesetzgebung ist barmherzig und berücksichtigt die individuellen Umstände der Gläubigen. Daher gibt es klare Ausnahmen von der Fastenpflicht im Ramadan. Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über diese Ausnahmen und die damit verbundenen Regelungen:
| Personengruppe | Fastenpflicht | Nachholpflicht | Ersatzleistung |
|---|---|---|---|
| Kinder | Nein | Nein | Keine |
| Erwachsene, geistig unzurechnungsfähig | Nein | Nein | Keine |
| Menstruierende Frauen | Nein (dürfen nicht) | Ja | Keine |
| Wöchnerinnen | Nein (dürfen nicht) | Ja | Keine |
| Reisende | Nein (wenn Abreise vor Morgenlicht) | Ja | Keine |
| Kranke | Nein | Ja | Keine |
| Schwangere (bei Bedenken) | Nein | Ja | Keine |
| Stillende (bei Bedenken) | Nein | Ja | Keine |
| Alte Menschen | Nein | Nein | Speisung eines Armen pro versäumtem Tag |
| Chronisch Kranke | Nein | Nein | Speisung eines Armen pro versäumtem Tag |
Zu den menstruierenden Frauen und Wöchnerinnen sagte ‘Aischa (r.a.): „Als wir zu Lebzeiten des Propheten (a.s.s.) unsere Menstruation hatten, wurden wir angewiesen, das (versäumte) Fasten (nach der Menstruation) nachzuholen, die (versäumten) Gebete aber nicht.“ (Al-Bukhârî und Muslim). Dies zeigt die Unterscheidung zwischen rituellen Handlungen, die nachgeholt werden müssen (Fasten), und solchen, die nicht nachgeholt werden müssen (Gebete).
Für alte und chronisch kranke Menschen, die nicht in der Lage sind, das Fasten nachzuholen, ist die Speisung eines Armen pro versäumtem Tag eine barmherzige Alternative. Der Gefährte Ibn Abbas (r.a.) sagte: „Dem alten Menschen wurde erlaubt, das Fasten auszusetzen und (als Ersatz) für jeden nicht gefasteten Tag die Speisung eines Bedürftigen auferlegt. Und er hat die versäumten Tage nicht nachzuholen.“ (Al-Darqatni und Al-Hakem).
Dinge, die das Fasten ungültig machen
Um die Gültigkeit des Fastens zu gewährleisten, ist es wichtig, bestimmte Handlungen zu unterlassen. Das Fasten wird ungültig durch:
- Orale Zuführung von Substanzen in den Körper, unabhängig von deren Konsistenz und deren Nährwert (essen, trinken und rauchen).
- Zuführung von nährwerthaltigen Substanzen in den Körper auf anderem Weg, unabhängig von deren Konsistenz (z.B. intravenöse Nährlösungen).
- Absichtliches Erbrechen.
- Selbstbefriedigung (Onanie) mit der Hand oder durch geschlechtliche Erregung, die zum Samenerguß führt. Ein Samenerguß im Schlaf (Nachtemission) beeinträchtigt das Fasten nicht, da er unwillkürlich ist.
- Geschlechtsverkehr.
Das absichtliche Vollziehen all dieser Handlungen annulliert das Fasten. Die entsprechenden Tage müssen deshalb nachgeholt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Übertretung von Punkt 1 (Essen, Trinken, Rauchen) aus Vergesslichkeit oder aus Versehen das Fasten nicht ungültig macht. In solchen Fällen kann die Person einfach weiterfasten, sobald sie sich an ihr Fasten erinnert.
Erlaubtes während des Fastens
Neben den Dingen, die das Fasten ungültig machen, gibt es auch viele Handlungen, die während des Fastens erlaubt sind und die den Alltag erleichtern, ohne die Gültigkeit des Fastens zu beeinträchtigen. Dazu gehören:
- Vollständiges Eintauchen des Körpers in Wasser, zum Beispiel beim Baden oder Duschen, solange kein Wasser absichtlich verschluckt wird.
- Der Gebrauch von Augen-, Ohren- und Nasentropfen, von Khul (Kajal), von Hautcreme und Hautöl, da diese Substanzen in der Regel nicht als Nahrung oder Getränk angesehen werden.
- Das Ausspülen von Mund und Nase, Zahnpflege mit Zahnbürste und Zahnpasta oder mit dem Siwak (ein natürlicher Zahnreinigungszweig). Versehentliches Verschlucken von Wasser während des Spülens beeinträchtigt das Fasten nicht, solange es nicht absichtlich geschieht.
