08/01/2024
Die Geschichte der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK) in der Zeit des Nationalsozialismus ist ein Kapitel voller Spannungen, Anpassungen und verzweifelter Widerstände. Sie offenbart die tiefgreifenden Herausforderungen, denen sich religiöse Institutionen stellen mussten, als eine totalitäre Ideologie die Gesellschaft durchdrang. Während die katholische Kirche durch das Reichskonkordat eine gewisse innere Geschlossenheit wahren konnte, stand die evangelische Kirche vor einer Zerreißprobe, die ihre Identität und ihre moralische Integrität auf fundamentale Weise infrage stellte. Die Gründung der DEK im Jahr 1933 war kein Akt der Einheit, sondern vielmehr der Beginn einer turbulenten Ära, in der die Kirche zwischen staatlicher Vereinnahmung und dem Versuch, ihren Glauben zu bewahren, hin- und hergerissen war.

- Die Gründung der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK) und ihre Verstrickungen
- Widerstand und Zersplitterung: Der Kirchenkampf
- Die dunkle Seite der Reformation: Martin Luthers Erbe
- Verflechtungen vor 1933: Die Evangelische Kirche und der Nationalsozialismus
- Die „Deutschen Christen“ und der Arierparagraph
- Der Fall Pfarrer Hoff: Ein erschütterndes Beispiel kirchlicher Verstrickung
- Nachkriegsaufarbeitung und das Stuttgarter Schuldbekenntnis
- Die Debatte um Adolf Eichmann und die jüngste Vergangenheit
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was war die Deutsche Evangelische Kirche (DEK)?
- Wer waren die „Deutschen Christen“?
- Was war die „Bekennende Kirche“?
- Welche Rolle spielte Martin Luther im Kontext des Antisemitismus im Dritten Reich?
- Was ist das „Stuttgarter Schuldbekenntnis“?
- Hat sich die evangelische Kirche ausreichend mit ihrer Vergangenheit im Nationalsozialismus auseinandergesetzt?
- Fazit: Eine anhaltende Auseinandersetzung
Die Gründung der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK) und ihre Verstrickungen
Die Deutsche Evangelische Kirche (DEK) entstand im Juli 1933 als Zusammenschluss der damals 30 deutschen evangelischen Landeskirchen. Sie löste den Deutschen Evangelischen Kirchenbund von 1922 ab und trat als Körperschaft des öffentlichen Rechts an dessen Stelle. Diese Neugründung erfolgte zu einem Zeitpunkt, als die sogenannten „Deutschen Christen“ – eine nationalsozialistisch geprägte Bewegung innerhalb des Protestantismus – bereits erheblichen Einfluss in vielen Kirchenleitungen der Landeskirchen gewonnen hatten.
Die Idee einer einheitlichen evangelischen Reichskirche war nicht neu, doch ihre Realisierung unter dem Nationalsozialismus erhielt eine fatale Wendung. Bei den Wahlen zur ersten Reichssynode im Juli 1933 nahmen die Nationalsozialisten massiven Einfluss zugunsten ihres Kandidaten für das Amt des Reichsbischofs, Ludwig Müller. Müller, ein überzeugter Nationalsozialist und bedingungsloser Gefolgsmann Hitlers, wurde zum Reichsbischof gewählt. Seine Amtseinführung in Wittenberg, bei der Berichten zufolge etwa die Hälfte der anwesenden Pfarrer SA-Uniformen trugen und in Berlin Hakenkreuzfahnen von allen Kirchtürmen wehten, signalisierte die tiefe Verstrickung der neuen Kirchenführung mit dem Regime. Dies stand im krassen Gegensatz zum traditionellen „Summepiskopat“, der Überbetonung des Gehorsams gegenüber dem Staat, die in deutsch-nationalen Kreisen des Protestantismus über Jahrhunderte unter dem Motto „Thron und Altar“ gepflegt worden war.
