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Evangelische Kirche: Eintritt & Kosten verstehen

17/05/2026

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Der Gedanke, Teil einer Glaubensgemeinschaft zu werden, mag viele Fragen aufwerfen. Besonders häufig wird dabei die Frage gestellt: „Was kostet der Eintritt in die Kirche?“ Diese Frage ist verständlich, doch die Antwort darauf ist oft überraschender und vielschichtiger, als man zunächst annimmt. Wir laden Sie ein, die Evangelische Kirche neu zu entdecken, sei es als Neuling im Glauben oder als jemand, der nach einer Auszeit wieder dazugehören möchte. Es geht nicht nur um Formalitäten, sondern um eine tiefere Verbindung zu Gemeinde, Glaube und Gott.

Was kostet der Eintritt in die Kirche?
Der Eintritt kostet nichts. Aber als Mitglied der Kirche werden Sie, sofern Sie Lohn oder Einkommensteuer zahlen, auch Kirchensteuer bezahlen. Sie beträgt neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Denn die Kirche braucht diese finanziellen Mittel, um ihre Aufgaben erfüllen zu können.

Der Weg zur Mitgliedschaft: Ein Überblick

Der Eintritt in die Evangelische Kirche ist ein offener Prozess, der Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen willkommen heißt. Ob Sie noch nie einer christlichen Kirche angehört haben oder bereits Mitglied waren und nun zurückkehren möchten – der Weg steht Ihnen offen. Es ist eine Einladung, neue Erfahrungen zu sammeln und Teil einer weltweiten Gemeinschaft zu werden.

Taufe als Eintrittsgrundlage für Ungetaufte

Für all jene, die noch nicht getauft sind, bildet die Taufe den Grundstein für die Mitgliedschaft in der christlichen Kirche. Dieser bedeutsame Schritt wird in einem feierlichen Gottesdienst in Ihrer örtlichen Kirchengemeinde vollzogen. Der Gemeindepfarrer oder die Gemeindepfarrerin begleitet Sie durch diesen Prozess und steht Ihnen für alle Fragen zur Seite. Die Taufe ist nicht nur ein Sakrament, sondern symbolisiert auch die Aufnahme in die Gemeinschaft der Gläubigen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, den Kontakt zu Ihrer örtlichen Gemeinde herzustellen, um diesen besonderen Schritt zu besprechen und zu planen.

Wiedereintritt: Eine vereinfachte Rückkehr

Vielleicht haben Sie die Kirche in der Vergangenheit verlassen und verspüren nun den Wunsch, wieder dazuzugehören. Der Wiedereintritt in die Evangelische Kirche ist unkompliziert gestaltet. Auch dieser Schritt kann direkt bei Ihrem Gemeindepfarrer oder Ihrer Gemeindepfarrerin vor Ort erfolgen. Viele Kirchengemeinden bieten hierfür ein vereinfachtes Verfahren an. Darüber hinaus gibt es in größeren Städten, wie zum Beispiel in Bonn, zentrale Kircheneintrittsstellen, die speziell für diesen Zweck eingerichtet wurden. Diese Stellen bieten eine niederschwellige Möglichkeit, sich beraten zu lassen und die Formalitäten schnell und unbürokratisch zu erledigen. Ihre frühere Taufe bleibt dabei übrigens immer gültig – es ist keine erneute Taufe nötig und auch keine Glaubensprüfung erwartet Sie. Es geht vielmehr darum, Sie wieder in der Gemeinschaft willkommen zu heißen.

Ein wichtiger Aspekt des Wiedereintritts ist die Erkenntnis, dass Ihre Taufe unwiderruflich gültig ist. Das bedeutet, dass ein Austritt aus der Kirche die Taufe nicht ungültig macht. Es gibt auch keine „Glaubensprüfung“ oder die Notwendigkeit, sich für einen früheren Austritt zu rechtfertigen. Vielmehr ist es für die Kirche von Interesse, die Gründe für einen Austritt zu verstehen, um daraus zu lernen und Angebote weiterzuentwickeln. Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie wieder dazugehören möchten, füllen Sie gemeinsam mit einem Kirchenmitarbeiter einen Aufnahmeantrag aus. Dieser Antrag wird dann an das Pfarramt Ihres ersten Wohnsitzes weitergeleitet, welches für Sie zuständig ist. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, sich für eine andere Gemeinde zu entscheiden, die Ihnen vielleicht näher liegt oder in der Sie sich besonders wohlfühlen.