- Das Küssen oder das Streicheln des Ehepartners, wenn man sich kontrollieren kann und dies nicht zu geschlechtlicher Erregung führt, die einen Samenerguß zur Folge hätte.
- Blutentnahme, Blutspende und Aderlass. Diese medizinischen Prozeduren haben keinen Nährwert und beeinflussen das Fasten nicht.
- Darmeinlauf, da es sich nicht um eine orale Zuführung handelt.
- Einatmen von Staub und Riechen von Parfum, da dies keine Substanzen sind, die den Körper nähren.
- Abschmecken von Mahlzeiten: Hausfrauen und Köche dürfen Gerichte abschmecken, um die Würze zu überprüfen. Die Essensprobe muss jedoch sofort wieder ausgespuckt werden, und es darf nichts davon geschluckt werden.
- Schlucken des eigenen Speichels ist ebenfalls erlaubt und beeinträchtigt das Fasten nicht.
- Beginn des Fastens im Zustand der Dschanaba (rituelle Unreinheit). Die Pflicht zur Durchführung von Ghusl (rituelle Ganzkörperwaschung) und zur Verrichtung des Fadschr-Gebets besteht jedoch vor Sonnenaufgang, um rein ins Fasten zu gehen und das Gebet nicht zu verpassen.
Das Tarawîh-Gebet: Eine besondere Tradition im Ramadan
Das Tarawîh-Gebet ist ein spezielles freiwilliges Nachtgebet, das ausschließlich im Ramadan verrichtet wird. Es hat eine besondere Stellung, auch wenn seine heutige Praxis teilweise von der authentisch überlieferten Sunna des Propheten (a.s.s.) abweicht. Zur Zeit des Propheten (a.s.s.) und nach seinem Tod verrichteten seine Gefährten das Tarawîh-Gebet wahlweise zu Hause oder in der Moschee. ‘Aischa (r.a.), die Ehefrau des Gesandten Muhammad (a.s.s.), berichtete: „Der Gesandte Allahs verrichtete das Tarawîh-Gebet in der Moschee und einige Muslime folgten ihm darin. Dann verrichtete er es am nächsten Tag, und die Muslime, die ihm folgten, waren mehr. Am dritten und vierten Tag versammelten sich die Muslime in der Moschee, der Prophet (a.s.s.) aber blieb zu Hause. Am nächsten Tag sagte er: ‚Ich sah euch, und nur die Befürchtung, daß dieses Gebet für euch zur Pflicht werden würde, hinderte mich daran, zu euch zu kommen.‘“ (Al-Bukhârî und Muslim). Dies zeigt die Sorge des Propheten (a.s.s.) um die Erleichterung für seine Umma.

Omar Ibn-ul-Khattâb (r.a.), der zweite rechtgeleitete Kalif, änderte diese Praxis und ließ das Tarawîh-Gebet täglich in der Moschee gemeinsam verrichten, um die Muslime in dieser gottesdienstlichen Handlung zu vereinen. Die Anzahl der Rak’a (Gebetseinheiten) beim Tarawîh-Gebet beträgt nach der Sunna des Propheten (a.s.s.) nicht mehr als acht Rak’a. ‘Aischa (r.a.) bestätigte, dass der Gesandte Allahs nicht mehr als 11 Rak’a (Sunna-Gebet nach dem ‘Ischâ-Gebet) im Ramadan oder außerhalb des Ramadan betete. Davon waren drei Rak‘a Witr-Gebet. Historische Überlieferungen besagen jedoch, dass die Muslime zur Zeit der rechtgeleiteten Kalifen Omar, Othman und Ali 20 Rak’a beim Tarawîh-Gebet verrichteten. Aufgrund dieser Überlieferungen der Praxis der Gefährten beten die Hanafiten und die meisten Hanbaliten heutzutage 20 Rak’a. Die meisten Moscheen in der Schweiz verrichten während des Ramadans das gemeinschaftliche Tarawîh-Gebet in ihren eigenen Räumlichkeiten. Über die genaue Zeit kann man sich vor Ort informieren.
