Was sagt man wenn man sich im Gebet bewegen will?

Bewegungen im Gebet: Was ist erlaubt?

19/11/2023

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Das Gebet (Salat) ist eine der fundamentalsten Säulen des Islam und stellt die direkte Verbindung des Gläubigen zu seinem Schöpfer, Allâh, dar. Es ist eine Zeit der Hingabe, der Konzentration und der Demut. Doch im Laufe des Gebets können Situationen auftreten, die eine Bewegung erfordern oder eine unbeabsichtigte Bewegung hervorrufen. Die Frage, welche Bewegungen im Gebet erlaubt sind und welche nicht, ist von großer Bedeutung, um die Gültigkeit und den Lohn des Gebets sicherzustellen.

Was sagt man wenn man sich im Gebet bewegen will?
Personen, die sich im Gebet bewegen, soll man Folgendes sagen: Eure Handlungen sind makrûh und mindern den Wert eurer Gebete. Man sieht so etwas ständig: Der eine spielt an seiner Uhr herum oder mit seinem Stift, seiner Kopfbedeckung, berührt seine Nase, seinen Bart usw. All das fällt in die Kategorie der verpönten Handlungen.

Die islamische Rechtsprechung hat klare Richtlinien dazu festgelegt, basierend auf den Lehren des Propheten Muhammad (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und dem Verständnis der Gelehrten. Ziel ist es, die Integrität des Gebets zu wahren, während gleichzeitig die Realitäten des menschlichen Lebens berücksichtigt werden. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Kategorien von Bewegungen im Gebet detailliert beleuchten, gestützt auf authentische Überlieferungen und die Erläuterungen namhafter Gelehrter, um Ihnen Klarheit und Sicherheit in Ihrer Anbetung zu geben.

Die Natur geringfügiger Handlungen im Gebet

Oftmals fragen sich Betende, ob eine kleine, scheinbar unbedeutende Bewegung ihr Gebet ungültig macht. Die Antwort ist beruhigend: Geringfügige Handlungen, die aus einem Bedürfnis heraus geschehen und das Gebet nicht wesentlich stören, brechen das Gebet nicht. Dies wird durch mehrere authentische Überlieferungen vom Propheten Muhammad (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) belegt. Ein bemerkenswertes Beispiel hierfür ist die Überlieferung von Abû Qatâda, der berichtete: „Eines Tages betete er, während er seine Enkelin Umâma trug. Wenn er in den Sudschûd (Niederwerfung) ging, legte er sie beiseite, und wenn er aufstand, trug er sie wieder“ (Al-Buchârî, Muslim). Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass das Tragen und Ablegen eines Kindes während des Gebets, obwohl es eine Bewegung darstellt, die Gültigkeit des Gebets nicht beeinträchtigt, da es aus einem verständlichen Bedürfnis heraus geschieht und keine Ablenkung vom Gebetszweck darstellt.

Ein weiteres Beispiel, das die Erlaubnis geringfügiger und notwendiger Bewegungen unterstreicht, ist die Begebenheit mit Ibn Abbâs (möge Allâh mit ihm zufrieden sein). Er betete mit dem Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und stand dabei zu seiner Linken. Der Prophet berührte ihn daraufhin am Kopf und führte ihn hinter sich, bis er auf seiner Rechten stand (Al-Buchârî, Muslim). Diese Bewegung diente dazu, die korrekte Position des Mitbetenden im Gebet zu gewährleisten, was die Vollkommenheit des Gebets fördert und somit als akzeptabel erachtet wird.

Auch wird authentisch überliefert, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) im Gebet der Mondfinsternis leicht nach vorne und nach hinten schritt. Bei Abû Dâwûd und anderen findet sich ferner, dass er Âischa die Tür öffnete, während er betete. Solche Beispiele verdeutlichen, dass nicht jede Bewegung im Gebet zum Ungültigwerden führt. Die entscheidende Frage ist stets die Art, das Ausmaß und die Notwendigkeit der Bewegung.