Nach seiner Amtsübernahme am 20. Dezember 1933 gliederte Müller die evangelischen Jugendverbände, die sich zum Evangelischen Jugendwerk Deutschlands zusammengeschlossen hatten, ohne Rücksprache und gegen deren erklärten Willen in die Hitler-Jugend ein. Müllers aggressive Politik und seine offene Verquickung christlicher Lehren mit nationalsozialistischem Gedankengut stießen jedoch rasch auf Widerstand. Versuche, die aufkeimende Kritik mit einem „Maulkorberlass“ und Disziplinarmaßnahmen zu unterdrücken, scheiterten. Die zunehmenden Beschwerden führten zu einem Treffen evangelischer Kirchenführer mit Hitler im Januar 1934, bei dem die Kirchenführer ihre Loyalität zum Staat erklärten, Müllers Sturz jedoch ausblieb. Müller setzte daraufhin seine Umstrukturierungspläne fort, was die Kirche weiter spaltete.
Widerstand und Zersplitterung: Der Kirchenkampf
Der Widerstand gegen die vollständige Gleichschaltung der Kirche und die Verquickung christlicher Lehre mit der nationalsozialistischen Ideologie war zunächst gering, aber er formierte sich. Es bildeten sich einzelne „bekennende Gemeinden“ und unter der Führung von Martin Niemöller der „Pfarrernotbund“, der jedoch nur etwa 7000 Mitglieder umfasste. Die DEK zerfiel letztlich in mehrere Gruppierungen, die in einer ungeklärten Rechtslage nebeneinander existierten:
- Die „Bistümer“: Dies waren die bereits umstrukturierten Landeskirchen, die von „Deutschen Christen“ geführt wurden und sich als Teil der nationalsozialistischen Einheitskirche verstanden.
- Die „Intakten Kirchen“: Dazu gehörten Hannover, Bayern, Württemberg und Westfalen. Sie blieben formal in der Einheitskirche, lehnten aber Ludwig Müller als Führer ab und versuchten, ihre Eigenständigkeit zu wahren.
- Die „Zerstörten Kirchen“: In diesen Regionen weigerten sich die „bekennenden Gemeinden“, sich der Einheitskirche zu unterwerfen und operierten oft im Untergrund.
- Die „Bekennende Kirche“ (BK): Sie verstand sich als die „wahre“ evangelische Kirche und handelte unter Berufung auf das Dahlemer Notrecht, das die Loyalität zu Christus über die Loyalität zum Staat stellte. Diese Gruppe wurde zu einem wichtigen moralischen Gegenpol, auch wenn ihr Einfluss begrenzt war.
Der Einfluss von Reichsbischof Müller sank durch die anhaltenden internen Auseinandersetzungen. Dies führte zur Einsetzung des Ministers für kirchliche Angelegenheiten, Hanns Kerrl, durch „Führererlass“ im Juli 1935. Ein Gesetz vom 24. September 1935 sollte die Einheit der DEK „sichern“ und diente als Legitimation für zahlreiche Verordnungen. Ein neu eingerichteter „Reichskirchenausschuss“ (RKA) unter Wilhelm Zoellner übernahm die Leitung der DEK anstelle Müllers und erhielt zunächst Unterstützung von den intakten Landeskirchen und einigen BK-Bruderräten. Als der RKA jedoch im Sommer 1936 „Irrlehren“ der Thüringer Deutschen Christen verurteilte, begann das Reichsministerium, die Ausschüsse massiv zu behindern. Jede Ausübung kirchenregimentlicher Befugnisse durch die Bekennende Kirche wurde verboten. Mit dem Rücktritt des RKA im Februar 1937 und der Verhaftung führender BK-Vertreter wie Martin Niemöller entschied das Regime die Auseinandersetzung letztlich für sich. Die Führung der Deutschen Evangelischen Kirche übernahm fortan der Leiter der Deutschen Evangelischen Kirchenkanzlei, und die DEK spielte keine eigenständige Rolle im Kirchenkampf mehr. Auch Kerrls Bedeutung schwand schnell. Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs bemühte sich Reichsbischof Müller vergeblich um Hitlers persönliche Unterstützung. Nach Kerrls Tod 1941 übte sein Staatssekretär Hermann Muhs das Ministeramt kommissarisch bis Kriegsende aus.