Die Nacht der Macht (Lailat-ul-Qadr)
Die Nacht der Macht, Lailat-ul-Qadr, ist die heiligste Nacht im Islam und eine der bedeutendsten Nächte des Jahres. Es ist die Nacht, in der die ersten Qur’ân-Verse der Sura Al-‘Alaq dem Propheten Muhammad (a.s.s.) offenbart wurden. Diese Nacht ist von unermesslichem Wert, da Allah (t.) selbst ihre Vorzüglichkeit im Qur’ân in Sura Al-Qadr betont: „Wahrlich, Wir haben ihn (den Qur’ân) herabgesandt in Lailatu-l-Qadr. Und was lehrt dich wissen, was Lailat-ul-Qadr ist? Lailat-ul-Qadr ist besser als tausend Monate. In ihr steigen die Engel und Gabriel herab mit der Erlaubnis ihres Herrn zu jeglichem Geheiss. Frieden ist sie bis zum Anbruch der Morgenröte.“
Diese eine Nacht ist somit spirituell wertvoller als das Verrichten guter Taten über einen Zeitraum von tausend Monaten (etwa 83 Jahre). Viele gute und rechtschaffene Muslime sahen und erlebten ganz individuell die Zeichen Allahs in dieser Nacht, die – manchen Ahadith zufolge – in den letzten zehn ungeraden Tagen des Monats Ramadan zu erwarten ist. Aischa (r.a.) berichtete, dass der Gesandte Allahs (a.s.s.) sagte: „Erwartet Lailat-ul-Qadr in den letzten zehn Tagen des Ramadan, die ungerader Zahl sind.“ (Al-Bukhârî). Um diese gesegnete Nacht optimal zu nutzen, wird Muslimen empfohlen, sich besonders intensiv dem Gebet, der Rezitation des Qur’ân und dem Bittgebet zu widmen. Aischa (r.a.) fragte den Propheten (a.s.s.): „O Gesandter Allahs, was würdest du mir (für ein Bittgebet) empfehlen, wenn ich weiß, in welcher Nacht Lailat-ul-Qadr ist? Was soll ich sagen?“ Er sagte: „Sprich dann: ‚O Allah, mein Gott! Wahrlich Du bist Der Allvergebende, und Du liebst die Vergebung, so vergib mir!‘“ (Ahmad, At-Tirmîdhî und Ibn Mâdscha). Dies ist ein Bittgebet, das die Essenz der Suche nach Vergebung in dieser gesegneten Nacht widerspiegelt.
Das Sich-Zurückziehen in die Moschee (I'tikâf)
Das Sich-Zurückziehen in die Moschee, bekannt als I'tikâf, ist eine Sunna-Handlung, die den Gläubigen die Möglichkeit bietet, sich vollständig auf die Anbetung Allahs zu konzentrieren und sich von den weltlichen Ablenkungen zu lösen. Es ist keine Pflicht, sondern eine Empfehlung für diejenigen, die sich nach der Sunna des Propheten (a.a.s.) während des Fastenmonats zurückziehen und sich ganz auf Allah (t.) und Seine Gnade konzentrieren möchten. Die Abgeschlossenheit in der Moschee kann zu jeder Zeit vorgenommen werden, insbesondere aber während der letzten 10 Tage des Fastenmonats Ramadan, da in diesem Zeitraum die Lailat-ul-Qadr vermutet wird. Während des I'tikâf verbringen Muslime ihre Zeit mit Gebet, Qur’ân-Rezitation, Gedenken an Allah (Dhikr) und Selbstreflexion, um eine tiefere spirituelle Verbindung zu entwickeln.
Id-ul-Fitr (Fest zum Ende des Ramadan)
Das Ende des Fastenmonats Ramadan wird mit einem der wichtigsten Feste im Islam gefeiert: Id-ul-Fitr, das Fest des Fastenbrechens. Es ist eine wichtige Tradition unter den Musliminnen und Muslimen, dieses Fest mit Freude und Dankbarkeit zu begehen. Üblicherweise wird in der Moschee oder, falls Platzmangel herrscht, in angemieteten Räumlichkeiten, ein gemeinschaftliches Festgebet am Morgen des ersten Tages des Monats Schawwâl durchgeführt. Dieses Gebet ist ein Ausdruck des kollektiven Dankes an Allah (t.) für die Gnade, den Fastenmonat erfolgreich absolviert zu haben. Anschliessend beglückwünscht man sich gegenseitig mit den Worten „Eid Mubarak“ (Gesegnetes Fest) und stattet insbesondere den älteren Verwandten und Bekannten einen Besuch ab, um die familiären und sozialen Bande zu stärken. Es ist eine Zeit der Gemeinschaft, der Freude und des Teilens von Speisen und Geschenken.