Die fünf Kategorien von Bewegungen nach Allâma Al-Uthaimîn

Um die Komplexität von Bewegungen im Gebet zu systematisieren, hat der geschätzte Gelehrte Allâma Al-Uthaimîn (Allâh erbarme sich seiner) die möglichen Bewegungen in fünf klare Kategorien unterteilt. Diese Einteilung bietet einen umfassenden Rahmen zum Verständnis der islamischen Regeln bezüglich der Bewegungen während des Salats.

1. Pflichtmäßige Bewegungen (Wajib)

Dies sind Bewegungen, von denen die Gültigkeit des Gebets abhängt oder die notwendig sind, um eine korrekte Ausführung des Gebets zu gewährleisten. Wenn man eine solche Bewegung unterlässt, kann das Gebet ungültig werden. Ein klassisches Beispiel hierfür ist, wenn man während des Gebets Unreinheit (Nadschâsa) an seiner Kopfbedeckung oder Kleidung entdeckt. In diesem Fall muss man sich bewegen, um diese Unreinheit zu entfernen und das betroffene Kleidungsstück abzulegen. Der Beleg hierfür ist eine Überlieferung, in der der Engel Dschibrîl zum Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) kam, als dieser den Menschen vorbetete. Dschibrîl teilte ihm mit, dass an seinen Schuhen Unreinheit war. Der Prophet zog sie daraufhin aus, obwohl er mitten im Gebet war, und betete weiter (Abû Dâwûd). Dies demonstriert, dass die Entfernung von Unreinheit eine Bewegung rechtfertigt, da Reinheit eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Gebets ist. Ähnlich ist es, wenn man jemanden darauf hinweist, dass er sich nicht in der korrekten Gebetsrichtung (Qibla) befindet. So jemand muss sich umgehend Richtung Qibla bewegen, da die Ausrichtung zur Qibla eine der Bedingungen für die Gültigkeit des Gebets ist.

2. Verbotene Bewegungen (Haram)

Diese Kategorie umfasst Bewegungen, die viel und permanent ohne Notwendigkeit erfolgen. Solche Bewegungen lassen das Gebet ungültig werden und sind nicht erlaubt, da sie als eine Art Spott oder mangelnden Respekt gegenüber den Zeichen Allâhs und der Heiligkeit des Gebets betrachtet werden können. Wenn eine Person sich übermäßig und grundlos bewegt, verliert sie die notwendige Konzentration und Demut im Gebet. Dies kann das Gefühl vermitteln, dass die Person das Gebet nicht ernst nimmt, was seiner eigentlichen Bedeutung widerspricht. Ein Beispiel wäre, wenn jemand ständig herumzappelt, sich unnötig kratzt oder seine Umgebung beobachtet, ohne dass ein zwingender Grund dafür vorliegt. Solche Handlungen zerstreuen nicht nur den Betenden selbst, sondern können auch andere stören und die Atmosphäre der Andacht beeinträchtigen.

3. Empfohlene Bewegungen (Mustahabb)

Empfohlene Bewegungen sind solche, die für eine erwünschte Sache (mustahabb) im Gebet erfolgen und zur Vollkommenheit des Gebets beitragen. Sie sind nicht zwingend notwendig, aber ihre Ausführung bringt zusätzlichen Lohn und verbessert die Qualität des Gebets. Ein klassisches Beispiel hierfür ist, wenn man sich bewegt, um die Reihe im Gemeinschaftsgebet zu begradigen, wenn man in der Reihe vor sich eine Lücke entdeckt und sich nach vorne begibt, oder eine Lücke in der Reihe schließt – all das, während man sich im Gebet befindet. Diese Bewegungen dienen der Vervollständigung des Gebets und der Einhaltung der Sunnah des Propheten. Wie bereits erwähnt, handelte der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) in ähnlicher Weise, als er Ibn Abbâs (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), der an seiner Linken stand, am Kopf berührte und ihn hinter sich führte, bis er auf seiner Rechten stand (Al-Buchârî, Muslim). Diese Bewegung stellte die korrekte Aufstellung im Gebet sicher, was als wünschenswert gilt.