Die dunkle Seite der Reformation: Martin Luthers Erbe
Die Rolle der Evangelischen Kirche im Dritten Reich kann nicht ohne einen Blick auf die historischen Wurzeln des christlichen Antijudaismus in Europa verstanden werden, insbesondere im Hinblick auf Martin Luther. Obwohl es für viele Protestanten bis heute schwer vorstellbar ist, enthielten Luthers Schriften, insbesondere sein Werk „Von den Juden und ihren Lügen“ aus dem Jahr 1543, zutiefst antisemitische Äußerungen. Luther fragte sich dort: „Was sollen wir Christen nun tun mit diesem verdammten, verworfenen Volk der Juden?“ und schlug dann sieben drastische Schritte vor, die er als „scharfe Barmherzigkeit“ bezeichnete:
- Verbrennung ihrer Synagogen.
- Zerstörung ihrer Häuser und die Verpflichtung, in Ställen und Scheunen zu wohnen.
- Wegnahme ihrer Gebetbücher und Talmudim.
- Verbot des Lehrens für ihre Rabbiner bei Androhung der Todesstrafe.
- Entzug des freien Geleits und Wegerechts für ihre Händler.
- Verbot des „Wucherns“ (Geldgeschäft), Einziehung allen Bargeldes und Schmucks.
- Zuweisung von körperlicher Arbeit an junge, kräftige Juden.
Diese Äußerungen, die Margot Käßmann als „die dunkle Seite der Reformation“ bezeichnete, waren keine bloßen Randbemerkungen. Sie speisten sich aus jahrhundertealten Stereotypen, wie der Vorstellung, die Juden seien gottlos, christenfeindlich, hätten den Gottesmord begangen, verübten Ritualmorde oder strebten heimlich nach Weltherrschaft. Es ist unbestreitbar, dass Luthers Worte eine Grundlage für die spätere, menschenverachtende Agitation der Nazis bildeten. Adolf Hitler selbst soll gesagt haben: „Luther war ein großer Mann, ein Riese. Mit einem Ruck durchbrach er die Dämmerung, sah den Juden, wie wir ihn erst heute zu sehen beginnen.“ Dies unterstreicht die problematische Rezeption Luthers im nationalsozialistischen Gedankengut und die Notwendigkeit einer kritischen Auseinandersetzung mit diesem Erbe.
Verflechtungen vor 1933: Die Evangelische Kirche und der Nationalsozialismus
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die evangelische Kirche erst nach der Machtergreifung Hitlers im Jahr 1933 Partei für die Nationalsozialisten ergriff. Bereits in der Weimarer Republik gab es gewichtige Beziehungen und Sympathien zwischen Teilen der Evangelischen Kirche und den Nazis. Ein Beispiel hierfür ist Hans Meiser, der spätere Landesbischof Bayerns. Bereits 1926 verfasste er ein „Gutachten“ mit dem Titel „Die evangelischen Gemeinden und die Judenfrage“, in dem er sich gegen die „Verjudung unseres Volkes“ wehrte und sich mit den völkischen Idealen einverstanden erklärte, die „die Rassenfrage als den Kernpunkt der Judenfrage“ sahen. Meiser beklagte den Einfluss der Juden, forderte ein „Zurückdrängen des jüdischen Geistes im öffentlichen Leben“ und die „Reinhaltung des deutschen Blutes“ – eine Gedankenwelt, die der kranken Philosophie der Nazis entsprach.
Ein weiteres erschreckendes Beispiel ist die SA-Fahnenweihe, die der evangelisch-lutherische Pfarrer Martin Weigel 1926 vor dem Altar der Lorenzkirche in Nürnberg vornahm. Dies geschah zu einer Zeit, als die NSDAP bei Wahlen weniger als 5% der Stimmen erhielt, was darauf hindeutet, dass kein äußerer Druck als Beweggrund vorlag, sondern eine innere Überzeugung oder Sympathie.
Im November 1930 veröffentlichte das „Deutsche Pfarrerblatt“, das den gesamten deutschen Pfarrerstand erreichte und Pflichtorgan des Pfarrervereins war, einen Grundsatzbeitrag von Pfarrer Friedrich Wienecke über das Verhältnis von NSDAP und Kirche. Wienecke erklärte es zur Aufgabe der Kirchenmänner, in die „Tiefe der nationalsozialistischen Gedankenwelt“ zu schauen und sich nicht durch „äußere Schönheitsfehler“ wie Härte oder Rohheit abschrecken zu lassen. Er sah in der Nazi-Bewegung eine von Gott gewollte Aufgabe zur Förderung des „arisch-germanischen Menschen“ und zur „Gesundung“ des Volkes. Der Nachdruck dieses Artikels im NSDAP-Blatt „Völkischer Beobachter“ belegt die enge Verbindung und das Kalkül hinter dieser kirchlichen Haltung.