Die Kostenfrage: Was kostet der Eintritt wirklich?

Nun zur Kernfrage, die viele beschäftigt: „Was kostet der Eintritt in die Kirche?“ Die Antwort ist klar und erfreulich: Der Eintritt selbst kostet nichts. Es gibt keine Beitrittsgebühr oder ähnliches. Diese Frage kann jedoch leicht zu Missverständnissen führen, da sie oft mit der Kirchensteuer in Verbindung gebracht wird.

Kirchensteuer: Ein Beitrag zur Solidarität

Obwohl der Eintritt kostenfrei ist, werden Sie als Mitglied der Evangelischen Kirche, sofern Sie Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, auch Kirchensteuer entrichten. Diese beträgt neun Prozent Ihrer Lohn- bzw. Einkommensteuer (in Bayern und Baden-Württemberg acht Prozent). Die Kirchensteuer ist kein „Preis fürs Beten“, sondern ein solidarischer Beitrag, der es der Kirche ermöglicht, ihre vielfältigen Aufgaben zu erfüllen. Diese Aufgaben reichen weit über Gottesdienste hinaus und umfassen ein breites Spektrum an sozialen, kulturellen und seelsorgerischen Angeboten, die der gesamten Gesellschaft zugutekommen.

Die Kirchensteuer finanziert unter anderem:

  • Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, beispielsweise in Kindertagesstätten und Jugendfreizeiten.
  • Soziale Dienste wie Schuldnerberatung, Schwangerenberatung und die Unterstützung Arbeitsloser.
  • Seniorenbetreuung und Angebote für ältere Menschen.
  • Kulturelle Angebote wie Kirchenmusik, Konzerte und Bildungsveranstaltungen.
  • Die Aufrechterhaltung der Gottesdienste und seelsorgerischen Begleitung bei Taufen, Hochzeiten, Beerdigungen und in Krisensituationen.
  • Den Erhalt kirchlicher Gebäude, die oft auch kulturelle und soziale Treffpunkte sind.

Durch die Koppelung an die Lohn- und Einkommensteuer berücksichtigt die Kirche die finanzielle Leistungsfähigkeit des Einzelnen. Das bedeutet, dass der Kirchensteuerbeitrag proportional zu Ihrem Einkommen ist. Wer mehr verdient, zahlt mehr; wer weniger verdient, zahlt weniger.

Wer zahlt Kirchensteuer und wer nicht?

Die Regelung zur Kirchensteuer ist sozial gestaffelt und nimmt Rücksicht auf die persönliche Lebenssituation. Nicht jeder, der Mitglied der Kirche ist, zahlt auch Kirchensteuer. Hier ist eine Übersicht:

Zahlt KirchensteuerZahlt keine Kirchensteuer
Personen mit zu versteuerndem Lohn- oder EinkommenPersonen ohne zu versteuerndes Einkommen (z.B. Studierende, Auszubildende ohne Einkommensteuerpflicht)
Arbeitnehmer und Selbstständige mit EinkommensteuerpflichtArbeitslose ohne zu versteuerndes Einkommen
Rentner mit zu versteuerndem EinkommenRentner ohne zu versteuerndes Einkommen
Kinder und Jugendliche

Diese Staffelung stellt sicher, dass die finanzielle Last gerecht verteilt wird und niemand durch die Kirchensteuer überfordert wird. Es ist ein Ausdruck der Solidarität und der gemeinsamen Verantwortung für die vielfältigen Aufgaben der Kirche.

Ihre Rechte und Möglichkeiten als Kirchenmitglied

Mit dem Eintritt in die Evangelische Kirche erwerben Sie nicht nur die Pflicht zur Kirchensteuer (sofern zutreffend), sondern auch eine Fülle von Rechten und Möglichkeiten, die Ihr Leben bereichern können. Sie werden Teil einer lebendigen Gemeinschaft, die Halt und Unterstützung bietet.