Zakat-ul-Fitr (Abgabe anlässlich des Ramadan-Festes)
Eine weitere wichtige Pflicht, die mit dem Ende des Ramadans verbunden ist, ist die Zakat-ul-Fitr. Die Zahlung dieser Zakat ist Pflicht für alle Muslime (Erwachsene und Kinder), die die Möglichkeit dazu haben. Sie wird als Reinigung und Ausgleich für die Verfehlungen während des Fastens im Ramadan angesehen – seien es unachtsame Worte oder kleine Fehler. Diese Zakat betrug ursprünglich ein Sa‘ (ca. vier Handvoll) Weizen, Rosinen oder Datteln. Anstelle dieser Naturalien darf man heutzutage den Gegenwert in Bargeld entrichten, was die Verteilung und Nutzung der Spende in modernen Gesellschaften erleichtert. Die Höhe der Zakat wird jedes Jahr für jedes Land entsprechend der Kaufkraft der jeweiligen Landeswährung neu festgelegt. Sie richtet sich nicht nach den persönlichen Vermögensverhältnissen, sondern entspricht etwa dem Gegenwert für eine einfache Mahlzeit im jeweiligen Land. Diese Zakat soll im Zeitraum von Anfang bis Ende des Fastenmonats Ramadan entrichtet werden, in jedem Fall aber vor dem Fest des Fastenbrechens (‘Id-ul-Fitr), damit die Bedürftigen die Mittel rechtzeitig erhalten, um das Fest mitfeiern zu können.
Häufig gestellte Fragen zum Fasten im Ramadan
Was macht das Fasten ungültig?
Das Fasten wird ungültig durch absichtliches Essen, Trinken oder Rauchen, die orale oder nicht-orale Zuführung nährwerthaltiger Substanzen in den Körper, absichtliches Erbrechen, Selbstbefriedigung und Geschlechtsverkehr. Handlungen aus Vergesslichkeit oder Versehen machen das Fasten jedoch nicht ungültig.
Was ist während des Fastens erlaubt?
Erlaubt sind unter anderem das vollständige Eintauchen des Körpers in Wasser, der Gebrauch von Augen-, Ohren- und Nasentropfen, Hautcremes, das Ausspülen von Mund und Nase (ohne Schlucken), Zahnpflege (ohne absichtliches Schlucken), das Küssen des Ehepartners (ohne Samenerguß), Blutentnahme, Darmeinlauf, Einatmen von Staub, Riechen von Parfum und das Abschmecken von Speisen, solange nichts geschluckt wird. Auch das Schlucken des eigenen Speichels und der Beginn des Fastens im Zustand der rituellen Unreinheit sind erlaubt, wobei die Ganzkörperwaschung vor dem Fadschr-Gebet erfolgen sollte.
Muss ich versäumte Fastentage nachholen?
Ja, in den meisten Fällen müssen versäumte Fastentage nachgeholt werden, insbesondere für Reisende, Kranke, menstruierende Frauen, Wöchnerinnen, Schwangere und Stillende, wenn diese das Fasten aussetzen. Alte Menschen und chronisch Kranke müssen versäumte Tage nicht nachholen, sondern stattdessen für jeden versäumten Tag einen Armen speisen.
Wann beginnt und endet das Fasten an einem Tag?
Das tägliche Fasten beginnt bei Anbruch der Morgendämmerung, sobald der weiße Faden des Morgenlichts vom schwarzen Faden der Nacht unterscheidbar wird. Es endet bei Sonnenuntergang, wenn das Fasten mit dem Iftar (Fastenbrechen) beendet wird.
Was ist Lailat-ul-Qadr?
Lailat-ul-Qadr, die Nacht der Macht, ist die heiligste Nacht im Ramadan, in der die ersten Verse des Qur’ân offenbart wurden. Sie ist besser als tausend Monate und ist eine Nacht des Segens, der Vergebung und des intensiven Bittgebets. Sie wird in den letzten zehn ungeraden Nächten des Ramadans vermutet.
Verwendete Abkürzungen
- t. (ta’âla): der Erhabene
- a.s.s. (‘alaihi assalatu wassalam): der Friede Allahs und Sein Segen sei mit ihm
- r.a. (radiya-Allahu ‘anhu): möge Allah an ihm Wohlgefallen haben
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