Die „Deutschen Christen“ und der Arierparagraph
Die „Glaubensbewegung Deutsche Christen“ (DC) wurde 1932 als Zusammenschluss evangelisch getaufter Nationalsozialisten gegründet. Ihr Ziel war es, der NS-Ideologie in der Kirche Raum und schließlich Alleingeltung zu verschaffen. Sie pflegten ein „arteigenes Christentum“, das durch Elemente einer „neuheidnischen“ Religiosität aus dem „Volkstum“ erneuert werden sollte. Die DC wollten das Führerprinzip innerkirchlich verankern und strebten die Vereinheitlichung der bisher nach Konfessionen gegliederten Landeskirchen in einer Reichskirche an. Sie wurden von Pfarrern wie Joachim Hossenfelder geführt und von namhaften Theologen wie Emanuel Hirsch gefördert, der die DC-Theologie mit seinem Buch „Deutschlands Schicksal“ (1920) vorbereitete. Auch Paul de Lagarde und Arthur Dinter gelten als Vorläufer, da sie wie die DC Paulus von Tarsus zum Verderber des Christentums erklärten, Jesus als antijüdischen „Propheten“ darstellten und eine national-deutsche Religion vertraten. Es muss nochmals betont werden, dass diese Entwicklungen lange vor der offiziellen Machtergreifung Hitlers stattfanden.
Ein entscheidender Punkt, der die Haltung der evangelischen Kirchenführung zu Hitler verdeutlicht, war die Einführung des Arierparagraphen. Bei der Wahl des Reichsbischofs im Mai 1933 wurde zunächst der nicht den DC angehörige Friedrich von Bodelschwingh nominiert. Doch aufgrund des massiven Drucks der Deutschen Christen musste er sein Amt bereits nach einem Monat aufgeben. Die Reichskirchenleitung ging daraufhin an Ludwig Müller über, der zuvor von Hitler zum „Bevollmächtigten für Angelegenheiten der evangelischen Kirche“ ernannt worden war. Bei den Kirchenwahlen am 23. Juli 1933 gewannen die Deutschen Christen dank einer außergewöhnlich hohen Wahlbeteiligung einen Stimmenanteil von 70%. Daraufhin lösten sie in allen von ihnen geführten Landeskirchen das parlamentarische System auf, sodass nur drei intakte Landeskirchen übrig blieben.
Bei der ersten Nationalsynode unter Müllers Leitung wurde der Arierparagraph durchgesetzt. Dieser Paragraph entzog jedem Pfarrer und Kirchenbeamten nicht-arischer Herkunft sein Amt. Diese Handlung belegt eindeutig, dass zumindest die Führung der evangelischen Kirche nicht in einem eindeutigen Konfrontationskurs zu Hitler stand, wie später teilweise versucht wurde zu kommunizieren. Vielmehr trug die evangelische Kirche durch Handlungsweisen wie den Arierparagraphen eine nicht unerhebliche Mitschuld daran, dass Hitler sein verbrecherisches Tun, welches im Holocaust seinen unrühmlichen Höhepunkt finden sollte, realisieren konnte.
Der Fall Pfarrer Hoff: Ein erschütterndes Beispiel kirchlicher Verstrickung
Die tiefen Verstrickungen und die spätere Strafvereitelung in Teilen der evangelischen Kirche zeigen sich drastisch am Beispiel des Berliner Pfarrers Hoff. Dieser rühmte sich, am Totensonntag 1931 als erster Geistlicher Berlins einen Gottesdienst für die „gefallenen Nationalsozialisten“ gehalten zu haben – Goebbels sandte ihm dafür ein Dankesschreiben. Im Frühjahr 1934 wurde Hoff als Konsistorialrat in das Konsistorium der Mark Brandenburg berufen und ließ sich in SA-Uniform vereidigen. Er denunzierte Kollegen der Bekennenden Kirche im SS-Organ „Das Schwarze Korps“ und prahlte später als Wehrmachtssoldat an der Ostfront mit seinem Einsatz gegen „Partisanen“ und „Spione“.