4. Erlaubte Bewegungen (Mubah)

Erlaubte Bewegungen sind solche, die aus einem Bedürfnis heraus geschehen, ohne die Konzentration oder Demut des Gebets wesentlich zu beeinträchtigen. Diese Kategorie lässt sich weiter unterteilen in geringfügige Bewegungen aus Bedürfnis und größere Bewegungen aus einer Notlage heraus. Geringfügige Bewegungen sind beispielsweise das, was der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) tat, als er betete und seine Enkelin Umâma trug – über seine Tochter Zainab war er ihr Großvater mütterlicherseits: Wenn er aufstand, trug er sie, und wenn er sich niederwarf, legte er sie zur Seite (Al-Buchârî, Muslim). Dies ist ein klares Beispiel für eine erlaubte, geringfügige Bewegung, die aus einem menschlichen Bedürfnis heraus geschieht.

Starke Bewegungen, die aus einer Notsituation heraus geschehen, fallen ebenfalls in diese Kategorie. Ein prominentes Beispiel hierfür ist das Gebet in einer Kampfsituation (Salat al-Khawf). Allâh der Erhabene sagt im Qur’an: „Haltet die Gebete ein, und (besonders) das mittlere Gebet, und steht demütig ergeben vor Allah. Wenn ihr in Furcht seid, dann (verrichtet das Gebet) zu Fuß oder im Reiten. Wenn ihr aber (wieder) in Sicherheit seid, dann gedenkt Allahs, wie Er euch gelehrt hat, was ihr nicht wusstet“ (Sûra 2:239). Wer betet und dabei zu Fuß unterwegs ist, vollzieht zweifellos größere Bewegungen. Weil dies in einer Notsituation erfolgt, ist es erlaubt und bricht nicht das Gebet. Die Notwendigkeit der Situation überwiegt hier die Anforderung an absolute Bewegungslosigkeit.

5. Verpönte Bewegungen (Makruh)

Andere Bewegungen, die nicht in die oben genannten Kategorien fallen und keinen zwingenden Grund haben, gelten grundlegend als verpönt (makrûh). Dies sind Bewegungen, die den Wert des Gebets mindern und die Konzentration beeinträchtigen, ohne es jedoch direkt ungültig zu machen. Man sieht so etwas ständig: Der eine spielt an seiner Uhr herum oder mit seinem Stift, seiner Kopfbedeckung, berührt seine Nase, seinen Bart usw. All das fällt in die Kategorie der verpönten Handlungen. Sie sind zwar nicht verboten, aber sie reduzieren den spirituellen Lohn des Gebets, da sie die erforderliche Demut und Präsenz des Herzens stören. Wenn solche verpönten Bewegungen jedoch stark und unablässig erfolgen, können sie in die Kategorie der verbotenen Bewegungen übergehen und somit das Gebet ungültig machen. Es ist daher ratsam, solche unnötigen Bewegungen zu vermeiden, um die Vollkommenheit des eigenen Gebets zu wahren.

Wann bricht eine Bewegung das Gebet?

Durch diese detaillierte Darstellung dürfte die Beurteilung von Bewegungen im Gebet klar werden. Der entscheidende Faktor ist das Ausmaß und die Notwendigkeit der Bewegung. Erfolgen Bewegungen häufig und ohne wirklichen Grund (wie bei den verbotenen Bewegungen), so brechen sie das Gebet. Wenn sie viel erfolgen, jedoch ein Entschuldigungsgrund oder eine Notwendigkeit vorliegt (wie bei den erlaubten Bewegungen in Notlagen), dann machen sie das Gebet nicht ungültig. Die in der ursprünglichen Frage erwähnte geringfügige Handlung, wie das Zu-sich-Ziehen eines Kindes, hat entsprechend dem, was wir dargelegt haben, keine Auswirkung auf die Gültigkeit des Gebets. Möge Ihr Gebet angenommen werden, in-schâ Allâh.