Teilhabe am Gemeindeleben

Als Kirchenmitglied können Sie aktiv am Gemeindeleben teilnehmen. Dazu gehört die Teilnahme am Abendmahl, einer zentralen Feier des christlichen Glaubens. Sie können zudem Patin oder Pate werden und somit eine wichtige Rolle bei der Begleitung eines Kindes im Glauben übernehmen. Die Kirche bietet zahlreiche Angebote für alle Altersgruppen – von Jugend-, Erwachsenen- und Seniorengruppen bis hin zu Bildungs- und Kulturveranstaltungen.

Seelsorge und kirchliche Amtshandlungen

Ein wichtiges Recht ist der Anspruch auf Seelsorge und pastorale Begleitung. Dies bedeutet, dass Pfarrerinnen und Pfarrer für Sie da sind, wenn Sie Trost, Rat oder einfach ein offenes Ohr brauchen. Auch in besonderen Lebensphasen stehen Ihnen die kirchlichen Amtshandlungen zur Verfügung, wie die Trauung, um Ihre Ehe unter Gottes Segen zu stellen, oder die Bestattung, um einen geliebten Menschen würdevoll zu verabschieden.

Engagement und Mitgestaltung

Die Evangelische Kirche lebt vom Engagement ihrer Mitglieder. Sie haben reichhaltige Möglichkeiten, sich ehrenamtlich zu engagieren – sei es sozial, kulturell oder musikalisch. Ob im Besuchsdienst für Ältere, in der Organisation von Gemeindefesten, im Kirchenchor oder in der Flüchtlingshilfe – Ihr Beitrag ist wertvoll und trägt dazu bei, die Gesellschaft menschlicher und werteorientierter zu gestalten. Darüber hinaus können Sie an den Wahlen zur Gemeindeleitung (Presbyterium) teilnehmen und somit aktiv die Zukunft Ihrer Kirchengemeinde mitgestalten. Ihre Mitgliedschaft stärkt die evangelische Kirche und leistet einen persönlichen Beitrag zu einer sozialen und menschenfreundlichen Gesellschaft.

Was Sie für den Eintritt benötigen

Um den Eintrittsprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten, sind einige Unterlagen hilfreich. Bringen Sie zu Ihrem Termin bitte einen gültigen persönlichen Ausweis mit. Falls vorhanden, sind auch Ihre Taufurkunde oder eine Bescheinigung über Taufdatum und -ort sowie – im Falle eines Wiedereintritts – die Austrittsbescheinigung vom Amtsgericht nützlich. Aber keine Sorge, sollten Ihnen diese Dokumente fehlen, kümmern sich die Kirchenmitarbeiter gerne um die Klärung der Formalitäten. Das Wichtigste ist Ihr Wunsch, Teil der Gemeinschaft zu werden.

Der Eintrittsprozess im Detail

Der Eintritt in die Evangelische Kirche ist bewusst einfach und persönlich gestaltet. Sie müssen keine komplizierten Formulare alleine ausfüllen oder lange Wartezeiten in Kauf nehmen.

Kontaktaufnahme und persönliche Beratung

Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme. Sie können sich direkt an das Pfarramt Ihrer örtlichen Kirchengemeinde wenden. Viele Gemeinden haben das vereinfachte Verfahren für den Wiedereintritt bereits implementiert. Ein persönliches Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin ermöglicht es Ihnen, alle offenen Fragen zu klären und den Prozess individuell zu besprechen. Dies ist eine gute Gelegenheit, Ihre Motivation zu teilen und sich über die Angebote der Gemeinde zu informieren.

Die zentralen Eintrittsstellen in Bonn

Für Menschen in und um Bonn wurden spezielle Kircheneintrittsstellen eingerichtet, die einen besonders einfachen Zugang ermöglichen. Diese Stellen bieten umfassende Beratung und erledigen alle Formalitäten für Sie. Sie sind eine hervorragende Anlaufstelle, wenn Sie einen schnellen und unkomplizierten Wiedereintritt wünschen oder sich zunächst unverbindlich informieren möchten. Es wird dringend empfohlen, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren, auch wenn die Öffnungszeiten großzügig sind, um Wartezeiten zu vermeiden und eine individuelle Beratung zu gewährleisten.