Im Januar 1943, zum 10. Jahrestag der Hitlerherrschaft, dankte Hoff in einem Aufruf an die Berliner dem Allmächtigen und bat um Segen für den „geliebten Führer“. Er erklärte, wer die umgewandelten Kirchen Russlands und den „unheimlichen Einfluss des Judentums“ im Osten gesehen habe, könne würdigen, was die Herrschaft der Nationalsozialisten für Deutschland bedeute. Später reagierte er empört auf einen Rundbrief eines Oberkonsistorialrats mit Psalterzitaten, da ihm dieser zu weichlich erschien. Er fragte, wie angesichts des Ringens mit dem „Weltjudentum“ „jüdische Rachepsalmen“ als Offenbarung göttlichen Erbarmens dienen könnten. Er wandte sich an seinen Adressaten: „Vielleicht gönnen Sie mir darin ein Wort der Aufklärung, wie ich es mit alldem vereinbaren kann, dass ich in Sowjetrussland eine erhebliche Anzahl von Juden, nämlich viele Hunderte, habe liquidieren helfen.“
Nach Kriegsende ließ sich Hoff als „heimatvertriebener Ostpfarrer“ bei Hamburg nieder. Obwohl die Berliner Kirchenleitung von seinem Bekennerbrief wusste, lehnte er den Verzicht auf seine geistlichen Rechte ab. Ein Disziplinarverfahren entschied 1948 auf „Entfernung aus dem Dienst“. Doch Hoff focht das Urteil an und erreichte im Februar 1957 die erneute Zuerkennung der Rechte des geistlichen Standes. Norddeutsche Landeskirchen gaben ihm befristete Seelsorgeaufträge. 1960, zu seinem 70. Geburtstag, sandte ihm das Landeskirchenamt Hannover fromme Segenswünsche. Dieser Fall ist eine mehrfache Beschämung: zum einen, dass ein solcher Geistlicher jahrzehntelang Pfarrer sein konnte; zum anderen, wie die Berliner Nachkriegskirche unter Bischof Otto Dibelius mit ihm umging. Sie deckte einen Mann, der als Kriegsverbrecher galt und mutmaßlich am Holocaust beteiligt war, anstatt den Fall der NS-Ermittlungsstelle in Ludwigsburg zu übergeben. Dies wirft die Frage nach einer kirchlichen Strafvereitelung im Amt auf.
Nachkriegsaufarbeitung und das Stuttgarter Schuldbekenntnis
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die DEK im August 1945 durch den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) abgelöst. Mit dem Stuttgarter Schuldbekenntnis im Oktober 1945 bekannte die EKD erstmals eine Mitschuld an den Verbrechen des Nationalsozialismus. Es war ein wichtiger Schritt zur internationalen Aussöhnung, aber die interne Aufarbeitung der Rolle der Kirche im Holocaust blieb lange Zeit unzureichend.

Ein erschütterndes Zeugnis der mangelnden Empathie und tief sitzenden theologischen Muster liefert das „Wort zur Judenfrage“ des evangelischen Reichsbruderrates vom April 1948, also drei Jahre nach Kriegsende und der allgemeinen Kenntnis des Holocaust. Darin hieß es: „Israel unter dem Gericht ist die unauflösbare Bestätigung der Wahrheit, Wirklichkeit des göttlichen Wortes und die stete Warnung Gottes an seine Gemeinde. Dass Gott nicht mit sich spotten lässt, ist die stumme Predigt des jüdischen Schicksals, uns zur Warnung, den Juden zur Mahnung, ob sie sich nicht bekehren möchten zu dem, bei dem allein auch ihr Heil steht.“ Diese Äußerungen stammen von jenem Teil der evangelischen Kirche, der sich formal gegen Hitler stellte – dem leitenden Gremium der Bekennenden Kirche. Sie zeigen, dass selbst im „Widerstand“ antisemitische theologische Muster fortbestanden und die Not der verfolgten Juden nicht als eigene Schuld erkannt wurde.