Es ist wichtig zu betonen, dass das Abbrechen eines begonnenen Gebets ohne gültigen Grund nicht erlaubt ist. Allâh der Erhabene sagt im Qur’an: „( ) und macht eure Werke nicht zunichte“ (Sûra 47:33). Dies unterstreicht die Wichtigkeit, ein einmal begonnenes Gebet bis zum Ende zu führen, es sei denn, es liegt ein zwingender Grund vor, der das Abbrechen rechtfertigt, wie zum Beispiel die Gefahr für Leib und Leben oder die Beseitigung einer plötzlich entdeckten Unreinheit, die nicht im Gebet selbst entfernt werden kann.

Spezifische Fragen zur Gebetspraxis

Die Lautstärke im Taschahhud

Eine weitere häufig gestellte Frage betrifft die Lautstärke beim Sprechen des Taschahhuds (der sitzenden Gebetsformel vor dem Salam). Das Erheben der Stimme im Taschahhud verstößt jedoch gegen die Sunnah. Entsprechend der Sunnah liest der Betende den Text des Taschahhuds, die anderen Lobpreisungen im Rukû (Verbeugung) und Sudschûd (Niederwerfung) und den Takbîr (Allâhu Akbar) leise. Letzteres gilt nicht im Falle eines Imâms, der den Takbîr laut liest, um ihn den Mitbetenden hörbar zu machen. In „Mawâhib Al-Dschalîl“ liest man Folgendes: „In ‚Al-Lubâb‘ sagt der Autor: ‚Zu den verdienstvollen Handlungen im Gebet gehört das leise Rezitieren der beiden Taschahhuds.‘“ Dies wird durch weitere Gelehrtenmeinungen bestätigt. In „Al-Istidhkâr“ heißt es: „Das leise Lesen des Taschahhuds ist eine Sunna nach allen Gelehrten. Ihn laut zu lesen ist eine Neuerung und beruht auf Unwissenheit. Hierzu gibt es keine Meinungsverschiedenheit.“ Es ist also klar, dass die leise Rezitation die bevorzugte und überlieferte Methode ist.

Gebetserziehung für Kinder

Die Erziehung von Kindern zum Gebet ist ein wichtiger Aspekt der islamischen Erziehung. Wenn Ihr Kind jedoch unter sieben Jahren ist, ist es nicht vorgesehen, ihm das Gebet auf diese Weise (d.h. mit Zwang oder strengem Befehl) beizubringen und es ihm zu befehlen. Sie sollen warten, bis es sieben Jahre alt und damit im Tamyîz-Alter (unterscheidungsfähig) ist. Erst dann sollen Sie ihm das Gebet auftragen. An-Nawawî sagte in „Al-Madschmû“: „Wem das Gebet noch keine Pflicht ist, dem wird es nicht befohlen: weder im Sinne einer Pflicht, noch als Empfehlung. Bei einem Mädchen oder Jungen gilt jedoch, dass man ihm das Gebet empfiehlt, sobald sie sieben Jahre alt und damit im unterscheidungsfähigen Alter (Tamyîz) sind. Im Alter von zehn dürfen sie sogar einen leichten Klapps erhalten, falls sie das Gebet unterlassen. Sind die Kinder jedoch nicht im Tamyîz-Alter, wird ihnen das Gebet nicht befohlen, da es für sie nicht gültig ist.“ Dies zeigt die Weisheit des Islam, der die Reife und das Verständnis eines Kindes berücksichtigt, bevor Gebetsvorschriften bindend werden. Die Erziehung sollte schrittweise und altersgerecht erfolgen.

Zusammenfassende Übersicht der Bewegungsarten im Gebet

Um die unterschiedlichen Kategorien und ihre Auswirkungen noch einmal klar zu veranschaulichen, dient die folgende Tabelle als schnelle Referenz:

Kategorie der BewegungBeschreibungAuswirkung auf das GebetBeispiele
Pflichtmäßige BewegungNotwendig für die Gültigkeit des Gebets.Das Gebet bleibt gültig und wird korrigiert.Entfernen von Unreinheit (z.B. an Schuhen), Korrektur der Gebetsrichtung (Qibla).
Verbotene BewegungHäufig, kontinuierlich und ohne Notwendigkeit.Macht das Gebet ungültig.Ständiges, unnötiges Herumspielen oder Umherblicken, übermäßige Gesten.
Empfohlene BewegungFür eine erwünschte Handlung im Gebet.Das Gebet bleibt gültig und wird vervollständigt.Begradigen der Reihen, Schließen von Lücken im Gemeinschaftsgebet.
Erlaubte BewegungGeringfügig aus Bedürfnis oder stark aus Notlage.Das Gebet bleibt gültig.Tragen eines Kindes, Öffnen einer Tür für jemanden, Gebet in einer Kampfsituation.
Verpönte BewegungUnnötig, ablenkend, mindert den Wert des Gebets.Das Gebet bleibt gültig, aber der Lohn wird gemindert. Kann bei Übertreibung verboten werden.Spielen an Kleidung, Bart, Uhr; unnötiges Kratzen ohne starken Juckreiz.

Häufig gestellte Fragen zu Bewegungen im Gebet:

Ist es erlaubt, ein Kind während des Gebets zu tragen?
Ja, geringfügige Bewegungen wie das Tragen eines Kindes sind erlaubt und brechen das Gebet nicht. Der Prophet (s.a.w.) selbst trug seine Enkelin Umâma während des Gebets, was als klares Beispiel dient.
Was soll ich tun, wenn ich während des Gebets eine Verunreinigung an meiner Kleidung oder an meinen Schuhen bemerke?
In einem solchen Fall ist es eine pflichtmäßige Bewegung, die Unreinheit zu entfernen. Der Prophet (s.a.w.) zog seine Schuhe aus, als Dschibrîl ihn über eine Unreinheit informierte, und betete weiter. Ihre Handlung dient der Korrektur einer Gültigkeitsbedingung des Gebets.
Macht es mein Gebet ungültig, wenn ich mich im Gebet kratze oder an meiner Kleidung zupfe?
Geringfügiges Kratzen oder Zupfen gilt als verpönte (makrûh) Bewegung, die den Wert des Gebets mindert, es aber nicht unbedingt ungültig macht. Wenn solche Handlungen jedoch häufig und unablässig ohne Notwendigkeit erfolgen, können sie zu verbotenen Bewegungen werden, die das Gebet ungültig machen. Es ist ratsam, solche Ablenkungen zu minimieren.
Sollte ich den Taschahhud laut sprechen?
Nein, es ist Sunnah, den Taschahhud und andere Lobpreisungen (wie im Rukû und Sudschûd) leise zu sprechen. Das laute Sprechen des Taschahhuds ist eine Neuerung und widerspricht der etablierten Sunnah des Propheten (s.a.w.).
Ab welchem Alter sollte ich mein Kind zum Gebet anhalten?
Es ist empfohlen, Kinder ab dem Alter von sieben Jahren zum Gebet anzuhalten, da sie dann unterscheidungsfähig (Tamyîz-Alter) sind. Ab zehn Jahren dürfen sie sogar sanft ermahnt werden, wenn sie das Gebet unterlassen. Vor dem siebten Lebensjahr ist das Gebet für sie nicht bindend.

Schlussfolgerung

Das Gebet ist die Säule der Religion und ein Moment der höchsten Konzentration und Demut vor Allâh. Die islamischen Richtlinien bezüglich der Bewegungen im Gebet sind nicht dazu gedacht, den Gläubigen das Leben zu erschweren, sondern vielmehr, um die Qualität ihrer Anbetung zu schützen und zu gewährleisten, dass sie den vollen Lohn dafür erhalten. Indem wir die verschiedenen Kategorien von Bewegungen – von pflichtmäßig und erlaubt bis hin zu verpönt und verboten – verstehen, können wir unser Gebet bewusster und vollständiger verrichten. Es ist ein Zeichen der Weisheit Allâhs und Seiner Barmherzigkeit, dass Er uns klare Anweisungen für alle Aspekte unseres Lebens gegeben hat, einschließlich der Intimität des Gebets. Mögen wir alle danach streben, unsere Gebete in der besten und akzeptabelsten Weise zu verrichten, in-schâ Allâh.

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