Kirchenpavillon an der Kreuzkirche
Kaiserplatz 1a, 53113 Bonn
Ansprechpartnerin: Martina Baur-Schäfer
Öffnungszeiten: Mo-Fr 11:00-17:00 Uhr, Sa nach Vereinbarung
Tel.: 0228 – 63 90 70

Haus der Evangelischen Kirche
Adenauerallee 37, 53113 Bonn
Ansprechpartner: Pfarrer Joachim Gerhardt
Öffnungszeiten: Mo-Fr 9:00-17:00 Uhr, und nach Vereinbarung
Tel.: 0228 – 68 80 300

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Um Ihnen den Eintritt so einfach wie möglich zu machen, beantworten wir hier einige der häufigsten Fragen:

Muss ich eine Glaubensprüfung ablegen, um einzutreten oder wieder einzutreten?
Nein, es gibt keine Glaubensprüfung. Die Kirche heißt Sie willkommen, so wie Sie sind, und erwartet keine Rechtfertigung für frühere Entscheidungen.

Was passiert, wenn ich keine Kirchensteuer zahlen kann?
Die Kirchensteuer ist an Ihre Lohn- oder Einkommensteuer gekoppelt. Wenn Sie kein zu versteuerndes Einkommen beziehen (z.B. während der Ausbildung, Arbeitslosigkeit oder im Ruhestand ohne entsprechende Einkünfte), zahlen Sie auch keine Kirchensteuer. Die Kirche nimmt Rücksicht auf Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit.

Kann ich meine Kirchengemeinde frei wählen?
Grundsätzlich werden Sie der Gemeinde zugeordnet, in deren Einzugsgebiet Ihr erster Wohnsitz liegt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich für eine andere Gemeinde zu entscheiden, wenn Sie dort eine engere Bindung oder spezielle Angebote finden.

Ist meine Taufe noch gültig, wenn ich aus der Kirche ausgetreten bin?
Ja, die Taufe ist ein einmaliges und unwiderrufliches Sakrament und bleibt immer gültig, unabhängig von einem Kirchenaustritt.

Wie lange dauert der Eintrittsprozess?
Der eigentliche Aufnahmeantrag und das Gespräch sind meist innerhalb eines Termins erledigt. Die Formalitäten im Hintergrund, wie die Weiterleitung an das Pfarramt, dauern in der Regel nur wenige Tage bis Wochen. In den zentralen Eintrittsstellen können die Prozesse oft sehr schnell abgewickelt werden.

Fazit

Der Eintritt in die Evangelische Kirche ist ein Schritt, der keine finanziellen Hürden in Form einer „Eintrittsgebühr“ kennt. Er ist ein offenes Angebot an alle, die sich nach Gemeinschaft, Orientierung und einem tieferen Sinn im Leben sehnen. Die Kirchensteuer, die als Mitglied entrichtet wird, ist ein solidarischer Beitrag, der die vielfältige und unverzichtbare Arbeit der Kirche in der Gesellschaft ermöglicht. Sie ist ein Investment in soziale Gerechtigkeit, Bildung, Kultur und Seelsorge, das weit über die Grenzen der Kirchenmauern hinauswirkt.

Durch Ihre Mitgliedschaft werden Sie nicht nur Teil einer lokalen Gemeinde, sondern auch der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche in Deutschland und der weltweiten Gemeinschaft aller Christinnen und Christen. Sie erhalten das Recht auf seelsorgerische Begleitung, kirchliche Amtshandlungen und die Möglichkeit, sich aktiv am Gemeindeleben zu beteiligen und die Gesellschaft mitzugestalten. Zögern Sie nicht, den Kontakt aufzunehmen und diesen bereichernden Weg für sich zu entdecken. Die Evangelische Kirche freut sich darauf, Sie willkommen zu heißen.

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