Martin Niemöller, eine Schlüsselfigur der Bekennenden Kirche, fasste die Passivität vieler Christen angesichts der Verbrechen in seinem bekannten Gedicht von 1976 zusammen: „Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist. Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Sozialdemokrat. Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Gewerkschafter. Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.“ Dieses Zitat verdeutlicht die Tragik des fehlenden umfassenden Widerstands.
Die geschichtliche Aufarbeitung der Bekennenden Kirche offenbarte zudem, dass auch Mitglieder dieser Widerstandsgruppe in Hitlers SS waren oder in Konzentrationslagern tätig waren. Beispiele wie Kurt Gerstein, der sich wissentlich zur SS bewarb, um Verbrechen zu verhindern, oder Hans Friedrich Lenz, der Dienst im Außenlager Hersbruck verrichtete, zeigen die komplexen und oft widersprüchlichen Biografien. Gerstein, der für die Beschaffung von Zyklon B zuständig war, nahm sich 1945 in französischer Haft das Leben, nachdem er seine Version der Ereignisse erzählt hatte. Seine spätere Rehabilitierung durch den damaligen Ministerpräsidenten und späteren Bundeskanzler Kiesinger, selbst ehemaliges NSDAP-Mitglied, wirft weitere Fragen auf.
Die Debatte um Adolf Eichmann und die jüngste Vergangenheit
Auch nach dem Krieg war die offizielle Haltung der evangelischen Kirche nicht immer ein Ruhmesblatt. Ein durch den SPIEGEL aufgedeckter Brief aus dem Jahr 1960 zeigt, dass sich der Rat der EKD bei der Bundesregierung unter Konrad Adenauer für den Holocaust-Organisator Adolf Eichmann eingesetzt hatte. Ein Linzer Superintendent bescheinigte Eichmann eine „grundanständige Gesinnung“, ein „gütiges Herz“ und „große Hilfsbereitschaft“. Bischof Hermann Kunst, Vertreter der EKD bei der Bundesregierung, leitete dieses Votum mit dem Hinweis „mindestens interessant“ an das Auswärtige Amt weiter. Dies belegt, dass auch offizielle Vertreter der EKD sich für einen der Hauptorganisatoren des Holocaust einsetzten.
Selbst in jüngster Vergangenheit gab es kritische Vorfälle. Im August 2011 publizierte der evangelische Theologe Jochen Vollmer im Deutschen Pfarrerblatt einen eindeutig antizionistischen Aufsatz, der auf starke öffentliche Kritik stieß, jedoch von kirchenoffizieller Seite, auch von Margot Käßmann, nie verurteilt wurde. Vollmer schrieb: „Ein jüdischer Staat ist eben ein Staat, der seine jüdische Identität – die nichtjüdische Bevölkerung ausgrenzend und damit den einen und universalen Gott, der für Juden und Nichtjuden in gleicher Weise da sein will, verleugnend – mit staatlicher Gewalt nach innen und nach außen sichern will.“ Solche Äußerungen zeigen, dass die Auseinandersetzung mit den eigenen Verstrickungen und antisemitischen Mustern in der evangelischen Kirche ein fortwährender Prozess ist.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Geschichte der Evangelischen Kirche im Nationalsozialismus wirft viele Fragen auf. Hier sind einige der am häufigsten gestellten:
Was war die Deutsche Evangelische Kirche (DEK)?
Die Deutsche Evangelische Kirche (DEK) war von 1933 bis 1945 eine Vereinigung der zunächst 30 deutschen evangelischen Landeskirchen in der Zeit des Nationalsozialismus. Sie wurde als Einheitskirche unter dem Einfluss der „Deutschen Christen“ gegründet und sollte die protestantischen Kirchen im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie gleichschalten.
Wer waren die „Deutschen Christen“?
Die „Deutschen Christen“ waren eine nationalsozialistisch und antisemitisch ausgerichtete Strömung innerhalb der evangelischen Kirche. Sie wollten das Christentum „arisieren“, das Alte Testament und „jüdische“ Einflüsse entfernen sowie das Führerprinzip in der Kirche etablieren.
Was war die „Bekennende Kirche“?
Die „Bekennende Kirche“ (BK) war eine Widerstandsbewegung innerhalb der evangelischen Kirche, die sich gegen die Gleichschaltung durch die „Deutschen Christen“ und die Vereinnahmung durch das NS-Regime wandte. Sie lehnte den Arierparagraphen ab und betonte die alleinige Autorität der Bibel und des Glaubensbekenntnisses. Persönlichkeiten wie Martin Niemöller und Dietrich Bonhoeffer gehörten ihr an.
Welche Rolle spielte Martin Luther im Kontext des Antisemitismus im Dritten Reich?
Martin Luthers späte antisemitische Schriften, insbesondere „Von den Juden und ihren Lügen“, wurden von den Nationalsozialisten und den „Deutschen Christen“ instrumentalisiert, um ihren eigenen Antisemitismus zu legitimieren und eine Brücke zwischen protestantischer Tradition und NS-Ideologie zu schlagen. Obwohl Luthers Kontext ein anderer war, trugen seine Äußerungen dazu bei, ein Klima der Judenfeindlichkeit zu schaffen.
Was ist das „Stuttgarter Schuldbekenntnis“?
Das „Stuttgarter Schuldbekenntnis“ wurde im Oktober 1945 vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) verfasst. Es bekannte eine Mitschuld der Kirche an den Verbrechen des Nationalsozialismus und war ein wichtiger erster Schritt zur moralischen und theologischen Aufarbeitung der Vergangenheit, insbesondere gegenüber der internationalen ökumenischen Bewegung.
Hat sich die evangelische Kirche ausreichend mit ihrer Vergangenheit im Nationalsozialismus auseinandergesetzt?
Die Aufarbeitung der evangelischen Kirche ist ein fortlaufender Prozess. Während das Stuttgarter Schuldbekenntnis ein wichtiger Anfang war, zeigten spätere Ereignisse wie das „Wort zur Judenfrage“ von 1948 und der Fall Eichmann, dass die tiefgreifende Auseinandersetzung mit Antisemitismus und Mitschuld lange Zeit unzureichend war. Die Kirche hat in den letzten Jahrzehnten erhebliche Schritte unternommen, um sich kritisch mit ihrer Geschichte auseinanderzusetzen und Verantwortung zu übernehmen, doch die Debatte ist noch nicht abgeschlossen.
Fazit: Eine anhaltende Auseinandersetzung
Die Geschichte der Deutschen Evangelischen Kirche im Nationalsozialismus ist ein Mahnmal für die Gefahren der Anpassung und des fehlenden Widerstands. Sie zeigt, wie selbst eine Institution, die sich auf christliche Werte beruft, in eine menschenverachtende Ideologie verstrickt werden kann. Die „Deutschen Christen“ versuchten, das Christentum mit dem Nationalsozialismus zu verschmelzen, während die Bekennende Kirche einen mutigen, wenn auch begrenzten, Widerstand leistete. Doch die Verstrickungen reichten tiefer, bis in die theologischen und kulturellen Wurzeln, die den Antisemitismus nährten.
Auch 69 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der Ablösung der DEK durch die EKD ist die Aufarbeitung nicht abgeschlossen. Die kritische Auseinandersetzung mit Martin Luthers antisemitischem Erbe, die Rolle von Kirchenführern vor und während der NS-Zeit sowie die zögerliche oder unzureichende Aufarbeitung nach 1945 sind weiterhin wichtige Themen. Die Forderung nach einer eindeutigen Distanzierung von den antisemitischen Äußerungen Luthers und einer umfassenden Entschuldigung für das Fehlverhalten im Dritten Reich, verbunden mit Wiedergutmachung, bleibt bestehen. Das Lutherjahr 2017 war eine Chance, die von der evangelischen Kirche genutzt wurde, um diese Themen nochmals verstärkt in den Fokus zu rücken. Die Geschichte der DEK ist eine ständige Erinnerung daran, dass Zukunft Erinnerung braucht und dass die Wachsamkeit gegenüber allen Formen von Hass und Diskriminierung eine dauerhafte Aufgabe ist, besonders für eine Kirche, die sich zu den Werten der Nächstenliebe und Gerechtigkeit bekennt.
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